Urkunde

Littersheimer Hof: Die Grafen Eberhard und Walram v. Zweibrücken sowie ihr Brudersohn Heinrich verkaufen an Äbtissin und Konvent von Nonnenmünster...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
110/9
Alt-/Vorsignatur
A 2 Littersheimer Hof, 1293-04-28
Formalbeschreibung
Original-Pergament, unterer Rand mit den drei Siegeln der Aussteller ab
Bemerkungen
Vgl. Archiv f. hess. Geschichte 2,311
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Littersheimer Hof: Die Grafen Eberhard und Walram v. Zweibrücken sowie ihr Brudersohn Heinrich verkaufen an Äbtissin und Konvent von Nonnenmünster ihre Vogtei in Liderchesheim mit Gütern und Rechten für 200 lb. Heller, versprechen den Bischof von Worms als Lehensherrn durch Auftragung eigener Güter binnen Jahresfrist zu entschädigen und jene von der Lehnbarkeit zu befreien, übergeben die Vogtei zur Sicherstellung des Klosters und in dessen Namen sofort den Rittern Friedrich v. Meckenheim und Kuno v. Monfort, nach deren Tode ihre Söhne in das Lehen eintreten oder, wenn sie sich weigern, andere vom Konvent ernannt werden sollen, und ernennen acht benannte Bürgen mit nährerer Angabe über deren Verpflichtung

Kontext
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 10 Orte, Buchstabe L >> 10.3 Littersheimer Hof
Bestand
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen

Laufzeit
1293 April 28

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Vorprovenienz
Worms, Nonnenmünster
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1293 April 28

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