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MELF 4: Forstwesen (Bestand)

Vorwort: 1. Behördengeschichte

Durch Beschluss des Ministerrats vom 10. Mai 1946 wurde die bayerische Forstwirtschaft dem Staatsministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingegliedert , das fortan den Namen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte.

Die seit 1808 geltende Zuordnung des Forstwesens zum Staatsministerium der Finanzen, die ihr Ende bereits in den Jahren 1935 - 1945 durch die Gründung der direkt dem Ministerpräsidenten unterstellten und bei der Staatskanzlei angesiedelten Landesforstverwaltung fand, gehörte nun endgültig der Vergangenheit an.
Die Zuständigkeit des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten umfasste alle Aufgaben, die in Bayern bisher der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, der Reichnährstand mit den Abteilungen Landesbauernschaft Bayern und Bayerische Ostmark, das Reichsforstamt und die Landesforstverwaltung bei der Staatskanzlei wahrgenommen hatten. Die seit der Säkularisation bestehende besondere Ausrichtung der Staatsforstverwaltung an fiskalischen Gesichtspunkten wich nach dieser Neuorganisation einer Bedeutungszunahme des Waldes als Teil der Landwirtschaft und der nun beginnenden Phase der Raumordnung aller bayerischen Regionen.

Die "Abteilung C - Forsten" bildete neben den Abteilungen Z, A und B die 4. Abteilung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Abteilung IV).
1949 wurde unter Staatsminister Dr. Alois Schlögl diese "Abteilung C - Forsten" wieder zur "Ministerialforstabteilung - Abteilung IV" erhoben, welche 1958 schließlich zur "Abteilung V" des Staatsministeriums wurde.
Unter Staatsminister Dr. Eisenmann , der die Staatsforstverwaltung als solche enger in sein Gesamtressort integrieren wollte, entfiel die bisherige Bezeichnung Ministerialforstabteilung. Unter dem Begriff "Bereich Forsten" subsumierten sich nun die "Abteilung V - Forstliche Verwaltung" und die "Abteilung F - Forstpolitik, Waldwirtschaft".

Als Mittelbehörden für den Bereich Forsten fungierten bis zur gegenwärtigen Reform der Forstbehörden die Oberforstdirektionen, denen als Unterbehörden die Forstämter nachgeordnet waren.

Erwähnenswert von den Sonderbehörden innerhalb der Staatsforstverwaltung ist im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bestand die Forstliche Forschungsanstalt München (ab 1979 Bayerische Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt), weil sie mit ihren zahlreichen Instituten unmittelbar dem Ministerium unterstellt war (vgl. Repertorium Oberpunkt 15.0: Forstliches Versuchswesen). Das vorliegende Findbuch enthält ebenfalls Organisationsschriftgut zu den staatlichen Forstausbildungsstätten, den besonderen Verwaltungen der nach 1945 gegründeten Nationalparks Bayerischer Wald und Königssee, sowie zur Landesanstalt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht in Teisendorf.

2. Aussonderung und Bestandsbildung

Für die beiden gebildeten Bestände MELF 2 (Forstwesen) und MF 22 (Forstwesen) erfolgten bereits in den Jahren 1980 bis 1990 die Aussonderungsarbeiten in Form von mehreren kleineren Abgaben.
Die Abgaben umfassen den Zeitraum ab 1803 bis zum Beginn der 1970er Jahre, also fast 175 Jahre, und durchlaufen damit die ministerielle Zuständigkeit des Finanzministeriums von 1808-1935, der bei der Staatskanzlei angesiedelten Landesforstverwaltung von 1935-1945 und schließlich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab 1946.

In Zusammenarbeit mit den Archivoberräten Dr. Lauchs und Dr. Korn verzeichneten die Kurse des höheren und gehobenen Dienstes der Ausbildungsjahrgänge 1987-1991 die mehr als 2600 Akten umfassenden Abgaben. Im Mai 1991 beendeten die damaligen Archivinspektoren z. A. Th. Steck und E. Haberl die Ordnungsarbeiten und reihten zunächst im Sinne einer Stabilen Registratur als zulässige Ausnahme des Provenienzprinzips den Bestand unter der Bezeichnung ML-Forst Nr. 8600 - 10684 in den Fonds des Landwirtschaftministeriums (ML) ein.
Der Bestand enthielt entsprechend dem großen Zeitraum, den er umfasste, neben den nach 1945 entstandenen Unterlagen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (archivübliche Abkürzung: MELF) auch die Provenienzen des Staatsministeriums der Finanzen (MF) zurück bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts sowie der Landesforstverwaltung. Diese Tatsache führte dazu, dass einer endgültigen Formierung Bedenken im Hinblick auf eine sinnvolle ministerielle Bestandstektonik im Wege standen. ML-Forst wurde deshalb fast 17 Jahre lang nur als vorläufiger Findbuchausdruck zur Benützung im Repertorienzimmer aufgestellt.

