Bestand

Pfarrdotalgericht Königsfeld (Bestand)

Geschichte: Das Pfarrdotalgericht zu Königsfeld westlich von Rochlitz unterstand dem Amt Rochlitz. Dem dortigen Pfarrer oblag als Lehns- und Gerichtsherrn die Erbgerichtsbarkeit über Teile von Königsfeld, Doberenz, Erlau, Köttwitzsch und Noßwitz. Am 30. Oktober 1855 wurde die Gerichtsbarkeit über Anteile in Erlau dem Königlichen Landgericht Mittweida übertragen, hinsichtlich der Anteile von Doberenz, Königsfeld, Köttwitzsch und Noßwitz dem Justizamt Rochlitz.

Inhalt: Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.- Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse.

Ausführliche Einleitung: In Königsfeld (westlich von Rochlitz) existierte neben dem altschriftsässigen Rittergut (s. Bestand 20443 Rittergut Königsfeld) ein amtssässiges Pfarrgut mit eigener Gerichtsbarkeit. Dem Rittergut oblag die volle bzw. anteilige Patrimonialgerichtsbarkeit über Königsfeld, Doberenz, Köttwitzsch, Stollsdorf, Weißbach, Frauendorf und andere Ortschaften. Daneben war der Pfarrer von Königsfeld ebenfalls Lehns- und Gerichtsherr mit Erbgerichtsbarkeit über weitere Untertanen in Königsfeld, Köttwitzsch, Noßwitz, Doberenz und Erlau. So fielen z. B. in Königsfeld zwei Anspänner und zwei Häusler, in Erlau drei Anspänner und sechs Häusler und in Noßwitz fünf Anspänner und vier Häusler unter seine Gerichtsbarkeit. Insgesamt erstreckte sich die Gerichtsbarkeit des Pfarrdotalgerichts Königsfeld Ende des 18. Jh. auf über 180 Untertanen. [01] Weiterhin unterhielt der Pfarrer zwei Dingstühle in Erlau und in Königsfeld.



Im Zuge der Verstaatlichung des Justizwesens wurde die Gerichtsbarkeit des Pfarrdotalgerichts Königsfeld über seine Anteile in Doberenz, Königsfeld, Noßwitz, Köttwitzsch und anderen Ortschaften am 10. Oktober 1855 dem Justizamt Rochlitz übertragen. Die Gerichtsbarkeit der Pfarrei über Anteile von Erlau übernahm mit gleichem Datum das Königliche Landgericht Mittweida. [02] Die Unterlagen gelangten über Nachfolgebehörden (Justizamt Rochlitz, Gerichtsamt Rochlitz, Amtsgericht Rochlitz) zunächst an das Haupstaatsarchiv Dresden und ab 1962 als Abgabegemeinschaft Amtsgericht Rochlitz in das Staatsarchiv Leipzig. Hier wurden zunächst die ursprünglichen Provenienzstellen wiederhergestellt und der Bestand Grundherrschaft Königsfeld formiert, in dem die vorliegenden Akten enthalten waren. Im Jahr 1994 wurden die Pfarrgerichtsakten provenienzgerecht aus dem Bestand Rittergut Königsfeld herausgelöst und 1998 verzeichnet. Es wurden ordnungsabhängige Signaturen vergeben (Nr. 1 – 51). 2009 wurde der Bestand im Zuge der Neuerschließung des Bestands RG Königsfeld mit einer Akte ergänzt (Nr. 52). Gleichzeitig wurden die vorhandenen Gerichtsbücher aus dem Sammelbestand 12613 Gerichtsbücher virtuell verzeichnet.



Der Bestand umfasst 58 Akten, die den Zeitraum von 1584 bis 1855 betreffen. Dominant sind die Protokolle sowie die Grundstücks-, Grundbuch- und Hypothekenangelegenheiten. Korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind: 20443 Rittergut Königsfeld, 20017 Amt Rochlitz, 20070 Königliches Landgericht Mittweida und 20105 Gerichtsamt Rochlitz.

Elke Kretzschmar/B. Richter

Dez. 1998/ Okt. 2009



[01] Vgl. August Schumann, Lexikon von Sachsen, 4. Band, Zwickau 1817, S. 802 ff.
[02] Leipziger Zeitung, 10.11.1855, S. 6215.

Reference number of holding
Sächsisches Staatsarchiv, 20442
Extent
1,30 (nur lfm)

Context
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 06. Herrschaften >> 06.02 Sonstige Herrschaften

Date of creation of holding
1584 - 1855

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Last update
27.11.2023, 8:58 AM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1584 - 1855

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