Akten

Was die fürstliche sächsisch-weimarische Regierung occasione der zwischen den fürstlichen Häusern Sachsen-Eisenach und Hessen-Kassel erwachsenen, die Gültigkeit des Principium, dass auch die extra territorium domizilierende Vasallen in personalibus das Lehnsforum zu agnoszieren schuldig, betreffende Irrungen und des von dem fürstlichen Hause Hessen-Kassel hierbei in Vorschlag gebrachten reciproci anher gelangen lassen und diesfalls geschrieben worden, 1738 - 1740, ingleichen die von der Regierung zu Altenburg gesuchte Insinuation einer Ladung an den Oberhofgerichtsassessor von Brand, 1791

Archivaliensignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10025 Geheimes Konsilium, Nr. Loc. 05568/07 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Sonstige Erschließungsangaben
Registratursignatur: Loc. LII Nr. 23

Kontext
10025 Geheimes Konsilium >> 016. Bündnisse, Irrungen und Verträge >> 016.04. Bündnisse, Irrungen und Verträge Sachsens mit anderen Staaten >> 016.04.04. Sachen, ernestinische Linien
Bestand
10025 Geheimes Konsilium

Laufzeit
1738 - 1740, 1791

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
21.03.2024, 08:17 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 1738 - 1740, 1791

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