Bestand
Jülich-Berg II AA 0031 (Bestand)
Familiensachen, politische, Wirtschafts- und Verwaltungsangelegenheiten, Kirchen- und Justizangelegenheiten, Landtagssachen
Form und Inhalt: Einleitung (vgl. auch Friedrich Wilhelm Oediger, Das Staatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 1, Siegburg 1957, S. 96-98):
1. Zur Geschichte des jülich-bergischen Landesarchives
Wenn die Unstetigkeit der mittelalterlichen Verwaltung es auch mit sich brachte, daß die abgelegten Urkunden und Register der Kanzleien in verschiedenen Schlössern verwahrt wurden, so läßt sich doch in beiden Herzogtümern eine Hauptaufbewahrungsstätte der wichtigen Urkunden erkennen, in Jülich für das 14. Jh. die Burg Nideggen und später das Schloss Hambach (vgl. Repertorien und Handschriften 1-5; Jülich-Berg I Nr. 60; andere Aufbewahrungsorte sind Kaster, Randerath), in
Berg Schloß Burg an der Wupper (Repertorien und Handschriften 6-8; Jülich-Berg I Nr. 12, Nr. 102, Nr. 421; andere Aufbewahrungsstätte ist Bensberg). Als im 16. Jh. die Kanzlei in Düsseldorf seßhaft wurde (Friedrich Lau, Geschichte der Stadt Düsseldorf I, 1921, Seite 113, gibt an, daß dies frühestens 1501 geschehen sei), hat man hier die Archive der verschiedenen Landesteile der Grafschaft Ravensberg (1648 wurden die Lehensurkunden, 1682 die übrigen Stücke an Brandenburg ausgeliefert [Jülich-Berg II Nr. 2491 und Nr. 2492], heute im Staatsarchiv Münster. - Kopiar der ausgelieferten Stücke siehe Handschrift B II 1) und Teile des geldrischen, 1601 auch des moersischen Archivs (das 1538-1543 nach Düsseldorf gekommen sein muß, da das Herzogtum Geldern nur in diesen Jahren mit Jülich-Kleve-Berg vereinigt war. Über die weiteren Schicksale dieses Bestandes [heute im Geheimen Hausarchiv München] vgl. Martens van Sevenhoven, Geldersche charters te München, Nederlandsch Archivenblad 2 [1928/1929] Blatt 1 ff. I M 51. - Verzeichnis im Findbuch Jülich-Berg II 2-4. - Der Nachlaß der Gräfin Walburgis von Moers ist vermutlich 1601 nach Düsseldorf gebracht worden.) zusammengezogen. Ein festes Jahr, ein Geburtsjahr des Jülich-Bergischen Landesarchivs, läßt sich nicht angeben, wie überhaupt der ganze Vorgang der Vereinigung nur unklar zu erkennen ist (Harless, Entwicklungsgang des Königlichen Provinzialarchivs zu Düsseldorf, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 3, Seite 303 gibt an, daß der Sekretär Gerhard von Jülich (verstorben 1575) das Verdienst gehabt hätte, die Konzentrierung der Archive ausgeführt zu haben. Einen Beleg hierfür habe ich nicht ermitteln können).
Möglicherweise reichen diese Zusammenziehungen schon ins 15.Jh. zurück. Das Versprechen Herzog Wilhelms an die Jülichschen Untersassen von 1489 Oktober 24, sulchen brieve ind siegele zo dieser unser lantschaft van Guilge gehoerich van stont an in unse slosse disselven lantz (zo) bestellen, niemantz derbi (zo) laissen komen der ader deselven en sint undersaissen unsers lantz van Guilge (Georg von Below, Landtagsakten von Jülich-Berg I, 1895, Seite 161/162) läßt darauf schließen, daß diese "brieve ind siegele"zuvor außer Landes gebracht waren. Gestützt auf dieses Privileg haben die Jülichschen Stände im 16.Jh. mehrfach die Forderung erhoben, daß die Urkunden ihres Landes in eine der jülichschen Festungen - man dachte besonders an Jülich - geschafft würden (???Below I 253, II 216, 680, 772; Jülich-Berg II 5159 Blatt 378 Nr. 6 und Blatt 411), eine Forderung, die 1571 - gleichfalls ohne Erfolg - auf die Lehensregistratur ausgedehnt wurde (Below II 216).
