Geometrie | Monografie
Euclidis Elementa Practica, Oder Außzug aller Problematum und Handarbeiten auß den 15. Büchern Euclidis
- Weitere Titel
-
Elementa
- Umfang
-
[4] Bl., 92 S, 4°, graph. Darst. (Holzschn.)
- Sprache
-
Deutsch
- Schlagwort
-
Geodäsie
Geometrie
Mathematik
Griechisch
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Brunn, Lucas *1572-1628* (Sonstige)
Herzog zu Sachsen (Sonstige)
Hauer, ... (Assoziierter Name)
Halbmaier, Simon (Drucker*in)
- Erschienen
-
Nürnberg : Halbmayer , 1625
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:23-drucke/15-2-geom-4s3
- Letzte Aktualisierung
- 15.10.2025, 14:26 MESZ
Datenpartner
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Geometrie ; Monografie
Beteiligte
- Euclides *ca. v3. Jh.* (Verfasser*in)
- Brunn, Lucas *1572-1628* (Sonstige)
- Herzog zu Sachsen (Sonstige)
- Hauer, ... (Assoziierter Name)
- Halbmaier, Simon (Drucker*in)
Entstanden
- Nürnberg : Halbmayer , 1625
Ähnliche Objekte (12)
Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?
Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?
Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?
Rechtlichs Vnd zu dieser Zeit hochnohtwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwaintzig Batzen ,... Ob er schuldig, wann jhme jetzunder das Capital widerumb aufgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemen, ... ?