Akten

Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Febr. 1875 (Reichsgesetz)

Enthält u. a.: Anwendung auf im Ausland befindliche Reichsangehörige.- Zeugen bei Eheschließungen.- Eintragung unehelicher Kinder.- Festhaltung der Religion im Standesamtsregister.- Verzeichnis der Standesbeamten über alljährlich schulpflichtig werdende Kinder.

Archivaliensignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10736 Ministerium des Innern, Nr. 17752 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)

Kontext
10736 Ministerium des Innern >> 05 Staats- und Heimatangehörigkeit, Personenstandswesen >> 05.06 Personenstandswesen >> 05.06.02 Standesamtssachen
Bestand
10736 Ministerium des Innern

Laufzeit
1875 - 1877

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
21.03.2024, 08:14 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 1875 - 1877

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