Urkunden
U 393
Regest: Vor den Schöffen Lambert Koedoet und Lyffert Kueper überträgt Johann Peell seiner Frau Jutte alle seine Mobilien und Immobilien binnen Kalkar und außerhalb zur Nutzniessung („na tuchtzrechten der stat Kalkar to gebruycken“). Evert Pelen, Johanns „natürlicher“ Sohn, soll zu allen Gütern „kommen ind stain“, als ob er sein „echte, rechte kindt were“, vorbehaltlich der Leibzucht Juttes. Die übrigen Erbberechtigten erhalten jeder einmalig 1 Gulden kurrent. Stirbt Evert vor Jutte, fällt die Masse an die Kirche zu Kalkar.
Siegelkommentar: Siegel ab
- Archivaliensignatur
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Urkunden (U), U 393
- Formalbeschreibung
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Original Pergament
- Bemerkungen
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Siehe auch: AHVN, Heft 64, Stadtarchiv zu Kalkar, Nummer 416
- Kontext
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Urkunden (U)
- Bestand
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Urkunden (U)
- Laufzeit
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1503 August 7
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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30.04.2025, 15:01 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Kalkar. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde (vormodern)
Entstanden
- 1503 August 7