Bestand
Rüstungsinspektion XVIII (Salzburg) (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Am
1. April 1935 trat die Neuorganisation der Wehrwirtschaft in
Kraft, die mit Befehl Nr. 400/34 g. K. W Wi (Ib) des
Reichswehrministers vom 19. Dezember 1934 angeordnet worden war.
Sie schuf als koordinierende Mittelinstanzen auf Wehrkreisebene
die Wehrwirtschaftsinspektionen (Wi In) sowie die diesen
unterstellten Wehrwirtschaftsstellen (W WiSt).
Der Wehrwirtschaftsinspekteur war Bevollmächtigter des
Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht für
seinen Bezirk in allen Angelegenheiten der Wehrwirtschaft. Er
leitete die der Wehrmacht zufallenden Aufgaben der gesamten
Wehrwirtschaft und vertrat ihre Belange gegenüber allen
militärischen und zivilen Dienststellen sowie gegenüber der
Wirtschaft innerhalb seines Bezirkes. Er unterstand dem Chef
Wehrmachtamt (Chef WA) bzw. Chef Wehrwirtschaftsstab (Chef W
Stb) in allen persönlichen und allen der einheitlichen Leitung
durch das Reichskriegsministerium unterliegenden
wehrwirtschaftlichen Angelegenheiten. In
rüstungswirtschaftlichen Angelegenheiten hingegen war er den
Oberbefehlshabern der Wehrmachtteile unterstellt. Dies betraf
insbesondere die Unterbringung des Fertigungsplans der Wehrmacht
in der Industrie, die Vorbereitung und Durchführung der
Mobilmachung der den Wehrmachtteilen zur Federführung
zugewiesenen Rüstungsbetriebe sowie die Mitwirkung bei der
laufenden Fertigung. Darüber hinaus konnten die
Wehrwirtschaftsinspektionen von den Waffen- und
Beschaffungsämtern der Wehrmachtteile (Heereswaffenamt,
Heeresverwaltungsamt, Technisches Amt des
Reichsluftfahrtministeriums, Allgemeines Marineamt) bei der
Durchführung von Beschaffungen im Frieden und im Kriege
herangezogen werden. (vgl. RW 19/843 und RW 19/858)
Am 22. November 1939 wurden die
Wehrwirtschaftsinspektionen (W In) in Rüstungsinspektionen (Rü
In) umbenannt (s. RW 22/1). Ihre räumliche Zuständigkeit
entsprach zunächst der Wehrkreiseinteilung, wurde 1942/43 durch
Teilungen und Grenzänderungen jedoch der Gaueinteilung der
Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)
angeglichen.
Einen starken Eingriff in
die bisherige Organisation der Rüstungswirtschaft bedeutete der
Erlass des Führers zur einheitlichen Steuerung der
Rüstungswirtschaft vom 7. Mai 1942 (vgl. RW 19/511). Das
bisherige Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt wurde mit Wirkung vom
1. Juni 1942 aufgegliedert in
a) das
Wehrwirtschaftsamt (Wi Amt) des Oberkommandos der
Wehrmacht,
b) das Rüstungsamt (Rü Amt)
des Reichsministers für Bewaffnung und Munition:
"1) Das bisherige Wehrwirtschafts- und
Rüstungsamt im Oberkommando der Wehrmacht wird
umgewandelt:
a) in das Rüstungsamt des
Reichsministers für Bewaffnung und Munition mit den Teilen,
deren Aufgabengebiet in die künftige Zuständigkeit des
Reichsministers für Bewaffnung und Munition übergeht;
b) in das Wehrwirtschaftsamt des Oberkommandos
der Wehrmacht mit den Teilen, deren Aufgabengebiet dem
Oberkommando der Wehrmacht verbleibt."
Die Rüstungsinspektionen im Reichsgebiet, dem Protektorat
Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement wurden
umgewandelt in je eine Rüstungsinspektion (Rü In) und eine
Wehrwirtschaftsinspektion (Wi In).
