Urkunde

Zusammenschluß der hessischen Städte gegen Landgraf Hermann

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
Urk. 13, 839
Alt-/Vorsignatur
A I t 1378 Januar 1
Formalbeschreibung
Beglaubigte Abschrift, Pergament, Siegel (ab und verloren).
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ungenannte hessische Städte, Burgmannen und Mannen schließen eine Einigung auf 20 Jahre: Streitigkeiten zwischen den Verbündeten soll Landgraf Hermann binnen vier Wochen schlichten; tut er es nicht, sollen Streitigkeiten zwischen Burgmannen oder zwischen Burgmannen und Bürgern von gewählten Schiedsleuten, zwischen Bürgern nach der Städte Gewohnheit geschlichtet werden. Kommen Mannen in Fehde mit dem Landgrafen, sollen sie den Verbündeten keinen Schaden zufügen. In Schlösser gebrachte Pfandschaften unterliegen dem Pfandrecht, eigenes Gut soll geschützt werden. Was einer dem andern verbrieft, soll er halten. Ansprüche gegen den Landgrafen sollen auf gütlichem Wege geltend gemacht werden, die Verbündeten sollen nur fürbittend dafür eintreten; ist der Verbündete im Unrecht, sollen sie dem Landgrafen gegen ihn helfen. Werden verbündete Schlösser oder Mannen beschädigt, müssen die anderen wie in eigener Sache helfen. Angriffe gegen Landgräfin Elisabeth sollen Burgmannen und Bürger von Spangenberg abwehren. Zur Erhaltung vor Ehre und Recht solle einer dem andern helfen. Ritter Walter von Hundelshausen der Ältere und die Räte von Kassel sollen fünf Bevollmächtigte aus den Verbündeten wählen, deren einstimmige Beschlüsse von allen ausgeführt werden sollen. Stirbt einer der Bevollmächtigten, sollen die anderen binnen vier Wochen einen neuen wählen.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe K >> 1 Ka >> 1.4 Kassel, Stadt >> 1.4 2 1360-1385
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1378 Januar 01

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1378 Januar 01

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