Bestand

Rüstungsinspektion XVIII (Salzburg) (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1935 trat die Neuorganisation der Wehrwirtschaft in Kraft, die mit Befehl Nr. 400/34 g. K. W Wi (Ib) des Reichswehrministers vom 19. Dezember 1934 angeordnet worden war. Sie schuf als koordinierende Mittelinstanzen auf Wehrkreisebene die Wehrwirtschaftsinspektionen (Wi In) sowie die diesen unterstellten Wehrwirtschaftsstellen (W WiSt).

Der Wehrwirtschaftsinspekteur war Bevollmächtigter des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht für seinen Bezirk in allen Angelegenheiten der Wehrwirtschaft. Er leitete die der Wehrmacht zufallenden Aufgaben der gesamten Wehrwirtschaft und vertrat ihre Belange gegenüber allen militärischen und zivilen Dienststellen sowie gegenüber der Wirtschaft innerhalb seines Bezirkes. Er unterstand dem Chef Wehrmachtamt (Chef WA) bzw. Chef Wehrwirtschaftsstab (Chef W Stb) in allen persönlichen und allen der einheitlichen Leitung durch das Reichskriegsministerium unterliegenden wehrwirtschaftlichen Angelegenheiten. In rüstungswirtschaftlichen Angelegenheiten hingegen war er den Oberbefehlshabern der Wehrmachtteile unterstellt. Dies betraf insbesondere die Unterbringung des Fertigungsplans der Wehrmacht in der Industrie, die Vorbereitung und Durchführung der Mobilmachung der den Wehrmachtteilen zur Federführung zugewiesenen Rüstungsbetriebe sowie die Mitwirkung bei der laufenden Fertigung. Darüber hinaus konnten die Wehrwirtschaftsinspektionen von den Waffen- und Beschaffungsämtern der Wehrmachtteile (Heereswaffenamt, Heeresverwaltungsamt, Technisches Amt des Reichsluftfahrtministeriums, Allgemeines Marineamt) bei der Durchführung von Beschaffungen im Frieden und im Kriege herangezogen werden. (vgl. RW 19/843 und RW 19/858)

Am 22. November 1939 wurden die Wehrwirtschaftsinspektionen (W In) in Rüstungsinspektionen (Rü In) umbenannt (s. RW 22/1). Ihre räumliche Zuständigkeit entsprach zunächst der Wehrkreiseinteilung, wurde 1942/43 durch Teilungen und Grenzänderungen jedoch der Gaueinteilung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) angeglichen.

Einen starken Eingriff in die bisherige Organisation der Rüstungswirtschaft bedeutete der Erlass des Führers zur einheitlichen Steuerung der Rüstungswirtschaft vom 7. Mai 1942 (vgl. RW 19/511). Das bisherige Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1942 aufgegliedert in

a) das Wehrwirtschaftsamt (Wi Amt) des Oberkommandos der Wehrmacht,

b) das Rüstungsamt (Rü Amt) des Reichsministers für Bewaffnung und Munition:

"1) Das bisherige Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt im Oberkommando der Wehrmacht wird umgewandelt:

a) in das Rüstungsamt des Reichsministers für Bewaffnung und Munition mit den Teilen, deren Aufgabengebiet in die künftige Zuständigkeit des Reichsministers für Bewaffnung und Munition übergeht;

b) in das Wehrwirtschaftsamt des Oberkommandos der Wehrmacht mit den Teilen, deren Aufgabengebiet dem Oberkommando der Wehrmacht verbleibt."

Die Rüstungsinspektionen im Reichsgebiet, dem Protektorat Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement wurden umgewandelt in je eine Rüstungsinspektion (Rü In) und eine Wehrwirtschaftsinspektion (Wi In).

"Dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition werden [...] unmittelbar unterstellt: [...] b) die nachgeordneten Rüstungsdienststellen (Rüstungs-Inspektionen und Rüstungs- Kommandos; sie sind damit Außenstellen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition." (vgl. RW 19/511, "Führererlass zur einheitlichen Steuerung der Rüstungswirtschaft vom 7.5.1942")

Die Wehrwirtschaftsinspekteure mit ihren Dienststellen waren dem Oberkommando der Wehrmacht (Chef des Wehrwirtschaftsamtes) nachgeordnet. In allen territorialen Wehrmachtfragen waren sowohl die Rüstungs- als auch die Wehrwirtschaftsinspektionen dem jeweiligen örtlichen Wehrkreisbefehlshaber unterstellt.

Geleitet wurden die beide Dienststellen durch die bisherigen Rüstungsinspekteure, die in Personalunion auch die Funktion der Wehrwirtschaftsinspekteure wahr nahmen. Die in den Bereich des Reichministers für Bewaffnung und Munition überführten Dienststellen der Wehrmacht behielten ihre Eigenschaft als Wehrmachtdienststellen bei. Sämtliche Angehörige dieser Dienststellen galten nur als zum Reichsminister für Bewaffnung und Munition kommandiert, verblieben also mit allen Rechten und Pflichten Angehörige der Wehrmacht. Die Bearbeitung der Haushaltsangelegenheiten und Personalien der Angehörigen der Rüstungsinspektionen und der Wehrwirtschaftsinspektionen erfolgte deshalb auch durch eine gemeinsame Personal- und Haushaltsgruppe der Rüstungs- und der Wehrwirtschaftsinspektion als Wehrmachtangelegenheit.