"Dem
Reichsminister für Bewaffnung und Munition werden [...]
unmittelbar unterstellt: [...] b) die nachgeordneten
Rüstungsdienststellen (Rüstungs-Inspektionen und Rüstungs-
Kommandos; sie sind damit Außenstellen des Reichsministers für
Bewaffnung und Munition." (vgl. RW 19/511, "Führererlass zur
einheitlichen Steuerung der Rüstungswirtschaft vom
7.5.1942")
Die Wehrwirtschaftsinspekteure
mit ihren Dienststellen waren dem Oberkommando der Wehrmacht
(Chef des Wehrwirtschaftsamtes) nachgeordnet. In allen
territorialen Wehrmachtfragen waren sowohl die Rüstungs- als
auch die Wehrwirtschaftsinspektionen dem jeweiligen örtlichen
Wehrkreisbefehlshaber unterstellt.
Geleitet wurden die beide Dienststellen durch die
bisherigen Rüstungsinspekteure, die in Personalunion auch die
Funktion der Wehrwirtschaftsinspekteure wahr nahmen. Die in den
Bereich des Reichministers für Bewaffnung und Munition
überführten Dienststellen der Wehrmacht behielten ihre
Eigenschaft als Wehrmachtdienststellen bei. Sämtliche Angehörige
dieser Dienststellen galten nur als zum Reichsminister für
Bewaffnung und Munition kommandiert, verblieben also mit allen
Rechten und Pflichten Angehörige der Wehrmacht. Die Bearbeitung
der Haushaltsangelegenheiten und Personalien der Angehörigen der
Rüstungsinspektionen und der Wehrwirtschaftsinspektionen
erfolgte deshalb auch durch eine gemeinsame Personal- und
Haushaltsgruppe der Rüstungs- und der Wehrwirtschaftsinspektion
als Wehrmachtangelegenheit.
Zur Betreuung
und Durchführung ihrer Rüstungsaufgaben mussten sich die
Beschaffungsstellen der Wehrmachtteile jetzt allein der
Rüstungsdienststellen des Reichsministers für Bewaffnung und
Munition bedienen. Die nicht zur Rüstungswirtschaft gehörigen
militärischen Aufgaben der bisherigen Rüstungsdienststellen
wurden hingegen durch die nachgeordneten Stellen des
Wehrwirtschaftsamtes im Oberkommando der Wehrmacht durchgeführt.
Zu diesen Aufgaben der Wehrwirtschaftsinspektionen zählten
insbesondere der militärische Schutz der Industrie,
Bereitstellung und Versorgung der Truppen und Wehrmachtanlagen
mit handelsüblichem Gerät und Bedarfsgütern sowie Kohle und
Energie, des weiteren Raumplanung, Angelegenheiten des
Preisprüfwesens und militärische Vertretung des
Reichsleistungsgesetzes (vgl. RW 19/669 und RW 19/221).
Mit dem 31. Januar 1943 wurden die
Wehrwirtschaftsinspektionen im Reich, im Protektorat Böhmen und
Mähren und im Generalgouvernement aufgelöst (Chef OKW, Az.
1e24WFSt/Wi Amt Z I/II Nr. 5282/43 vom 31.1.1943, Abschrift in
RW 20-1/13). Gleichzeitig wurden die bisher den
Wehrwirtschaftsinspektionen zugewiesenen Aufgaben auf die ab 1.
Februar 1943 eingerichteten Wehrwirtschaftsoffiziere der
Wehrkreiskommandos übertragen (Chef OKW, Az. 1d1o WFSt/Wi Amt Z
I/II Nr. 5602/43 vom 30.1.1943, Abschrift in: RW 20-1/13).
Die Wehrwirtschaftsoffiziere des
Wehrkreiskommandos (Wwi O WK Kdo) waren nachgeordnete
Dienststellen des Oberkommandos der Wehrmacht für den Bereich
des Wehrkreises bzw. für das Generalgouvernement und für das
Protektorat Böhmen und Mähren. Nach seinen Weisungen nahmen sie
die wehrwirtschaftlichen Belange der Wehrmacht wahr, soweit es
sich dabei nicht um territorial zu bearbeitende
wehrwirtschaftliche Angelegenheiten - in denen sie dem Chef des
Generalstabes des Wehrkreiskommandos unterstellt waren -
handelte.
