Baudenkmal

Sachteile: Mauer mit Torhaus und Fachwerkgebäuden; Liederbach, Bahnstraße 5, Bahnstraße 7b, Bahnstraße 7a, Bahnstraße 7, Bahnstraße 5c, Bahnstraße 5b, Bahnstraße 5a

Von der ehemaligen Obermühle des 18. Jahrhunderts mit ihren Nebengebäuden blieben der westliche Teil der Umfassungsmauer aus Taunusschiefer, das seitliche Tor und das überdachte Torhaus im Norden mit Fachwerknebengebäuden erhalten. Das westliche Hoftor mit Überdachung auf reich profiliertem Gesims sowie der Inschrift IAG 1808 auf einem Quaderstein.Diese Sachteile sind insbesondere aus historischen Gründen von Bedeutung. Von der technischen Ausstattung der Obermühle blieb das Mahlwerk erhalten.Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und technischen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.

Bahnstraße 7, Mauer und Tor | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Bahnstraße 5, Bahnstraße 7b, Bahnstraße 7a, Bahnstraße 7, Bahnstraße 5c, Bahnstraße 5b, Bahnstraße 5a, Liederbach (Oberliederbach), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Baudenkmal

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