In den Jahren 2007 und 2008 nahm die Unterzeichnete nach einer erneuten Analyse von ML-Forst eine Teilung und Neuformierung des Bestandes vor, indem ein Forstbestand beim Fonds des Staatsministeriums der Finanzen (MF 22) und ein provenienzreiner Bestand im Fonds des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF 2) aufgestellt wurde. Dies spiegelt nun einerseits die Tatsache der auf jeden Fall bis 1945 vorhandenen Stabilen Registratur innerhalb der Forstverwaltung wider, andererseits aber auch den Neuanfang der Bayerischen Staatforstverwaltung nach 1945 mit der Gründung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

3. Registraturgeschichte

Ein Aktenplan des Finanzministeriums von 1931 weist dem Forstwesen die Sparte 7 zu, teilt darin das Schriftgut in XIX Hauptgruppen ein und untergliedert diese wiederum in Generalia und Spezialia. Die meisten Archivalien der Abgaben sind nach diesem Aktenplan geordnet und sind mit den Aktenzeichen der römisch bezifferten Hauptgruppen versehen.
Alle beim Finanzministerium angelegten Akten wurden zunächst in die Registratur der Landesforstverwaltung übernommen und als Bände oder Sachakten in vielen Fällen direkt weitergeführt und in der vom Ministerium übernommenen Registraturordnung belassen. Auch längst abgeschlossene, aber noch nicht an das Archiv abgegebene Akten aus dem 19. Jahrhundert wanderten mit der Registratur mit in die Landesforstverwaltung (Stabile Registratur). 1937 sonderte die Landesforstverwaltung Sach- und Personalakten aus, die im Bestand Finanzministerium (MF 12) zu finden sind (siehe Punkt 5).
Im Jahr 1944 führte die Landesforstverwaltung eine neue Aktenordnung ein, welche zum Abschluss der bis dahin oft über Jahrzehnte hin durchgängigen Band- und Sachaktenserien führte und sich in der Bildung neuer, loser, nun nicht mehr gehefteter Akten niederschlägt. Der Aktenplan von 1944 bestand aus XX Sparten, lehnte sich noch stark an seinen Vorgänger aus dem Finanzministerium von 1931 an und hat von 1944 - 1949 gegolten.
1946 wanderte die gesamte Registratur zum nun zuständigen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Auch die 1944/1945 neu angelegten Akten wurden bis 1949 nach dem Aktenplan der Landesforstverwaltung weitergeführt.
1950 löste dann der Einheitsaktenplan der Bayerischen Staatsforstverwaltung - mit jetzt mnemotechnisch gebildeten Sparten (zum Beispiel: FR- Forstrechte) - den Aktenplan der Landesforstverwaltung ab und führte das Dezimalsystem innerhalb der Hauptgruppen ein.

Die Ordnung des vorliegenden Findbuches und des davon abgetrennten Repertoriums MF 22 richtet sich nach dem Aktenplan der Landesforstverwaltung. Die weitere Untergliederung ist entsprechend den nach der Aufteilung des Bestandes verbliebenen Aktenanteilen modifiziert oder intensiviert worden. Sachthematische Forschungen mithilfe des tief gegliederten Inhaltsverzeichnisses sind damit ebenso möglich wie gezielte orts- und personenbezogene Recherchen anhand der ergänzenden Orts- und Personenregister. Die alten Bestellnummern (ML-Forst Nr....) sind im Findbuchausdruck ebenfalls vermerkt.
Die Verzeichnungsintensität ist in der Regel eher einfach, wegen der großen Zahl der an der Verzeichnung beteiligten Bearbeiter allerdings nicht immer homogen.

Kassationen von Akten sind nur beschränkt durchgeführt worden und bezogen sich nie auf ganze Hauptgruppen. In den Bereichen Nebennutzung, Wegebau, Organisation, Ausbildung, Liegenschaften und Forsttechnik (größere Teile) sind Aktengruppen entsprechend den geltenden Aufbewahrungskriterien vernichtet worden.

