- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
-
Kurz-gefaßte Bescheinigte Nachricht, Sowol von dem ursprünglichen und ältern, als mittlern und neuern Statu Des Fürstl. Hohenloh-Waldenburgischen - Wegen der - ... nach Ableben Weyland des letztern regierenden Herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Hohenloh-Pfedelbach, ... devolvirten Landes-Portion der Graffschafft Hohenloh, oder Herrschafft Pfedelbach, verordneten gemeinschafftlichen Consistorii A. C. zu Oehringen : Mit Kürzlich angefügten - in Jure & Facto gegründeten Rationibus: ...; Ad Causam Hohenloh-Neuenstein, Contra Hohenloh-Waldenburg; Mit Beylagen ...
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
-
19.04.2024, 15:19 MESZ
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1750
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![Kurz-gefaßte Bescheinigte Nachricht, Sowol von dem ursprünglichen und ältern, als mittlern und neuern Statu Des Fürstl. Hohenloh-Waldenburgischen - Wegen der - ... nach Ableben Weyland des letztern regierenden Herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Hohenloh-Pfedelbach, ... devolvirten Landes-Portion der Graffschafft Hohenloh, oder Herrschafft Pfedelbach, verordneten gemeinschafftlichen Consistorii A. C. zu Oehringen : Mit Kürzlich angefügten - in Jure & Facto gegründeten Rationibus: ...; Ad Causam Hohenloh-Neuenstein, Contra Hohenloh-Waldenburg; Mit Beylagen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2caacfdc-0958-4efb-aee4-5ab360214131/full/!306,450/0/default.jpg)
Kurz-gefaßte Bescheinigte Nachricht, Sowol von dem ursprünglichen und ältern, als mittlern und neuern Statu Des Fürstl. Hohenloh-Waldenburgischen - Wegen der - ... nach Ableben Weyland des letztern regierenden Herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Hohenloh-Pfedelbach, ... devolvirten Landes-Portion der Graffschafft Hohenloh, oder Herrschafft Pfedelbach, verordneten gemeinschafftlichen Consistorii A. C. zu Oehringen : Mit Kürzlich angefügten - in Jure & Facto gegründeten Rationibus: ...; Ad Causam Hohenloh-Neuenstein, Contra Hohenloh-Waldenburg; Mit Beylagen ...
![Kurzgefaßte Bescheinigte Nachricht Sowol von dem ursprünglichen und ältern, als mittlern und neuern STATU Des Fürstl. Hohenloh Waldenburgischen- Wegen der An hochermeldte Linie, nach Ableben Weyland des leztern regierenden herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Hohenloh... Portion der Grafschafft Hohenloh, oder herrschafft Pfedelbach, verordneten gemeinschafftlichen CONSISTORII A.C. zu Oehringen... 30 S.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Kurzgefaßte Bescheinigte Nachricht Sowol von dem ursprünglichen und ältern, als mittlern und neuern STATU Des Fürstl. Hohenloh Waldenburgischen- Wegen der An hochermeldte Linie, nach Ableben Weyland des leztern regierenden herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Hohenloh... Portion der Grafschafft Hohenloh, oder herrschafft Pfedelbach, verordneten gemeinschafftlichen CONSISTORII A.C. zu Oehringen... 30 S.
![Kurtz-gefaßte Bescheinigte Nachricht / Sowol von dem ursprünglichen und ältern, als mittlern und neuern STATU Des Fürstl. Hohenloh (Hohenlohe)-Waldenburgischen-Wegen der- An hochermeldte Linie, nach Ableben Weyland des letztern regierenden Herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Hohenloh (Hohenlohe)-Pfedelbach, August. Confess. per Successionem ad Legem Fideicommissi communis, juxta proximitatem gradus, devolvirten Landes-Portion der Graffschafft Hohenloh (Grafschaft Hohenlohe), oder Herrschafft Pfedelbach, verordneten gemeinschafftlichen CONSISTORII A. C. zu Oehringen (Öhringen) / Mit Kürzlich angefügten- in Jure & Facto gegründeten RATIONIBUS: Daß 1mo) ermeldtes gemeinschafftliche Consistorium, sowol dem Instrumento Pacis, als denen specialen Haus-Verträgen gemäs, vordersamt in denjenigen Stand, in welchem selbiges, zur Zeit des Ablebens ermeldten letztern Herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Pfedelbach A. C., dann der letztern via facti erfolgten Destitution, sich befunden, wieder herzustellen, und in selbigem in perpetuum aufrecht zu erhalten- Dann daß auch dasselbe 2do.) in specie in die gemeinschafftliche Stadt Oehringen (Öhringen), als dessen constituirten ordentlichen Sitz, und somit ad locum unde wieder zu restituiren, und allda fernerhin ohnbeeinträchtiget zu lassen sey. Ad Causam Hohenloh (Hohenlohe)-Neuenstein, Contra Hohenloh (Hohenlohe)-Waldenburg, puncto Attentatorum & Gravam. Relig.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Kurtz-gefaßte Bescheinigte Nachricht / Sowol von dem ursprünglichen und ältern, als mittlern und neuern STATU Des Fürstl. Hohenloh (Hohenlohe)-Waldenburgischen-Wegen der- An hochermeldte Linie, nach Ableben Weyland des letztern regierenden Herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Hohenloh (Hohenlohe)-Pfedelbach, August. Confess. per Successionem ad Legem Fideicommissi communis, juxta proximitatem gradus, devolvirten Landes-Portion der Graffschafft Hohenloh (Grafschaft Hohenlohe), oder Herrschafft Pfedelbach, verordneten gemeinschafftlichen CONSISTORII A. C. zu Oehringen (Öhringen) / Mit Kürzlich angefügten- in Jure & Facto gegründeten RATIONIBUS: Daß 1mo) ermeldtes gemeinschafftliche Consistorium, sowol dem Instrumento Pacis, als denen specialen Haus-Verträgen gemäs, vordersamt in denjenigen Stand, in welchem selbiges, zur Zeit des Ablebens ermeldten letztern Herrn Grafen Ludewig Gottfrieds zu Pfedelbach A. C., dann der letztern via facti erfolgten Destitution, sich befunden, wieder herzustellen, und in selbigem in perpetuum aufrecht zu erhalten- Dann daß auch dasselbe 2do.) in specie in die gemeinschafftliche Stadt Oehringen (Öhringen), als dessen constituirten ordentlichen Sitz, und somit ad locum unde wieder zu restituiren, und allda fernerhin ohnbeeinträchtiget zu lassen sey. Ad Causam Hohenloh (Hohenlohe)-Neuenstein, Contra Hohenloh (Hohenlohe)-Waldenburg, puncto Attentatorum & Gravam. Relig.
