Amtsdruckschrift | Monografie
Reglement, Wegen Der Sportuln bey dem Ober-Appellations-Gericht, Wodurch alle darbey eingeschlichene Mißbräuche abgeschaffet werden : De Dato Berlin, den 12. Martii, 1736
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Kg 2973, 4° (91)
- VD 18
-
10090843
- Umfang
-
[4] Bl. ; 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
[Friedrich Wilhelm.]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Cleve : Vries , 1736
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/70199
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-276520
- Letzte Aktualisierung
-
17.03.2025, 08:37 MEZ
Datenpartner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsdruckschrift ; Monografie
Entstanden
- Cleve : Vries , 1736
Ähnliche Objekte (12)

Edict, Daß das hiesige Hof- und Cammer-Gericht, auch sämtliche Landes-Regierungen, Und andere Justitz-Collegia sich ad interim nach denen vorigen biß ad Annum 1725. in Observantz gewesenen Sportul-Ordnungen richten, die Appellations-Eyde gäntzlich abgeschaffet und dagegen die vormahlige Succumbentz-Gelder wieder hergestellet werden sollen : De Dato Berlin, den 28. December 1740

Edict Wegen der Advocaten und Procuratoren, daß dieselbe jedesmahl, wann sie etwas wieder die Warheit, oder die Ordnung, vorgetragen, gestraffet werden sollen, wobey zugleich deren Gebühren reguliret und eingeschräncket, auch alle bishero bey denenselben eingeschlichene Mißbräuche aufgehoben werden : De Dato Berlin, den 11. Januarii 1738.

Edict, Daß alle Mitglieder derer Königl. Regierungen und Justitz-Collegien, auch andere bey denen Unter-Gerichten stehende Bediente, künftig hin nicht mehr auf ihren Land-Güthern, sondern in denen Städten, wo die Gerichte würcklich sind, mit ihren Familien wesentlich wohnen sollen : De Dato Berlin, den 2ten Augusti 1738.
