Urkunde

Lehenrevers des Kaiserlichen Notars Heinrich Neve, Stadtschreiber zu Dieburg, als Bevollmächtiger der Brüder Anselm Kasimir Friedrich, Philipp Rei...

Archivaliensignatur
124/31
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lehenrevers des Kaiserlichen Notars Heinrich Neve, Stadtschreiber zu Dieburg, als Bevollmächtiger der Brüder Anselm Kasimir Friedrich, Philipp Reinhard und Johann Philipp Ernst Groschlag von Dieburg für die inserierte Urkunde des Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt: Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt belehnt die Brüder Anselm Kasimir Friedrich, Philipp Reinhard und Johann Philipp Ernst Groschlag, Söhne des verstorbenen Johann Philipp Groschlag, mit 15 Gulden Geld von der Bede zu Roßdorf, wiederlöslich mit 300 Gulden, die auf Eigengüter in der Grafschaft Katzenelnbogen zu belegen sind, als Mannlehen. Er gestattet ihnen, die 300 Gulden an ihrem Haus zu Messel zu verbauen und dann zu widerlegen. Haus und Schloss zu Messel soll dann Offenhaus des Landgrafen sein. Die Erbfolge gemäß Brudervergleich, Erbstatut sowie Erbverbrüderung wird vorbehalten. Die Brüder Philipp Reinhard und Johann Philipp Ernst Groschlag müssen nach der Volljährigkeit den Leheneid leisten.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Pergament, mit Unterschrift und angehängtem Siegel Ringpetschaft.

Kontext
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 6 Buchstabe G >> 6.23 Groschlag von Dieburg
Bestand
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen

Laufzeit
Darmstadt 1659 März 8

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Vorprovenienz
Hessen-Darmstadt
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • Darmstadt 1659 März 8

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