Monografie | Verordnung
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsahme, gute Gönnere! : Wir können Euch, vermittelst des herbeygehenden Frantzösischen Abdrucks, hierdurch nicht verhalten, was gestalten bey abermahliger und nunmehro der dritten Ueberziehung der hiesigen Lande ... ; [Cassel den 22. Tag Junii 1759.]
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 90094190
- Umfang
-
[1] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
[Fürstl. Hess. Regierung hierselbst.]
VD18 90094190
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Hessen
- Erschienen
-
[S.l.] , 1759 -
- Letzte Aktualisierung
- 26.05.2025, 15:50 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Hessen
Entstanden
- [S.l.] , 1759 -
Ähnliche Objekte (12)
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner : Nachdem Ihro HochFürstl. Durchläucht Unser Gnädigster Landes-Fürst und Herr, auf unterthänigst erstatteten Bericht von hiesiger Regierung, die in Anno 1732., wegen Kauff- Tausch- und anderer Contracte, erlassene Verordnung ... ; Cassel, den 29. Tag Mart. 1755
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem man bishero ... wahrnehmen müssen, was maßen die Ambts-Reposituren und Registraturen bey denen Ämbtern ... von denen Beambten nicht in gebührender Ordnung und Stande erhalten, auch die Exercitien-Bücher nicht der Behör gewahret ... : Cassel, den 19. Tag Januarij 1717
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem Ihro Königliche Majestät in Schweden ... vernommen, was massen die bisherige Erfahrung gelehret, daß zeithero sehr viele hin und wieder bey Kind-Tauffen, ... und Trauren gegen die sub dato Stockholm den 15/26 Tag Decembris 1731. emanirte ... Verordnung ... zum Nachtheil derer Kirchen- Pfarr- und Schul-Häuser, zu deren Reparation ... eingehende Straff-Gelder gewiedmet, aus Mangel des Denuncianten unangezeigt und ohngestrafft vorbey gangen, ... : Cassel den 24. Tag Julii 1738
Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Veste, gute Freunde. Nachdem Unsers gnädigsten Fürsten und Herren ... wahrnehmen müssen, wie Sie von Dero Unterthanen ... mit vielen nichtigen und mit Unwahrheiten angefülleten Supplicquen behelliget werden ... : Cassel, den 16. Tag Martij 1717
Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Veste, gute Freunde. Demnach Ihro Hoch-Fürstl. Durchl. ... zu facilitir- und Verkürtzung derer Processen und daß Dero Unterthanen wenigere Kosten deßhalb zu tragen haben, gnädigste Verordnungen gestellet ... : Cassel, den 26. Septembris 1718
Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, ... Nachdem Unsers Allergnädigsten Königs und Herrn Majestät wegen des ohnlängst erfolgten ... Hintritts Dero ... Königin und Landes-Fürstin Majestät anliegendes Trauer-Patent ins Land ergehen zu lassen nöhtig funden; ... : Cassel den 28. Tag Decembr. 1741
Unsern günstigen gruß zuvor/ Ehrsame gute gönnere : Demnach der Durchleuchtigste Hochgeborne Fürst und Herr/ Herr Wilhelm/ Landgraff zu Hessen ... durch die bey Ihrer Fürstl. Durchl. uber die in dero Fürstenthumben und Landen/ so wol beym LeinenGarnspinnen/ mit falschen Haspeln/ Weiffen und sonstet/ alß auch beym Leinen SchockTuchmachen und Weben/ hin und wieder in dero Fürstenthumben und Landen vorgehende ... eingeschlichene und Straffbahre vervortheilung und griffe/ vor un[d] nach einkommene beschwerliche Clagten gnädigst bewogen worden/ die von dero hochlöblichen Vorfahren Fürsten zu Hessen schon dabevor dagegen ergangene verordnungen/ vermittelst beykommenden Edicts/ ernewern zu lassen ... ; Datum Cassel den 8. Tag Januarij 1659
Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Beste, gute Freunde! : Wir setzen ausser allem Zweifel, es werden die zum vorjährigen Land-Communications-Tag anhero deputirt gewesene Bevollmächtigte eures Mittels Euch, als Ihren Committenten, mit mehreren hinterbracht haben, was durch den errichteten und an jeden Strohm abgegebenen Landtagsabschied überhaupt sowohl beschlossen ... ; [Cassel den 7. Tag Januarii 1765. ]