Sachakte
Lehens- und verfahrensrechtliche Fragen. Nach einem Vergehen des Grafen Franz Adolf von Ostfriesland und Rietberg hatte der Kölner Kurfürst die im Erzstift Köln liegenden Güter des Grafen eingezogen und von Plettenberg mit ihnen belehnt. Es handelte sich insbesondere um die Herrlichkeit Mellrich und den Zehnten zu Suttrop. Unter Verweis auf unterschiedliche Rechtsvorgänge wird darum gestritten, ob es sich bei den Gütern um - gegebenfalls durch Fideikommiß zusätzlich geschützten - Allodial- oder einziehbaren Lehensbesitz handelt, ob es sich um Mannlehen handelt oder um Lehen, die auch in die weibliche Linie gehen können sowie darum, ob eine Einziehung der Güter auf Grund einer Zession aller rietbergischen Güter durch Graf Franz Adolf - ob diese vor oder nach seinem Vergehen erfolgte, ist ebenfalls strittig - an seinen Bruder Ferdinand Maximilian, später dessen Töchter zulässig ist. Von Plettenberg bestreitet die Rechtmäßigkeit einer Übernahme der extrajudizialen Appellation am RKG in eine judiziale, da er sich in keinem Rechtsstreit mit der Appellantin befunden habe und ein erstinstanzliches Verfahren gegen ihn als nicht Reichsunmittelbaren am RKG nicht zulässig sei. Die Gräfin setzt nach einem Vergleich mit Kurköln über die Lehengüter 1692 den Prozeß fort. Unter Verweis auf den geschlossenen Vergleich lehnt die kurkölnische Regierung trotz geschärfter Mandate die Einsendung von Vorakten ab. Die Appellation wird schließlich (ohne Datum) vom RKG verworfen.
Enthaeltvermerke: Kläger: Johannetta Franziska, verwitwete Gräfin von Ostfriesland und Rietberg, im Schloß Rietberg, als Vormünderin ihrer Tochter Maria Ernestina Franziska; später Bischof Herman Werner von Paderborn und Graf Salentin Ernst von Manderscheid und Blankenheim als Vormünder Beklagter: Kurkölnische Regierungsräte und Konsorten, nämlich Johann Adolf Freiherr von Plettenberg im adligen Haus Lenhausen, kurkölnischer Geheimer Rat und Kämmerer; seit 1695 dessen Brüder Ferdinand und Bernhard als Vormünder seiner Kinder Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Eichrodt 1690 - Subst.: Lic. J. H. Flender 1694 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Krebs 1693 (für von Plettenberg) - Lic. Conrad Franz Steinhaußen 1695 - Subst.: Lic. Roleman - Lic. Albrecht 1694 (für Kurköln) - Subst.: Krebs 1694 Prozeßart: Appellationis (et mandati seit 1691) Instanzen: 1. Kurkölnische Regierung - 2. RKG 1693 - 1696 (1597-1696) Beweismittel: Zessionsvertrag des Grafen Franz Adolf von Ostfriesland und Rietberg zugunsten seines Bruders Ferdinand Maximilian vom 3. März 1680 (Q 7). Zession zugunsten seiner Nichten Anna Christina und Maria Ernestina Franziska vom 13. Sept. 1688 (Q 8). Vergleich über die Herrschaft Mellrich vom 12. Juni 1597 (Q 9). Vergleich über die Lehenbarkeit vom 15. Juni 1654 (Q 10). Vergleich über die Gerichtsbarkeit in der Herrschaft Mellrich vom 12. Juni 1597 (Q 38). RKG- Mandatum attentatorum revocatorium sine clausula vom 20. März 1691 gegen die kurkölnische Regierung in Bonn auf deren Dekrete vom 18. Nov. und 17. Dez. 1690 hin (Q 18). RKG-ulterius mandatum attentatorum vom 27. Okt. 1693 (Q 19). RKG-Mandatum attentatorum revocatorium adhuc ulterius vom 6. Feb. 1693 (Q 21b). Vergleich zwischen Kurköln und Rietberg vom 22. Feb. 1693 (Q 29). Beschreibung: 8 cm, 330 Bl., lose; Q 1 - 73, es fehlen Q 11 - 13, 39, 48.
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Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 3. Buchstabe O
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AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
- Date of creation
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1693 - 1696 (1597-1696)
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17.09.2025, 2:32 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- 1693 - 1696 (1597-1696)