![Abdruck Eines - [Schreibens] von dem - Mit respective Cassir- und Aufhebung des vorherigen Recessmäßigen Fürstl. Hohenloh-Waldenburgischen- wegen der ehemaligen gesammten Herrschafft Pfedelbach, Gemeinschafftlichen Consistorii zu Oehringen, ... von der gemeinschafftlichen Stadt Oehringen in den dermaligen Hohenloh-Pfedelbachischen Particular Residenz-Ort Pfedelbach, translocirten Consistorii, Nebst einigen ... Acten-Stücken, Durch welche der gantze Innhalt solchen Schreibens ... Ad Causam Hohenloh-Neuenstein, Contra Hohenloh-Waldenburg, ......](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ba1e069a-8aaa-472a-aea7-d8e22640d598/full/!306,450/0/default.jpg)
Abdruck Eines - [Schreibens] von dem - Mit respective Cassir- und Aufhebung des vorherigen Recessmäßigen Fürstl. Hohenloh-Waldenburgischen- wegen der ehemaligen gesammten Herrschafft Pfedelbach, Gemeinschafftlichen Consistorii zu Oehringen, ... von der gemeinschafftlichen Stadt Oehringen in den dermaligen Hohenloh-Pfedelbachischen Particular Residenz-Ort Pfedelbach, translocirten Consistorii, Nebst einigen ... Acten-Stücken, Durch welche der gantze Innhalt solchen Schreibens ... Ad Causam Hohenloh-Neuenstein, Contra Hohenloh-Waldenburg, ......
![Abdruck Eines (Schreibens) ... von der gemeinschafftlichen Stadt Oehringen in den dermaligen Hohenloh-Pfedelbachischen Particular Residenz-Ort Pfedelbach translocirten Consistorii ... nebst einigen ... Acten-Stücken ... ad causam Hohenloh-Neuenstein contra Hohenloh-Waldenburg pcto. diversorum attentatorum et gravaminum religionis. Bem.: Wibel Evg. 32, Heyd Nr. 3834.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Abdruck Eines (Schreibens) ... von der gemeinschafftlichen Stadt Oehringen in den dermaligen Hohenloh-Pfedelbachischen Particular Residenz-Ort Pfedelbach translocirten Consistorii ... nebst einigen ... Acten-Stücken ... ad causam Hohenloh-Neuenstein contra Hohenloh-Waldenburg pcto. diversorum attentatorum et gravaminum religionis. Bem.: Wibel Evg. 32, Heyd Nr. 3834.
![Abdruck Eines- von dem- Mit respective Cassir- und Aufhebung des vorherigen Recess-mäsigen Fürstl. Hohenloh (Hohenlohe)-Waldenburgischen- wegen der ehemaligen gesammten Herrschafft Pfedelbach, Gemeinschafftlichen CONSISTORII zu Oehringen (Öhringen), Recess- widrigst in Ao. 1745. mit resp. Suspendir- und Excludirung derer vordersten Geist- und Weltlichen Consistorial-Räthe und Ober-Superintendenten, zu intendirter- auch bishero würcklich erfolgter gäntzlichen Exauctorisation und Zernichtung der gantzen Consistorial- und Kirchen-Verfassung, in solchem Pfedelbachischen Landes-Antheil der Grafschafft Hohenloh (Grafschaft Hohenlohe), anmaslich neuerlich mangelhafftest errichteten- und von der gemeinschafftlichen Stadt Oehringen (Öhringen) in den dermaligen Hohenloh (Hohenlohe)-Pfedelbachischen Partikular Residenz-Ort Pfedelbach, translocirten CONSISTORII, Nebst einigen- Zur geschwinden Einsicht eines ohnpartheyischen Publici, angefügten hauptsächlichen Acten-Stücken, Durch welche der gantze Innhalt solchen Schreibens in continenti klar und überzeugendest widerleget, und ohnwidersprechlich documentiret wird, daß solches angebliche neue Consistorium blos NOMINE, durchaus aber nicht REALITER existire, sondern hierunter ein bloser nur desto gefährlicherer Fucus, zu Unterdruckung des Evangelischen Kirchen-Weesens, stecke und gesuchet werde. Ad Causam Hohenloh (Hohenlohe)-Neuenstein, Contra Hohenloh (Hohenlohe)-Waldenburg, pco. diversorum Attentatorum & Gravaminum Religionis.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)