4.3. Drittes Büro: Kommunales Schuldenwesen

Die Aufgaben des dritten Büros der zweiten Division werden in dem Geschäftsverteilungsplan von 1809 (vgl. Recueil des actes ..., 1809, S. 530 sowie Annuaire ... 1810, S. 196; 1811, S. 120 f.; 1812, S. 181 mit Angabe des Beamten) wie folgt umschrieben: „Liquidation der Schulden der Gemeinden rückständige Kontributionen Zwangsanleihen rückständige militärische Requisitionen". Ein kaiserliches Dekret vom 9 vendemiaire an XIII (1. Oktober 1804) regelte die Liquidation der Schulden der vier linksrheinischen Departements (Bulletin des Lois, 4. Serie, Bd. 2, Heft 17, lfd. Nr. 298), u.a. in Kapitel II die der Gemeinden. Die Schulden wurden eingeteilt in die sog. alte Schuld (dette ancienne) und in die neue Schuld (dette nouvelle). Unter die alte Schuld wurden alle Schulden gerechnet, die die Gemeinden vor dem Einmarsch der Franzosen gemacht hatten. Sie wurde nicht neu festgestellt, und die Gemeinden waren gehalten, die Zinsrückstände und die laufenden Zinsen ab l. vendemiaire an XIII regelmäßig zu bezahlen. Unter der neuen Schuld wurden die Schulden zusammengefaßt, die die Gemeinden nach dem Einmarsch der Franzosen, aus welchen Gründen auch immer, gemacht hatten. Mit der Abtragung dieser Schuld sollte nicht eher begonnen werden als bis sie unter Aufsicht und Genehmigung des Präfekten verifiziert und für rechtmäßig anerkannt, gegebenenfalls auch ausgeglichen war. Zu diesem Zweck wurden Kommissare eingesetzt, die die Gemeinderechnungen in Ordnung zu bringen und die Feststellung der neuen Schuld vorzunehmen hatten. Aus der Tätigkeit dieser Kommissare sind verhältnismäßig wenig Akten überliefert. Nur einige Generalakten und die Akten der Kantone des Arrondissements Aachen spiegeln sie wider. Letztere sind so angelegt, daß sie in getrennten alten Umschlägen Korrespondenzen zu der sog. alten Schuld und die mehr oder weniger vollständigen Liquidationsprotokolle der neuen Schuld enthalten. Die Akten der Kantone der drei Arrondissements Kleve, Köln und Krefeld enthalten sehr unterschiedliches Schuldenund auch Haushaltswesen betreffendes Material. Zur Ergänzung sind auch die Akten des zweiten Büros (vgl. oben) heranzuziehen.

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Roerdepartement, Präfektur (AA 0633) >> 4. Zweite Division: Verwaltung und Rechnungswesen der Gemeinden und öffentlichen Anstalten
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AA 0633 Roerdepartement, Präfektur (AA 0633)

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