Amtsbücher

"Wangen. Ernewerung über die daselbsten der geistlichen Verwaltung Cantstatt zugehörige Gefäll vom Jahr 1702."

Renovationsbefehl von Herzog Eberhard Ludwig zu Württemberg.
Geistliche Jurisdiktion und Lehenschaft - großer Fruchtzehnt - gemeiner Weinzehnt - teiliger Weinzehnt - Weinzehnt von Novalien - Heuzehnt - kleiner Zehnt - eigene Güter - jährlicher Corpus - ewig unablösige Hellerzinse - nicht jährliches Geld für den abgehenden Frucht- und Weinzehnten - nicht jährliche Teilfrüchte - ewig unablösiger Bodenwein - ewig unablösiger und ablösiger Teilwein.
Reskripte:
Kulturveränderung 1698: Bl. 414v.
Kleiner und großer Zehnt aus Weingärten 1698: Bl. 416v.
Übertragung eines Hauszinses von der Klosterverwaltung Anhausen an die Geistliche Verwaltung Cannstatt 1728: Bl. 467v.
Vergebung eines heimgefallenen Weinbergs 1697: Bl. 492.
Urkundenabschrift:
U 26: 1667 September 29, Bl. 407v ff.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/18 Bd. 72
Alt-/Vorsignatur
H 6 Nr. 152, 1066
Umfang
Bl. 399-498, 607-618
Maße
Folio (Höhe x Breite)
Sonstige Erschließungsangaben
Genetische Stufe: Abschrift

Schreiber/Renovator/Rechner: Georg Conrad Hagen, verordneter und verpflichteter Renovator

Einband: Pappdeckeleinband mit Ledererrücken und -ecken

Kontext
Geistliche Lagerbücher: GV Cannstatt >> 1. Bände
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/18 Geistliche Lagerbücher: GV Cannstatt

Indexbegriff Ort
Gaisburg : Stuttgart S
Wangen : Stuttgart S

Laufzeit
1704-1705

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

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Objekttyp

  • Amtsbücher

Entstanden

  • 1704-1705

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