Tektonik
Erlassausschuss (1919-1970)
Tektonikbeschreibung: Um wirtschaftlich
bedrängten Studierenden entgegenzukommen und sie der Peinlichkeit zu entheben,
jeden einzelnen Dozenten um Erlass des Kolleggelds bitten zu müssen, wurde 1919
ein Ausschuss aus je einem Fakultätsvertreter gebildet, der über den teilweisen
oder vollständigen Erlass des Kolleggeldes zu entscheiden hatte. (Erlassordnung:
1929) Bedürftigkeit und Würdigkeit waren durch Vorlage von Zeugnissen
nachzuweisen. Dem dienten die bis zur Einführung der Gebührenfreiheit 1971
üblichen sog. Dekanatsprüfungen, die seit 1965 in Anpassung an die
Honnef-Richtlinien nur noch einmal nach dem 3. Semester nachzuweisen waren und
statt deren gegebenenfalls die Zwischenprüfung nachzuweisen war (siehe UAT
117E/234).
Aktenführung, Überlieferung: Unterlagen über die
Dekanatsprüfungen sind in den Akten der Fakultäten überliefert.
Kein
Provenienzbestand im Universitätsarchiv.
Sonstige Überlieferung im
Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 117 Akademisches Rektoramt,
Hauptregistratur (I): Protokolle (UAT 117/1346: 1 Nr., 1919-1935); Namenslisten
(UAT 117/1481-1513: 33 Nrn, 1933-1950).
UAT 117E Akademisches
Rektoramt, Hauptregistratur (III): Gebührenerlassausschuss (UAT 117E/1547: 1
Nr., 1959-1970).
Hauptförderungsausschuss (UAT 117E/1557: 1 Nr.,
1961-1970).
UAT 190 Ludolph Fischer, Nachlass: Handakten als Mitglied
des Erlassausschusses (UAT 190/42: 1 Nr., 1953-1955).
- Context
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Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bb Vertretungs- und Beratungsorgane >> Bb 2 Senatsausschüsse und -beauftragte
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02.07.2025, 11:32 AM CEST
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