Urkunde
Graf Otto v. Solms an Graf Philipp v. Solms: Antwortet auf dessen Schreiben dass ihm Klaus Ducker durch Schultheiß und Schöffen zu Wölfersheim mit...
- Archivaliensignatur
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NACHWEIS
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Samstag nach Exaudi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Otto v. Solms an Graf Philipp v. Solms: Antwortet auf dessen Schreiben dass ihm Klaus Ducker durch Schultheiß und Schöffen zu Wölfersheim mit Leib und Gut zugewiesen worden sei, und der Adressat solle ihn bei diesem Weistum bleiben lassen. Doch wolle er ihm zuliebe vor den Grafen Johann v. Nassau-Diez zu Recht kommen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-Solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Konv. 205/3 Bl. 85 - Ausf., Papier, Verschluss-Sg., mit Vermerk, dass daraufhin denen von Wölfersheim verboten worden sei, auf ihre in der Södeler Gemarkung liegenden Güter zu gehen, wie dies umgekehrt Klaus Ducker verboten worden war
- Kontext
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 5 1471-1500
- Bestand
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B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
- Laufzeit
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1488 Mai 24
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1488 Mai 24