Urkunde
Verkauf einer Gülte als Lösegeld für die Entlassung aus dem Gefängnis
- Archivaliensignatur
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Urk. 13, 855
- Alt-/Vorsignatur
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A I t 1390 Mai 1
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister und Schöffen der Stadt Kassel bekunden, dass Heinrich Bruscher, Bürger in Kassel, vor dem Landgrafen Hermann von Hessen erklärt habe, das er kein anderes Gut habe außer dem, was er mit seiner ersten Frau zusammen erworben und erarbeitet hat. Um sich aus dem Gefängnis zu lösen, verkauft er eine jährliche Gülte von zwei Pfund Pfennigen aus dem von ihm bewohnten Haus für 20 Pfund an den Altar der Kapelle des Heiligen Kreuzes vor dem Zwehrener Tor.
- Kontext
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Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe K >> 1 Ka >> 1.4 Kassel, Stadt >> 1.4 3 1385-1399
- Bestand
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
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1390 Mai 01
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1390 Mai 01