Monografie
Declaracion vnd Erklerung der Entscheidt vn[d] Vertrege zwischen der Pfaffheit vnnd gemeyner: Stadt Worms des Weinschencke[n]s vnnd annderer Stuck halber Auffgericht [et]c.
- Weitere Titel
-
Deklaration und Erklärung der Entscheide und Verträge zwischen der Pfaffheit und gemeiner Stadt Worms des Weinschenkens und anderer Stuck halber aufgericht
- VD 16
-
ZV 5923
- Umfang
-
[11] Bl. ; 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Schlagwort
-
Klerus
Weinausschank
Schankerlaubnis
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Worms (Beteiligte Person)
- Erschienen
-
[Worms] : {[Hans von Erfurt] , 1521
- Geliefert über
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- URN
-
urn:nbn:de:0128-5-1417
- Letzte Aktualisierung
-
15.10.2025, 09:42 MESZ
Datenpartner
Stadtbibliothek und Öffentliche Büchereien (42-B) Worms. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Worms (Beteiligte Person)
Entstanden
- [Worms] : {[Hans von Erfurt] , 1521
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Der Stat Worm[m]s Reformacion : statute[n]. ordenu[n]g Satzung die alle[n] Stette[n]: com[m]unen: Regime[n]ten: Fürste[n]thum: Herschaffte[n]: Amptleüte[n]: nutzlich fürderlich: vnd behilflich syn: vnd zu guter regierung erschiessen möge[n]. [... auszgangen in dem Jare nach Cri-sti vnsers lieben herren gepůrt Tausent vierhundert Neüntzig vnd Acht.]
Der Stat Worm[m]s Reformacion : statute[n]. ordenu[n]g Satzung die alle[n] Stette[n]: com[m]unen: Regime[n]ten: Fürste[n]thum: Herschaffte[n]: Amptleüte[n]: nutzlich fürderlich: vnd behilflich syn: vnd zu guter regierung erschiessen möge[n]. [... auszgangen in dem Jare nach Cri-sti vnsers lieben herren gepůrt Tausent vierhundert Neüntzig vnd Acht.]
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Der Stat Worm[m]s Reformacion : statute[n]. ordenu[n]g Satzung die alle[n] Stette[n]: com[m]unen: Regime[n]ten: Fürste[n]thum: Herschaffte[n]: Amptleüte[n]: nutzlich fürderlich: vnd behilflich syn: vnd zu guter regierung erschiessen möge[n]. [... auszgangen in dem Jare nach Cri-sti vnsers lieben herren gepůrt Tausent vierhundert Neüntzig vnd Acht.]
Der Stat Worm[m]s Reformacion : statute[n]. ordenu[n]g Satzung die alle[n] Stette[n]: com[m]unen: Regime[n]ten: Fürste[n]thum: Herschaffte[n]: Amptleüte[n]: nutzlich fürderlich: vnd behilflich syn: vnd zu guter regierung erschiessen möge[n]. [... auszgangen in dem Jare nach Cri-sti vnsers lieben herren gepůrt Tausent vierhundert Neüntzig vnd Acht.]
Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.
Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.
Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.
Satzung, Statuten vnd Ordnungen, Beständiger, gůtter Regierung. : Einer billichen, ordenlichen Policei, Jn ieden Rechten gegründtes Ebenbildt. Allen Herschafften vnd Vnderthanen, Stetten, Com[m]unen, Regimenten, Gerichts vnd Raths verwandtenn, Jn Burgerlichen vnnd Rechtlichen Händlen fast behülflich vnd notwendig. Weilant in des H. Reichs Statt Worms fürgenom[m]en, Jetz new mit höhstem fleiß Restituirt vnd an[n] tag geben.