Monografie

Die nachuolgende frembde, ausser dem Reich geschlagne Guldine, wie auch etliche im Reich Newe Müntzen, sein zu gering befunden, vnd derowegen verbotten ...

Die nachuolgende frembde, ausser dem Reich geschlagne Guldine, wie auch etliche im Reich Newe Müntzen, sein zu gering befunden, vnd derowegen verbotten ...

Digitalisierung: Stuttgart WLB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Weitere Titel
nachuolgende frembde, ausser dem Reich geschlagne Guldine, wie auch etliche im Reich Newe Müntzen, sein zu gering befunden, vnd derowegen verbotten ...
Die nachfolgende fremde, außer dem Reich geschlagene Guldine, wie auch etliche im Reich Neue Münzen, sind zu gering befunden, und deswegen verboten ...
Die @nachvolgende frembde, ausser dem Reich geschlagne Guldine, wie auch etliche im Reich Newe Müntzen, sein zu gering befunden, und derowegen verbotten ...
Standort
Württembergische Landesbibliothek Stuttgart -- HBFC 47
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch

Erschienen
[S.l.] , 1572

Provenienz
Hartmann, Johann Georg / Zugangsnummer / HS 99
URN
urn:nbn:de:bsz:24-digibib-bsz4429635130
Letzte Aktualisierung
17.10.2025, 13:25 MESZ

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Objekttyp

  • Monografie

Entstanden

  • [S.l.] , 1572

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