Sachakte

Verfügung: Die Erhebung und Kontrolle der polizeilichen Untersuchungskosten hat unter Verwendung von geeignetem Stempelpapier als Quittung zu erfolgen. Ein Regulativ über die Erhebung und Verrechnung der polizeilichen Untersuchungskosten in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen als Sonderdruck anbei

Archivaliensignatur
E 3 A, 99/4

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.4 Kanzlei, Geschäftsgang und Dienstbetrieb, Gebühren, Geschäftsbedürfnisse
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1827 September 21

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:33 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1827 September 21

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