Sachakte
Das Hessische Ministerium des Innern und der Justiz erlässt für alle Korrektionshäuser im Lande Hessen die hier verfügten Strafbestimmungen. Vorstehendes Strafreglement wird für die Zuchthausanstalt Marienschloß am 1. Januar 1845 eingeführt (Plakat)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 100/52
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> Q Sicherheitspolizei >> Q.4 Gefängnisse, Zuchthäuser, Gefangenentransport
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1843 August 18
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:41 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1843 August 18