Sachakte

Das Hessische Ministerium des Innern und der Justiz erlässt für alle Korrektionshäuser im Lande Hessen die hier verfügten Strafbestimmungen. Vorstehendes Strafreglement wird für die Zuchthausanstalt Marienschloß am 1. Januar 1845 eingeführt (Plakat)

Archivaliensignatur
E 3 A, 100/52

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> Q Sicherheitspolizei >> Q.4 Gefängnisse, Zuchthäuser, Gefangenentransport
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1843 August 18

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:41 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1843 August 18

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