Monografie
Die nachuolgende frembde, ausser dem Reich geschlagne Guldine, wie auch etliche im Reich Newe Müntzen, sein zu gering befunden, vnd derowegen verbotten ...
- Weitere Titel
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nachuolgende frembde, ausser dem Reich geschlagne Guldine, wie auch etliche im Reich Newe Müntzen, sein zu gering befunden, vnd derowegen verbotten ...
Die nachfolgende fremde, außer dem Reich geschlagene Guldine, wie auch etliche im Reich Neue Münzen, sind zu gering befunden, und deswegen verboten ...
Die @nachvolgende frembde, ausser dem Reich geschlagne Guldine, wie auch etliche im Reich Newe Müntzen, sein zu gering befunden, und derowegen verbotten ...
- Standort
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Württembergische Landesbibliothek Stuttgart -- HBFC 47
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen
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[S.l.] , 1572
- Provenienz
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Hartmann, Johann Georg / Zugangsnummer / HS 99
- URN
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urn:nbn:de:bsz:24-digibib-bsz4429635130
- Letzte Aktualisierung
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17.10.2025, 13:25 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Monografie
Entstanden
- [S.l.] , 1572