Archivale

Herrschaftliche Verordnungen.

Enthält u.a.: Consignation nicht eingelöster Restanten zum Jahreswechsel durch Rechnungsämter; Einziehung von Geldstrafen für Auswärtige durch Justizämter; Anleihe des Markgrafen von Baden in Höhe von 500.000 Gulden mit einer Verzinsung von 4,5 Prozent; Modalitäten der Dienerbesoldung; Mängel und Fehler des 1782 renovierten Künzelsauer Gült- und Lagerbuches; Anweisungen an die hohenlohischen Ämter für das Verhalten im Kriegsfalle; Publicandum der Fürstlich Hohenlohischen gemeinschaftlichen gnädigst verordneten Civil-Comission vom 2. August 1796; Bericht über das Quartier der französischen Truppen in Mainhardt; Verbot von Kapitalanlagen im Ausland; Verbot von Kauf und Weiterverkauf von Lebensmitteln.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Oe 1 Bü 2281
Alt-/Vorsignatur
Vorläufige Signatur: Oe 1 Bü 5134
Umfang
1 Fasz.

Kontext
Partikulararchiv Öhringen: Mischarchiv der Öhringer Linie mit größeren Archivgutgruppen der anderen Neuensteiner Linien und kleineren Bestandteilen der Waldenburger Linien >> 2. Akten >> 2.2 Allgemeine Verwaltung (siehe auch Kameralangelegenheiten) >> 2.2.5 Verordnungen und Instruktionen an die Verwaltung, Visitation (Gerichts- und Prozessordnungen siehe: Gerichtsbarkeit, Allgemeines) >> 2.2.5.7 Sonstige Verordnungen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Oe 1 Partikulararchiv Öhringen: Mischarchiv der Öhringer Linie mit größeren Archivgutgruppen der anderen Neuensteiner Linien und kleineren Bestandteilen der Waldenburger Linien

Indexbegriff Person
Baden; Markgraf von
Indexbegriff Ort
Mainhardt SHA

Provenienz
Amt Künzelsau
Laufzeit
1796

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
08.02.2023, 14:03 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Amt Künzelsau

Entstanden

  • 1796

Ähnliche Objekte (12)