Die Wwi O WK Kdo waren
gehalten, ihre Aufgaben in engster Zusammenarbeit mit den
Rüstungsdienststellen des Reichsministers für Rüstung und
Kriegsproduktion sowie mit den zuständigen örtlichen
Dienststellen der Wehrmacht, des Staates, der Partei und der
Wirtschaft durchzuführen (vgl. RW 20-1/13).
Zwischen dem 1. Juli 1942 und 1. Juli 1943 wurden aufgrund
von Gebietsänderungen und -neuein-teilungen einige
Rüstungsinspektionen geteilt. Dazu gehören die
Rüstungsinspektion IV (ab den 1. April 1943 in
Rüstungsinspektion IV a (Dresden) und IV b (Reichenberg)), die
Rüstungsinspektion V (ab den 1. Juli 1942 in Rüstungsinspektion
V (Stuttgart) und Oberrhein (Straßburg)), die
Rüstungsin-spektion VIII (ab den 1. Januar 1943 in
Rüstungsinspektion VIII a (Breslau) und VIII b (Kattowitz)), die
Rüstungsinspektion XI (ab den 1. Juli 1943 in Rüstungsinspektion
XI a (Hannover) und XI b (Magdeburg)) und die Rüstungsinspektion
XII (ab den 1. Juli 1943 in Rüstungsinspektion XII a (Wiesbaden)
und XII b (Saarbrücken)). Zu der Rüstungsinspektion XII b
(Saarbrücken) kam ab 1944 die Außenstelle Metz.
Inhaltliche
Charakterisierung: In RW 20 sind die Unterlagen sowohl der
Rüstungsinspektionen als auch der Wehrwirtschaftsinspektionen
zusammengefasst, da eine Trennung des Schriftgutes auf Grund der
sich auch in der Registraturführung niederschlagenden engen
organisatorischen Verknüpfung beider Dienststellen nicht möglich
war.
Erst die Neuorganisation der
Wehrwirtschaft im Reich, im Protektorat Böhmen und Mähren sowie
im Generalgouvernement mit der Auflösung der
Wehrwirtschaftsinspektionen und der Neuschaffung der
Wehrwirtschaftsoffiziere der Wehrkreiskommandos zum 1. Februar
1943 zog auch eine räumliche Trennung zwischen der
Rüstungsdienststellen des Reichsministers für Rüstung und
Kriegsproduktion einerseits und den dem Oberkommando der
Wehrmacht/Chef des Wehrwirtschaftsamtes andererseits
nachgeordneten Wehrwirtschaftsoffizieren der Wehrkreiskommandos
nach sich.
Die Überlieferung der
letztgenannten Dienststellen wurde - ihrem eigenständigen
Charakter entsprechend - abgetrennt und im Bestand RW 46
zusammengefasst.
Während die
Kriegstagebücher, Lageberichte und Darstellungen zur Geschichte
der Rüstungsinspektionen sukzessive ausgesondert und im "Archiv
der Wehrwirtschaftsstellen" (zuletzt: Muskau/Oberlausitz)
gesammelt wurden, verblieben die Sachakten in den Registraturen
der jeweiligen Dienststellen und fielen dort gegen Ende des
Zweiten Weltkrieges der Vernichtung anheim.
Erschließungszustand:
Online-Findbuch
Zitierweise: BArch RW
20-18/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch RW 20-18
- Umfang
-
31 Aufbewahrungseinheiten; 1,1 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Zentrale Einrichtungen der Reichswehr und der Wehrmacht >> Wehrwirtschafts- und Rüstungsdienststellen
- Provenienz
-
Rüstungsinspektion XVIII (Salzburg), 1939-1944
- Bestandslaufzeit
-
1939-1944
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Rüstungsinspektion XVIII (Salzburg), 1939-1944
Entstanden
- 1939-1944