Urkunden

Kaiser Karl V. erläßt einen Abschied in Sachen der Geistlichkeit gegen die Stadt Regensburg: - in Sachen der Religion bleibt es beim allgemeinen Interim. - die Stadt solle die Klöster nicht beschweren und ihnen die entzogenen Besitztümer wieder zurückgeben. - die Stadt solle der Geistlichkeit ihre Zinsen und Gülten nicht sperren und sich keine Hoheit über sie anmaßen. - sie solle die Jurisdikion des Bischofs achten. - sie solle die Klosterangehörigen nicht in der Beachtung ihrer Regeln stören und die Spenden an die Armen gestatten. - der Bischof dagegen soll das hergebrachte Schutzgeld an die Stadt bezahlen. S: A

Digitalisierung: Bayerisches Hauptstaatsarchiv

CC0 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
Hochstift Regensburg Urkunden, BayHStA, Hochstift Regensburg Urkunden 2643
Alt-/Vorsignatur
GU Wörth 494
Material
Perg.
Sprache der Unterlagen
ger
Sonstige Erschließungsangaben
Besiegelung/Beglaubigung: anhängendes Siegel.

Überlieferung: Or.

Sprache: dt.

Ausstellungsort: Brüssel

Medium: A = Analoges Archivalie

Erläuterung des Schadens: Siegelschnur stark gerissen. Mittlerer Schimmelbefall.

Jahr: 1549

Monat: 6

Tag: 5

Kontext
Hochstift Regensburg Urkunden >> 1501-1550
Bestand
Hochstift Regensburg Urkunden

Indexbegriff Ort
Brüssel (Belgien)
Regensburg (krfr.St. Regensburg), Reichsstadt
Reich: Kaiser/Könige \ Karl V.

Laufzeit
1549 Juni 5

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Provenienz
Hochstift Regensburg Urkunden
Digitalisat im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkundeneditionen

Entstanden

  • 1549 Juni 5

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