Tektonik

Erlassausschuss (1919-1970)

Tektonikbeschreibung: Um wirtschaftlich bedrängten Studierenden entgegenzukommen und sie der Peinlichkeit zu entheben, jeden einzelnen Dozenten um Erlass des Kolleggelds bitten zu müssen, wurde 1919 ein Ausschuss aus je einem Fakultätsvertreter gebildet, der über den teilweisen oder vollständigen Erlass des Kolleggeldes zu entscheiden hatte. (Erlassordnung: 1929) Bedürftigkeit und Würdigkeit waren durch Vorlage von Zeugnissen nachzuweisen. Dem dienten die bis zur Einführung der Gebührenfreiheit 1971 üblichen sog. Dekanatsprüfungen, die seit 1965 in Anpassung an die Honnef-Richtlinien nur noch einmal nach dem 3. Semester nachzuweisen waren und statt deren gegebenenfalls die Zwischenprüfung nachzuweisen war (siehe UAT 117E/234).
Aktenführung, Überlieferung: Unterlagen über die Dekanatsprüfungen sind in den Akten der Fakultäten überliefert.
Kein Provenienzbestand im Universitätsarchiv.
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 117 Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (I): Protokolle (UAT 117/1346: 1 Nr., 1919-1935); Namenslisten (UAT 117/1481-1513: 33 Nrn, 1933-1950).
UAT 117E Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (III): Gebührenerlassausschuss (UAT 117E/1547: 1 Nr., 1959-1970).
Hauptförderungsausschuss (UAT 117E/1557: 1 Nr., 1961-1970).
UAT 190 Ludolph Fischer, Nachlass: Handakten als Mitglied des Erlassausschusses (UAT 190/42: 1 Nr., 1953-1955).

Context
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bb Vertretungs- und Beratungsorgane >> Bb 2 Senatsausschüsse und -beauftragte

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02.07.2025, 11:32 AM CEST

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