Kapitel
Caput II. Quaenam actio sit instituta? cui incumbat onus probandi? & quid probandum?
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Status Controversiæ Zwischen Der Ritterschafft des Hertzogthums Lauenburg Und Denen Städten gedachten Hertzogthums, Insonderheit Der Stadt Ratzeburg, in puncto des Brau-Rechts : Worinn Die wahrhaffte Bewandniß und Abseiten der Landes-Herrschafft und Städte, durch öffentliche Landtags-Abschiede [et]c. Cum iure prohibendi Civitates in districtu nobilium geschehene Mehrmalige Versicherungen und agnitiones Der Ritterschaftlichen Brau-Gerechtsame ex Actis Und Einer bereits in Anno 1705. gedruckten, das von uhralter Zeit und vielen Seculis wohlhergebrachte Brau-Recht besagter Ritterschaft Historice & Iuridice in 4. Capitibus vorstellenden, auff lauter ohnwidersprechlichen documentis à N. 1 biß 62. sich gründenden, und zu mehrerer Erleuchtung hienebengehenden Deduction Kürtzlich wiederholet, Und Durch auffrichtige Gegeneinanderhaltung beyderseitiger Haupt-Momentorum gründlich demonstriret wird
- Erschienen
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1711
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:07 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1711