Sachakte
Rang der Reichsgrafen gem. Artikel III § 22 der kaiserlichen Wahlkapitulation, Bd. 1
Enthaeltvermerke: 1790: In den bisherigen Wahlkapitulationen Rang der Reichsgrafen mit Sitz und Stimme im Reich direkt nach dem Fürstenstand und vor den kaiserlichen Räten. Schwierigkeiten wegen des Rangs der kaiserlichen Geheimen Räte. Erhoffter Beistand des Wahlbotschafters Graf v. Metternich-Winneburg 1792: Kein neues Monitum der Reichsgrafen. Reichsgrafenstand im Besitz des Rangvorzugs vor den kaiserlichen Geheimen Räten
- Archivaliensignatur
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L 41 a, 1556
- Kontext
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Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium >> 2. Auswärtige Beziehungen des Grafenkollegiums >> 2.6. Reichsstände >> 2.6.89. Reichsgrafen
- Bestand
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L 41 a Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium
- Laufzeit
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1790-1792
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:47 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1790-1792