Archivbestand

Kirchensteueramt Güstrow (Mecklenburg) (Bestand)

Einleitung: Die Kirchensteuer wurde von den Finanzämtern miterhoben. Soweit es sich um Zuschläge zur Lohnsteuer handelte, die von den Steuerpflichtigen im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben wurde, der der Kirche als Erhebungsmöglichkeit nicht frei gegeben war, erfolgte die Erhebung durch besondere Kirchensteuerämter, denen auch die Erhebung der Kirchensteuergrundbeträge von allen nicht zu den Reichssteuern veranlagten Kirchensteuerpflichtigen oblag. Die Kirchensteuerämter waren jeweils an den Sitzen der Finanzämter eingerichtet. Sie waren als öffentlich-rechtliche Behörde anzusehen. Die Ämter wurden Anfang der 1990er Jahre aufgelöst und die Aufgabe wurde von den Kirchenkreisen übernommen.

Reference number of holding
10.03.08 Kirchensteueramt Güstrow (Mecklenburg) Kirchensteueramt Güstrow (Mecklenburg)

Context
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012) >> 10.03 Landeskirchliche Verwaltungsstellen

Date of creation of holding
1950-1990

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Provenance
Kirchensteueramt Güstrow
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Last update
16.10.2025, 12:16 PM CEST

Data provider

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Object type

  • Archivbestand

Time of origin

  • 1950-1990

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