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Taxa Derer Gerichts-Gebühren in denen sämlichen Chur-Fürstl. Sächßischen Landen, Worunter jedoch das Stempel-Pappier, wo solches von nöthen, nicht mit begriffen

Taxa Derer Gerichts-Gebühren in denen sämlichen Chur-Fürstl. Sächßischen Landen, Worunter jedoch das Stempel-Pappier, wo solches von nöthen, nicht mit begriffen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Xaver . - Ihrer Königl. Hoheit, Herrn Xaverii, Königl. Printzens in Pohlen und Litthauen ... Herzogs zu Sachsen ... als Administratoris der Chur Sachsen ... verbesserte Tax-Ordnung, nach welcher die Sportuln und Gerichts- auch Advocaten-Gebühren gefordert und bezahlet werden sollen : nebst dem zu Publication derselben ins Land ergangenen Mandate, de dato Dreßden, den 20. Febr. Anno 1764

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:28 MESZ

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