4. Inhaltliche Charakterisierung des Findbuchs

Inhaltlich dokumentiert der Bestand mehrere Aspekte der staatlichen Forstadministration zwischen 1945 und dem Beginn der 70er Jahre.
Zum einen finden sich darin die Unterlagen zu dem 1965 nach über hundert Jahren neu erlassenen Forstgesetz und zur Reorganisation der Staatsforstverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg (Oberpunkte 1-3). Unterlagen über die zur Behebung der Brennholznotlage nach 1945 gegründeten Forst- und Holzwirtschaftsämter, zur Domänenverwaltung Coburg und zu den zahlreichen Inspektions- und Dienstreisen in die Forstbehörden der Regierungsbezirke bieten weitere Einblicke in die bayerische Forstverwaltung der Nachkriegsjahre.
Einen größeren Teil des Bestandes nimmt die klassische zentralbehördliche Aufsicht über Forstdienstbauten und -wohnungen und das staatliche, aber auch das nichtstaatliche Forstpersonal (Ausbildung, Arbeitseinsatz, Fachberatung) (Obergruppe 4) ein. Der Bereich des Wald- und Wegebaus und die Aufsicht über die staatlichen und nichtstaatlichen Forstgrundstücke verbunden mit der Administration, Fixierung und auch Ablösung der daran hängenden einzelnen Forstrechte (Obergruppen 5-8) bildet einen weiteren Schwerpunkt.
In den Hauptgliederungspunkten Waldbau, Holznutzung und Nebennutzung (Obergruppen 9-11) zeigen sich neben den wirtschaftlich notwendigen staatlichen Eingriffen bei Aufforstungen und Verwertungen des Nutzholzes die weiteren vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Forsterzeugnissen (Torf, Bienenwirtschaft, Wald- und Weidewirtschaft...).
Die als Sonderbereich innerhalb der Forstverwaltung vorhandene Zuständigkeit für die staatliche Jagd (Obergruppe 12) ist verhältnismäßig dünn dokumentiert (25 Akteneinheiten), der korrespondierende Bestand MF 22 - Forstwesen bietet für die Zeit vor 1945 etwas mehr Material dazu.
Den Abschluss des Repertoriums bilden die Obergruppen Forst- und Naturschutz (191 Akteneinheiten), Raumordnung, Forstliches Versuchswesen und Forsttechnik. Eine nach 1945 in den Mittelpunkt gerückte Bedeutung des Waldes als zunehmend durch Umwelteinflüsse bedrohter Naturraum ist hier gut ebenso gut dokumentiert wie die Nutzung der Wälder als Erholungsräume (Nationalparks), die nun auch dem Schutz der Pflanzen- und Tierartenvielfalt dienen sollen. Für zukünftige Forschungen über den Umwelt- und Naturschutz werden die hier überlieferten Unterlagen einen wichtigen Baustein bilden.

München im März 2008

Edeltraud Weber


Bestellnummer und Zitierweise ist: MELF + Nr. (Beispiel: MELF 1334)

Weitere Findmittel zum Forstwesen

Bestand Finanzministerium:
- MF 1: Hofjagdintendanz (1654 - 1811): 11019 - 11049
- MF 1 : Forst- und Jagdwesen (1744-1811): 12034 - 12081
- MF 2: Hofjagdintendanz (1798 - 1816): 13566 - 13573
- MF 4: Forstwesen (1704 - 1844): 16771 - 16901
- MF 6: Steuer- und Domänensektion - Forstwesen (1814-1816): 2964 - 3097
- MF 7 und 10: einzelne kleine Gruppen zum Forst- und Jagdwesen (verstreut)
- MF 12: Forst-, Trift- und Jagdwesen (1811, Anfang 20. Jahrhundert): 24784 - 30279:
Sach- und Personalakten bestehend aus 2 Abgabeblöcken:
1. Block: "Extradiert 1888-1889: MF - Sachakten (1820-1850) und Personalakten (19. Jahrhundert )
2. Block: 1937: Abgabe der Landesforstverwaltung: Sach- und Personalakten (2. Hälfte 19. Jahrhundert)
- MF 18: Forstwesen (verstreut)/Jagdsachen: ortsbezogene Spezialia (1. Hälfte 19. Jahrhundert)
- MF 19: Sitzungsprotokolle der Generalforstadministration: 66475 - 66622 (1807-1818), Akten der Generalforstadministration: 66683 - 66802/1 (1807-1818)
- MF 20: Neuregelung der Zuständigkeit der Ministerien: Landesforstverwaltung
69428 - 69930 (1934-1954)
- MF 22: Forstwesen (1803-1945): 83596 - 84447, enthält keine Forstpersonalakten

Reichsnährstand
- Reichsnährstand - Landesbauernschaft Bayern: Gliederungspunkt 3: Forstabteilung


Literatur:

Gerhard K.F. Stinglwagner: Aus der Chronik des Staatsministeriums, Teil 3: Landwirtschaft und Forstwirtschaft - ein langer Weg der Vereinigung (in: Reinhard Bocklet: 75 Jahre Bayeri-sches Staatsministerium für Landwirtschaft, Verantwortung für die Bayerischen Bauern) München 1994, S. 119 - 151.

Elisabeth Weinberger: Vom Klosterwald zum Staatsforst (in: Ausstellungskataloge der Staatlichen Archive Bayerns, hrsg. von der Generaldiretkion der Staatlichen Archive Bayerns; Nr. 45: Bayern ohne Klöster. Die Säkularisation 1802/03 und die Folgen. eine Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs), München 2003, S. 370 - S. 384.

