Kapitel

Caput II. Quaenam actio sit instituta? cui incumbat onus probandi? & quid probandum?

Caput II. Quaenam actio sit instituta? cui incumbat onus probandi? & quid probandum?

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Status Controversiæ Zwischen Der Ritterschafft des Hertzogthums Lauenburg Und Denen Städten gedachten Hertzogthums, Insonderheit Der Stadt Ratzeburg, in puncto des Brau-Rechts : Worinn Die wahrhaffte Bewandniß und Abseiten der Landes-Herrschafft und Städte, durch öffentliche Landtags-Abschiede [et]c. Cum iure prohibendi Civitates in districtu nobilium geschehene Mehrmalige Versicherungen und agnitiones Der Ritterschaftlichen Brau-Gerechtsame ex Actis Und Einer bereits in Anno 1705. gedruckten, das von uhralter Zeit und vielen Seculis wohlhergebrachte Brau-Recht besagter Ritterschaft Historice & Iuridice in 4. Capitibus vorstellenden, auff lauter ohnwidersprechlichen documentis à N. 1 biß 62. sich gründenden, und zu mehrerer Erleuchtung hienebengehenden Deduction Kürtzlich wiederholet, Und Durch auffrichtige Gegeneinanderhaltung beyderseitiger Haupt-Momentorum gründlich demonstriret wird

Erschienen
1711

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:07 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1711

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