Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem bey hiesiger Fürstl. Regierung die Anzeige geschehen, daß von Juden sowol als Christen ein schändlicher Wucher in hiesigen Landen getrieben ... : Cassel, den 10. Tag Junii 1721
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10893113
- Umfang
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[1] Bl. ; 2°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Fürstl. Hess. Regierung
VD18 10893113
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Hessen
- Erschienen
-
[S.l.] , 1721 -
- Letzte Aktualisierung
-
26.05.2025, 15:51 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Hessen
Entstanden
- [S.l.] , 1721 -
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Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner : Nachdem Ihro HochFürstl. Durchläucht Unser Gnädigster Landes-Fürst und Herr, auf unterthänigst erstatteten Bericht von hiesiger Regierung, die in Anno 1732., wegen Kauff- Tausch- und anderer Contracte, erlassene Verordnung ... ; Cassel, den 29. Tag Mart. 1755

Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem man bishero ... wahrnehmen müssen, was maßen die Ambts-Reposituren und Registraturen bey denen Ämbtern ... von denen Beambten nicht in gebührender Ordnung und Stande erhalten, auch die Exercitien-Bücher nicht der Behör gewahret ... : Cassel, den 19. Tag Januarij 1717

Unsern gn. und gst. Gruß zuvor Ehrsame gute Gönner : Nachdeme der Durchläuchtigste Unser Gnädigster Fürst und Herr beygefügte Patenta eins Theils die verbottene ausser Landsverführung derer Metallen, andern Theils aber die verbottene einbringung in hiesige Fürstenthume und Lande der jenigen Kupffernen und Messingen neuen manufacturen und Waaren ... betreffend/ in offenen Truck außzulassen sich gemüssigt befunden ... ; Datum Cassell den 11 Tag Maij, 1681

Unsern gönstigen gruß zuvor/ Ehrsame gute gönnere : Demnach/ wie männiglichen bekandt ... in hiesigem Fürstenthumb Hessen und angräntzender Nachbarschafft die Back- und Braufrucht in sehr wolfeilem Preiß und Kauff biß dahero eine geraume zeit gewesen/ wie noch ... ; Alß befehlen Wir euch hiermit/ daß ihr stracks nach empfahung dieses Unsers Außschreibens dem jetzigen Einkauff nach/ so wol die Gewicht den Beckern an Brodt und Wecke erhöhet ... ; Datum Cassel den 26. Julij/ Anno 1654

Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem Ihro Königliche Majestät in Schweden ... vernommen, was massen die bisherige Erfahrung gelehret, daß zeithero sehr viele hin und wieder bey Kind-Tauffen, ... und Trauren gegen die sub dato Stockholm den 15/26 Tag Decembris 1731. emanirte ... Verordnung ... zum Nachtheil derer Kirchen- Pfarr- und Schul-Häuser, zu deren Reparation ... eingehende Straff-Gelder gewiedmet, aus Mangel des Denuncianten unangezeigt und ohngestrafft vorbey gangen, ... : Cassel den 24. Tag Julii 1738
![Unsern günstigen gruß zuvor/ Ehrsame gute gönnere : Demnach der Durchleuchtigste Hochgeborne Fürst und Herr/ Herr Wilhelm/ Landgraff zu Hessen ... durch die bey Ihrer Fürstl. Durchl. uber die in dero Fürstenthumben und Landen/ so wol beym LeinenGarnspinnen/ mit falschen Haspeln/ Weiffen und sonstet/ alß auch beym Leinen SchockTuchmachen und Weben/ hin und wieder in dero Fürstenthumben und Landen vorgehende ... eingeschlichene und Straffbahre vervortheilung und griffe/ vor un[d] nach einkommene beschwerliche Clagten gnädigst bewogen worden/ die von dero hochlöblichen Vorfahren Fürsten zu Hessen schon dabevor dagegen ergangene verordnungen/ vermittelst beykommenden Edicts/ ernewern zu lassen ... ; Datum Cassel den 8. Tag Januarij 1659](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c9f628b2-d953-4ae9-b0f3-78ed71659bbb/full/!306,450/0/default.jpg)
Unsern günstigen gruß zuvor/ Ehrsame gute gönnere : Demnach der Durchleuchtigste Hochgeborne Fürst und Herr/ Herr Wilhelm/ Landgraff zu Hessen ... durch die bey Ihrer Fürstl. Durchl. uber die in dero Fürstenthumben und Landen/ so wol beym LeinenGarnspinnen/ mit falschen Haspeln/ Weiffen und sonstet/ alß auch beym Leinen SchockTuchmachen und Weben/ hin und wieder in dero Fürstenthumben und Landen vorgehende ... eingeschlichene und Straffbahre vervortheilung und griffe/ vor un[d] nach einkommene beschwerliche Clagten gnädigst bewogen worden/ die von dero hochlöblichen Vorfahren Fürsten zu Hessen schon dabevor dagegen ergangene verordnungen/ vermittelst beykommenden Edicts/ ernewern zu lassen ... ; Datum Cassel den 8. Tag Januarij 1659

Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Veste, gute Freunde. Nachdem Unsers gnädigsten Fürsten und Herren ... wahrnehmen müssen, wie Sie von Dero Unterthanen ... mit vielen nichtigen und mit Unwahrheiten angefülleten Supplicquen behelliget werden ... : Cassel, den 16. Tag Martij 1717

Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Veste, gute Freunde. Demnach Ihro Hoch-Fürstl. Durchl. ... zu facilitir- und Verkürtzung derer Processen und daß Dero Unterthanen wenigere Kosten deßhalb zu tragen haben, gnädigste Verordnungen gestellet ... : Cassel, den 26. Septembris 1718
