Urkunden
Kaiser Karl V. erläßt einen Abschied in Sachen der Geistlichkeit gegen die Stadt Regensburg: - in Sachen der Religion bleibt es beim allgemeinen Interim. - die Stadt solle die Klöster nicht beschweren und ihnen die entzogenen Besitztümer wieder zurückgeben. - die Stadt solle der Geistlichkeit ihre Zinsen und Gülten nicht sperren und sich keine Hoheit über sie anmaßen. - sie solle die Jurisdikion des Bischofs achten. - sie solle die Klosterangehörigen nicht in der Beachtung ihrer Regeln stören und die Spenden an die Armen gestatten. - der Bischof dagegen soll das hergebrachte Schutzgeld an die Stadt bezahlen. S: A
- Archivaliensignatur
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Hochstift Regensburg Urkunden, BayHStA, Hochstift Regensburg Urkunden 2643
- Alt-/Vorsignatur
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GU Wörth 494
- Material
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Perg.
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Besiegelung/Beglaubigung: anhängendes Siegel.
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Brüssel
Medium: A = Analoges Archivalie
Erläuterung des Schadens: Siegelschnur stark gerissen. Mittlerer Schimmelbefall.
Jahr: 1549
Monat: 6
Tag: 5
- Kontext
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Hochstift Regensburg Urkunden >> 1501-1550
- Bestand
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Hochstift Regensburg Urkunden
- Indexbegriff Ort
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Brüssel (Belgien)
Regensburg (krfr.St. Regensburg), Reichsstadt
Reich: Kaiser/Könige \ Karl V.
- Laufzeit
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1549 Juni 5
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Hochstift Regensburg Urkunden
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkundeneditionen
Entstanden
- 1549 Juni 5