Urkunde
U 756
Regest: Die Räte des Herzogs von Kleve schreiben an Hermann van Bedber, Richter zu Kalkar, dass sein Mitbürger Heinrich Haertzeschn, wie auch dessen Mutter, von der Pest befallen, trotz aller gütlichen Ermahnungen die Sakramente auf dem Todesbette von sich gewiesen hätten. Daher wird der fürstliche Befehl in Erinnerung gebracht, dass diejenigen, welche auf ihrem Todesbette die Sakramente nicht empfangen wollen, nach dem Tode den Andern zum abschreckenden Beispiel nicht überläutet, noch auf dem Kirchhof begraben werden sollen. Doch möge der Kaplan die Mutter noch zu bekehren suchen.
Siegelkommentar: Siegel ab
- Archivaliensignatur
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Urkunden (U), U 756
- Formalbeschreibung
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Original Papier
- Bemerkungen
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Ausgestellt in Kleve; Siehe auch: AHVN, Heft 64, Stadtarchiv zu Kalkar, Nummer Nr. 453
- Kontext
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Urkunden (U)
- Bestand
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Urkunden (U)
- Laufzeit
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1568 September 22
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 16:30 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1568 September 22