Urkunde
Bischofsheim: Hermann v. Hohenfels (Hoenfelsch) und sein Sohn Johann bekunden, daß sie Salman zu Rosenthal (-dal) und seinen Erben, Bürgern der Stadt Mainz, aufgrund der ihnen geleisteten Dienste das Mannlehen, das diese von ihnen in Dorf und Mark Bischofsheim (Bischoffes-) haben, nämlich 5 Malter und 1/2 Viertel Weizengülte und 5 Schilling Heller und 1 1/2 Heller, zu rechtem Eigen übergegeben haben.
- Archivaliensignatur
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26/16
- Alt-/Vorsignatur
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A 1 Bischofsheim, 1372-06-05 (I)
- Formalbeschreibung
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Ausf., Perg., 2 anh. Sg. leicht verbl., 1 angebr. u. rechtes Drittel abgebr.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1372, St. Bonifaziustag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischofsheim: Herman Herr zu Hoenfelsch und Johann sein Sohn haben das Mannlehen das Henner Salman zu Rosendal Bürger zu Mentzen von ihnen zum Mannlehen hat zu Bischofsheim auf dem Meier in dem Dorf und auf dem Guden in der Margk gelegen mit Namen fünf Malder weiß Gülde und eine halbe .... ? .... und fünf Schilling Heller und ander halb Heller die sie da zu Gelder hat ihn zu rechten eygen gegeben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Druck (unvollst.): Baur, Hess. Urkk. Bd. 1, Nr. 671, S. 460.
- Kontext
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.18 Bischofsheim
- Bestand
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A 1 Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg
- Laufzeit
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1372 Juni 5 (I)
- Weitere Objektseiten
- Vorprovenienz
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Mainz, St. Viktor
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1372 Juni 5 (I)