Zur Betreuung und Durchführung ihrer Rüstungsaufgaben mussten sich die Beschaffungsstellen der Wehrmachtteile jetzt allein der Rüstungsdienststellen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition bedienen. Die nicht zur Rüstungswirtschaft gehörigen militärischen Aufgaben der bisherigen Rüstungsdienststellen wurden hingegen durch die nachgeordneten Stellen des Wehrwirtschaftsamtes im Oberkommando der Wehrmacht durchgeführt. Zu diesen Aufgaben der Wehrwirtschaftsinspektionen zählten insbesondere der militärische Schutz der Industrie, Bereitstellung und Versorgung der Truppen und Wehrmachtanlagen mit handelsüblichem Gerät und Bedarfsgütern sowie Kohle und Energie, des weiteren Raumplanung, Angelegenheiten des Preisprüfwesens und militärische Vertretung des Reichsleistungsgesetzes (vgl. RW 19/669 und RW 19/221).

Mit dem 31. Januar 1943 wurden die Wehrwirtschaftsinspektionen im Reich, im Protektorat Böhmen und Mähren und im Generalgouvernement aufgelöst (Chef OKW, Az. 1e24WFSt/Wi Amt Z I/II Nr. 5282/43 vom 31.1.1943, Abschrift in RW 20-1/13). Gleichzeitig wurden die bisher den Wehrwirtschaftsinspektionen zugewiesenen Aufgaben auf die ab 1. Februar 1943 eingerichteten Wehrwirtschaftsoffiziere der Wehrkreiskommandos übertragen (Chef OKW, Az. 1d1o WFSt/Wi Amt Z I/II Nr. 5602/43 vom 30.1.1943, Abschrift in: RW 20-1/13).

Die Wehrwirtschaftsoffiziere des Wehrkreiskommandos (Wwi O WK Kdo) waren nachgeordnete Dienststellen des Oberkommandos der Wehrmacht für den Bereich des Wehrkreises bzw. für das Generalgouvernement und für das Protektorat Böhmen und Mähren. Nach seinen Weisungen nahmen sie die wehrwirtschaftlichen Belange der Wehrmacht wahr, soweit es sich dabei nicht um territorial zu bearbeitende wehrwirtschaftliche Angelegenheiten - in denen sie dem Chef des Generalstabes des Wehrkreiskommandos unterstellt waren - handelte.

Die Wwi O WK Kdo waren gehalten, ihre Aufgaben in engster Zusammenarbeit mit den Rüstungsdienststellen des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion sowie mit den zuständigen örtlichen Dienststellen der Wehrmacht, des Staates, der Partei und der Wirtschaft durchzuführen (vgl. RW 20-1/13).

Zwischen dem 1. Juli 1942 und 1. Juli 1943 wurden aufgrund von Gebietsänderungen und -neuein-teilungen einige Rüstungsinspektionen geteilt. Dazu gehören die Rüstungsinspektion IV (ab den 1. April 1943 in Rüstungsinspektion IV a (Dresden) und IV b (Reichenberg)), die Rüstungsinspektion V (ab den 1. Juli 1942 in Rüstungsinspektion V (Stuttgart) und Oberrhein (Straßburg)), die Rüstungsin-spektion VIII (ab den 1. Januar 1943 in Rüstungsinspektion VIII a (Breslau) und VIII b (Kattowitz)), die Rüstungsinspektion XI (ab den 1. Juli 1943 in Rüstungsinspektion XI a (Hannover) und XI b (Magdeburg)) und die Rüstungsinspektion XII (ab den 1. Juli 1943 in Rüstungsinspektion XII a (Wiesbaden) und XII b (Saarbrücken)). Zu der Rüstungsinspektion XII b (Saarbrücken) kam ab 1944 die Außenstelle Metz.

Inhaltliche Charakterisierung: In RW 20 sind die Unterlagen sowohl der Rüstungsinspektionen als auch der Wehrwirtschaftsinspektionen zusammengefasst, da eine Trennung des Schriftgutes auf Grund der sich auch in der Registraturführung niederschlagenden engen organisatorischen Verknüpfung beider Dienststellen nicht möglich war.

Erst die Neuorganisation der Wehrwirtschaft im Reich, im Protektorat Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement mit der Auflösung der Wehrwirtschaftsinspektionen und der Neuschaffung der Wehrwirtschaftsoffiziere der Wehrkreiskommandos zum 1. Februar 1943 zog auch eine räumliche Trennung zwischen der Rüstungsdienststellen des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion einerseits und den dem Oberkommando der Wehrmacht/Chef des Wehrwirtschaftsamtes andererseits nachgeordneten Wehrwirtschaftsoffizieren der Wehrkreiskommandos nach sich.

Die Überlieferung der letztgenannten Dienststellen wurde - ihrem eigenständigen Charakter entsprechend - abgetrennt und im Bestand RW 46 zusammengefasst.

Während die Kriegstagebücher, Lageberichte und Darstellungen zur Geschichte der Rüstungsinspektionen sukzessive ausgesondert und im "Archiv der Wehrwirtschaftsstellen" (zuletzt: Muskau/Oberlausitz) gesammelt wurden, verblieben die Sachakten in den Registraturen der jeweiligen Dienststellen und fielen dort gegen Ende des Zweiten Weltkrieges der Vernichtung anheim.

Erschließungszustand: Online-Findbuch

Zitierweise: BArch RW 20-18/...

Bestandssignatur
Bundesarchiv, BArch RW 20-18
Umfang
31 Aufbewahrungseinheiten; 1,1 laufende Meter
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Zentrale Einrichtungen der Reichswehr und der Wehrmacht >> Wehrwirtschafts- und Rüstungsdienststellen

Provenienz
Rüstungsinspektion XVIII (Salzburg), 1939-1944
Bestandslaufzeit
1939-1944

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Letzte Aktualisierung
16.01.2024, 08:43 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • Rüstungsinspektion XVIII (Salzburg), 1939-1944

Entstanden

  • 1939-1944

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