Archivbestand
Kirchensteueramt Güstrow (Mecklenburg) (Bestand)
Einleitung: Die Kirchensteuer wurde von den Finanzämtern miterhoben. Soweit es sich um Zuschläge zur Lohnsteuer handelte, die von den Steuerpflichtigen im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben wurde, der der Kirche als Erhebungsmöglichkeit nicht frei gegeben war, erfolgte die Erhebung durch besondere Kirchensteuerämter, denen auch die Erhebung der Kirchensteuergrundbeträge von allen nicht zu den Reichssteuern veranlagten Kirchensteuerpflichtigen oblag. Die Kirchensteuerämter waren jeweils an den Sitzen der Finanzämter eingerichtet. Sie waren als öffentlich-rechtliche Behörde anzusehen. Die Ämter wurden Anfang der 1990er Jahre aufgelöst und die Aufgabe wurde von den Kirchenkreisen übernommen.
- Reference number of holding
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10.03.08 Kirchensteueramt Güstrow (Mecklenburg) Kirchensteueramt Güstrow (Mecklenburg)
- Context
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Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012) >> 10.03 Landeskirchliche Verwaltungsstellen
- Date of creation of holding
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1950-1990
- Other object pages
- Provenance
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Kirchensteueramt Güstrow
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
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16.10.2025, 12:16 PM CEST
Data provider
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivbestand
Time of origin
- 1950-1990