Akten
fol. 40v-41. Fährgebühren des Lußheimer Fahrs: von einem "Karrich" mit Frucht oder Wein, der einem Bürger gehört, 3 helbelinge oder 1 pfennig und 1 helbeling, wovon 1 pfennig als Fährschatz, 1 helbeling als Wegegeld zu entrichten sind; Ausleute zahlen 5 Hälblinge (2 Pfennig Fährschatz und 1 Hälbling Weggeld). -. Ein Wagen mit Heu oder Stroh gibt 3 Hälblinge, ein Wagen eines Bürgers mit Frucht oder Wein 6 Hälblinge (5 Fährschatz); Ausleute zahlen doppelt; ein Karch mit zwei Pferden zahlt daselbe wie mit einem Pferd; ein Reiter gibt 2 Hälblinge; ein Fußgänger 1 Hälbling; die Fergen dürfen kein Trinkgeld verlangen, außer es werde freiwillig gegeben.
- Reference number
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001 A / 007
- Context
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Archiv der Reichsstadt Speyer (Akten) >> A 1 c Statute, Ordnungen und Herrengebote >> Pergamentcodex: Statuten, Ordnungen, Gewohnheiten. Neuer, schmuckloser Halbleinenband. Größe 25 x 16,5 cm. Alter alphabetischer Index (16. Jahrhundert ?) auf acht vorgehefteten Papierblättern. Foliierung: alt (arabische Ziffern) 1-47, nach dieser Zählung fehlen die Blätter 16 und 17, Blatt 18 ist leer, also wohl auch die fehlenden Blätter, Blatt 43 ist zweimal vorhanden, also insgesamt ursprünglich 48 Blätter, heute 46. Neue Foliierung mit Bleistift: Blatt 1-46. Die Zählung erfolgt nach der neuen Foliierung. Lagen: fol.1-14 / 15-16 / 17-28 / 29-35 / 36-46.
- Holding
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001 A Archiv der Reichsstadt Speyer (Akten)
- Date of creation
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ohne Datum
- Other object pages
- Last update
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22.04.2025, 11:30 AM CEST
Data provider
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Object type
- Akten
Time of origin
- ohne Datum