Sachakte

Anordnung: Die Versteuerung der Güter soll am Ort der belegenen Sache erfolgen

Archivaliensignatur
E 3 A, 105/37

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.3 Steuern, Steuerschätzung und -berichtigung
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1713 März 8

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1713 März 8

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