Monografie
Georgii Beyeri, Iurium D. Delineatio Iuris Feudalis Ad fundamenta sua revocati & Usui seculi accommodati Positionibus succinctis inclusa
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- AB 44 14/k, 8 (2)
- VD 17
-
3:606134B
- Umfang
-
[6] Bl., 100 S ; 8°
- Sprache
-
Latein
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
[S.l.] ; Lipsiae : Beyer ; Groschuff , 1693
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/opendata2-15641
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-532241
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 11:22 MESZ
Datenpartner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Beyer, Georg
- Beuchling, Gothofredus Hermannus
- Groschuff, Friedrich
Entstanden
- [S.l.] ; Lipsiae : Beyer ; Groschuff , 1693
Ähnliche Objekte (12)
Das andächtige Christenthum, welches sich durch Evangelische und Epistolische Morgen- und Abend-Gebete zu Gott in den Himmel erhebet/ Und darinnen so wohl die Sonntags- als auch die vornehmsten Fest-Tags Evangelia und Episteln zur geistlichen Anwendung kürtzlich wiederholet werden/ Also/ daß sich eine gläubige Seele derselben Wöchentlich und täglich zur Erinnerung des in der Kirche oder zu Hause gehörten und gelesenen Wortes Gottes/ und zur Ubung der gewöhnlichen Morgen- und Abend-Andacht gottseelig und nützlich gebrauchen kan : Worbey in dieser neuen Auflage nach Anleitung des ... An. 1683. in Druck gegebenen Catechismi Lutheri die auf ieden Sonn- und Fest-Tag zur Erklärung der Evangelien dienende Sprüche der heiligen Schrifft ... zum Nutzen und Erbauung beygefüget worden ; Nebst dem ... Geistlichen Haus-Opffer M. Christian Scrivers
Genealogisches und Historisches Staats-Archiv Des Durchlauchtigsten Chur-Hauses Sachsen : Wie dasselbe so wohl vor/ als nach Christi Geburt/ in und ausserhalb Teutschland durch viele Könige/ Chur- und Fürsten von einer Geburt zur andern biß auf gegenwärtige Zeiten glücklich fortgepflantzet worden/ inmasen dann zu desto mehrer Erklärung bey jeder Durchlauchtigen Person eine kurtze iedoch gründliche Lebens-Beschreibung zu befinden
Der in Rechten und vorfallenden Gerichts-Händeln, wohl instruirte und geschwind resolvirende Consulent : Welcher neu-angehenden Studiosis Juris, wie auch andern Bürger- und Standes-Personen, die der Lateinischen Sprache nicht kundig sind, die heute zu Tage gebräuchlichen Teutsche Rechte kurtz und gründlich in Frag und Antwort anweiset
Der wohleingerichtete Staat Des bishero von vielen gesuchten/ aber nicht gefundenen Königreichs Ophir : Welcher Die völlige Kirchen-Verfassung/ Einrichtung der hohen und niedern Schulen/ des Königs Qualitäten ... Gesetze und Ordnungen/ Nebst allen zu wissen nöthigen Nachrichten und Merckwürdigkeiten vorstellet
Das ietzo lebende Schlosz, Stadt und Ammt Altenburg, in Oster-Lande, mit denen darzu gehörigen Städtlein Schmöllen und Luckau, wie auch Flecken und Dörffern, Nebst denen Hohen, Mittlern und Niedern Geistl. und weltlichen Bedienten, Räthen, ingleichen allen Ritter-Sitzen, dero Besitzer, Gerichts-Verwaltern, Haupt- und Filial-Pfarrern, eingepfarrten Dörffern, und deren Collatoren, Pfarrherren und Schulmeistern