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Urfehde Nr. 217

Regest: Stefan Hipp, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er am Montag vor St. Gallen Jahrmarkt im Jahr (15)47 mit Theophorus Lieber von Memnigen (Memmingen) im Wirtshaus des Wolf Schnaittmann in Uneinigkeit geraten ist, ihn verwundet und hernach auf öffentlichem Markt zu sich vor das Haus heraus gefordert hat. Nachdem ihm bei seiner Bürgerpflicht vor dem Rat zu erscheinen auferlegt worden ist, hat er sich aus der Stadt Reutlingen abschweift gemacht (= sich entfernt). Mit der oben erzählten Handlung hat er nicht nur die kaiserliche Freiheit des Jahrmarkts gebrochen und wider der Stadt Satzungen gehandelt, sondern auch seine Treu und Eid in die Luft geschlagen. Damit hätte er eine schwere, peinliche Leibesstraf verdient. Bürgermeister und Rat zu Reutlingen, in deren Gefängnis er gekommen ist, wollten sie ihm widerfahren lassen und haben ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vorgeschlagen. Er aber bat um Gnade. Es wurde ihm das Recht erlassen und er des Gefängnisses entledigt. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei diesem seinem Eid soll und will er von Stund an (= sofort) strackes (= gerades) Wegs samt seiner Hausfrau aus dem Gebiet der Stadt Reutlingen gehen und nicht mehr darein kommen, bis er der Stadt 23 Pfund Heller als Strafe erlegt hat. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an die Herren oder die Ihren bekäme, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er aber diesen Eid und Urfehde überträte, will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.

Reference number
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7292
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Martin Hipp, Bürger zu Reutlingen

Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Holding
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Date of creation
1551 Juli 28

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1551 Juli 28

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