Urkunden

U 393

Regest: Vor den Schöffen Lambert Koedoet und Lyffert Kueper überträgt Johann Peell seiner Frau Jutte alle seine Mobilien und Immobilien binnen Kalkar und außerhalb zur Nutzniessung („na tuchtzrechten der stat Kalkar to gebruycken“). Evert Pelen, Johanns „natürlicher“ Sohn, soll zu allen Gütern „kommen ind stain“, als ob er sein „echte, rechte kindt were“, vorbehaltlich der Leibzucht Juttes. Die übrigen Erbberechtigten erhalten jeder einmalig 1 Gulden kurrent. Stirbt Evert vor Jutte, fällt die Masse an die Kirche zu Kalkar.

Siegelkommentar: Siegel ab

Archivaliensignatur
Urkunden (U), U 393
Formalbeschreibung
Original Pergament
Bemerkungen
Siehe auch: AHVN, Heft 64, Stadtarchiv zu Kalkar, Nummer 416

Kontext
Urkunden (U)
Bestand
Urkunden (U)

Laufzeit
1503 August 7

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Geliefert über
Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde (vormodern)

Entstanden

  • 1503 August 7

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