250 Jahre Bayerische Staatsforstverwaltung - Rückblicke, Einblicke, Ausblicke - herausge-geben von Hans Bleymüller, Egon Gundermann, Roland Beck (aus: Mitteilungen der Bayeri-schen Staatsforstverwaltung Heft 51, Band I), München 2002.

Edeltraud Weber: Akten der Staatsforstverwaltung auf Ministerialebene. Zur Neuordnung der Forstakten in der Abteilung II des Bayerischen Hauptstaatsarchivs. In: Bayerischer Landesverein für Heimatpflege (Hrsg.), Forum Heimatforschung, Ziele - Wege - Ergebnisse 14, München 2010, S. 73 - 89.

Wald-Geschichten. Forst und Jagd in Bayern 811-2011. Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs. Bearb. von Gerhard Hetzer und Elisabeth Weinberger in Zusammenarbeit mit anderen, München 2011.

Gesetze:

Forstgesetz v. 28.03.1852, Neubekanntmachung in Nr. 35 des Gesetz- und Verodnungsblat-tes vom 11.07.1896, S. 325 (außer Kraft ab 1.1. 1966), in : Bayerische Bereinigte Sammlung IV 533).

Forstgesetz v. 09.07. 1965, Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt, S. 113

Juris: Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 (Fundstelle: GVBl 2005, S. 313)

Reference number of holding
MELF 4 MELF
Extent
1278
Language of the material
deutsch

Context
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 2 Abteilung II: Neuere Bestände >> 2.10 Ernährung, Landwirtschaft, Forsten >> 2.10.1 Ministerien >> 2.10.1.2 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF) >> 2.10.1.2.1 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF) >> Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF)
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- MF 2: Hofjagdintendanz (1798 - 1816): 13566 - 13573
- MF 4: Forstwesen (1704 - 1844): 16771 - 16901
- MF 6: Steuer- und Domänensektion - Forstwesen (1814-1816): 2964 - 3097
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- MF 12: Forst-, Trift- und Jagdwesen (1811, Anfang 20. Jahrhundert): 24784 - 30279:
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1. Block: "Extradiert 1888-1889: MF - Sachakten (1820-1850) und Personalakten (19. Jahrhundert )
2. Block: 1937: Abgabe der Landesforstverwaltung: Sach- und Personalakten (2. Hälfte 19. Jahrhundert)
- MF 18: Forstwesen (verstreut)/Jagdsachen: ortsbezogene Spezialia (1. Hälfte 19. Jahrhundert)
- MF 19: Sitzungsprotokolle der Generalforstadministration: 66475 - 66622 (1807-1818), Akten der Generalforstadministration: 66683 - 66802/1 (1807-1818)
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69428 - 69930 (1934-1954)
- MF 22: Forstwesen (1803-1945): 83596 - 84447, enthält keine Forstpersonalakten

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- Reichsnährstand - Landesbauernschaft Bayern: Gliederungspunkt 3: Forstabteilung

Bestellnummer und Zitierweise ist: MELF + Nr. (Beispiel: MELF 1334)

Literatur:

Gerhard K.F. Stinglwagner: Aus der Chronik des Staatsministeriums, Teil 3: Landwirtschaft und Forstwirtschaft - ein langer Weg der Vereinigung (in: Reinhard Bocklet: 75 Jahre Bayeri-sches Staatsministerium für Landwirtschaft, Verantwortung für die Bayerischen Bauern) München 1994, S. 119 - 151.

Elisabeth Weinberger: Vom Klosterwald zum Staatsforst (in: Ausstellungskataloge der Staatlichen Archive Bayerns, hrsg. von der Generaldiretkion der Staatlichen Archive Bayerns; Nr. 45: Bayern ohne Klöster. Die Säkularisation 1802/03 und die Folgen. eine Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs), München 2003, S. 370 - S. 384.

250 Jahre Bayerische Staatsforstverwaltung - Rückblicke, Einblicke, Ausblicke - herausge-geben von Hans Bleymüller, Egon Gundermann, Roland Beck (aus: Mitteilungen der Bayeri-schen Staatsforstverwaltung Heft 51, Band I), München 2002.

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Forstgesetz v. 28.03.1852, Neubekanntmachung in Nr. 35 des Gesetz- und Verodnungsblat-tes vom 11.07.1896, S. 325 (außer Kraft ab 1.1. 1966), in : Bayerische Bereinigte Sammlung IV 533).

Forstgesetz v. 09.07. 1965, Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt, S. 113

Juris: Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 (Fundstelle: GVBl 2005, S. 313).

Date of creation of holding
1914-1978

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03.04.2025, 11:04 AM CEST

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  • Bestand
  • Akten

Time of origin

  • 1914-1978

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