Sachakte

Rang der Reichsgrafen gem. Artikel III § 22 der kaiserlichen Wahlkapitulation, Bd. 1

Enthaeltvermerke: 1790: In den bisherigen Wahlkapitulationen Rang der Reichsgrafen mit Sitz und Stimme im Reich direkt nach dem Fürstenstand und vor den kaiserlichen Räten. Schwierigkeiten wegen des Rangs der kaiserlichen Geheimen Räte. Erhoffter Beistand des Wahlbotschafters Graf v. Metternich-Winneburg 1792: Kein neues Monitum der Reichsgrafen. Reichsgrafenstand im Besitz des Rangvorzugs vor den kaiserlichen Geheimen Räten

Archivaliensignatur
L 41 a, 1556

Kontext
Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium >> 2. Auswärtige Beziehungen des Grafenkollegiums >> 2.6. Reichsstände >> 2.6.89. Reichsgrafen
Bestand
L 41 a Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium

Laufzeit
1790-1792

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Provenienz
Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:47 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1790-1792

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