In dem Erbfolgestreit nach dem Tode des Herzogs Johann Wilhelm (verstorben 1609) war auch das Archiv Streitgegenstand. Schon hatten die beiden possedierenden Fürsten die Archive zu Düsseldorf und Kleve öffnen und ein Verzeichnis und Abschriften der ihnen wichtigen Urkunden aufnehmen lassen (Hauptstaatsarchiv München, Reichsarchiv Jülich, Cleve 34, 36, 40-42 [s. Findbuch Jülich III??]; Neudegger, Geschichte der pfalzbayerischen Archive, 1890-1894, Seite 220-221 - Jülich-Berg III 4908 Verhöre über angeblich entwendete Stücke 1610).
Den brandenburgischen Ansprüchen auf Ausgabe des Archivs und den sächsischen Forderungen auf editio inventarii hat Palzgraf Wolfgang Wilhelm nicht stattgegeben (Neudegger Seite 221), doch mußten 1648 die ravensbergischen Lehensakten,1682 die übrigen auf Ravensberg bezüglichen Urkunden an Brandenburg ausgeliefert werden.
Die Verlegung der Residenz nach dem Tode des Kurfürsten Johann Wilhelm (verstorben1716) hatte zur Folge, daß man in den kommenden Jahren auch einzelne Aktengruppen nach Mannheim schaffen ließ, so die Akten des Sukzessionsstreites und 1738 die Reichssachen der Jahre 1664 -1686 (Jülich-Berg II 1923. - Die Verhandlungen des Westfälischen Friedens 1643-1648 konnten angeblich nicht aufgefunden werden und sind deshalb im Archiv geblieben. Vermutlich sind bei dieser Gelegenheit einige ältere Stücke des Jülich-Bergischen Archivs nach Mannheim und später nach München gelangt [Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 46, Seite 33-126]). Die bayerischen Archivordnungen von 1799, die eine Überführung der Haus- und Staatsurkunden nach München vorsahen, sind nicht zur Ausführung gelangt (Neudegger, Seite 223), obwohl noch die Instruktion für die Landesdirektion des Herzogtums Berg von 1802 August 25 Art. XXIV bestimmte, daß der Archivar die bereits verordnete Absonderung der in das allgemeine Hausarchiv hierher zu befördernden Urkunden und Stücke zu seinem ersten Geschäfte zu machen habe (Quellenwerk zu Scotti Nr. 2650; siehe auch Findbuch B 2 h ?.).
Den Auslieferungswünschen der Franzosen 1804 hat man anscheinend nicht stattgegeben (Neudegger Seite 226 gab an, daß man diesen Wünschen [mit der falschen Angabe] begegnet sei, daß das Archiv 1794 im Bombardement zugrundegegangen sei. Doch sind Aufzeichnungen des Archivs vorhanden, daß man mit der Aussonderung der jülichschen Urkunden begonnen hatte [Repertorium Alte Dienstregistratur II 1]). 1794 vor dem Bombardement war das Archiv nach Osnabrück und weiter nach Glückstadt geflüchtet worden, von wo es erst 1801 zurückgelangte (Jülich-Berg II 4078 ff.).
Diese Flüchtung war nicht die erste. Schon im Siebenjährigen Krieg hatte man es in 6 großen Koffern in Schweinslederüberzug, 5 Koffern von Juchtenleder, einem kleineren von Kalbsleder und 4 großen Holzverschlägen nach Mannheim geschafft (Jülich-Berg II 1923). Nach 1802 nahm es die Urkunden der aufgehobenen bergischen Klöster und Stifte auf, während die Akten bei der Separatkommission und deren Nachfolgebehörden verblieben (Großherzogtum Berg, Ministerium des Inneren. B 2?, 44 II; Regierung Düsseldorf 2564 Bericht von 1820 Juli 25). Der Versuch des Archivars Kerris 1807, auch die Archive der aufgehobenen klevischen Klöster und Stifte rechts des Rheins einzuziehen, hat nur begrenzten Erfolg gehabt (Großherzogtum Berg Finanzministerium I 1 40; Ministerium des Inneren B II ?44 II.. - 1803 wurde das Archiv der jülichschen Unterherren eingezogen).
Das Archiv war bis zu seiner Flüchtung 1794 im nördlichen Turm des Düsseldorfer Schlosses untergebracht (Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 30, Seite 68; Schottmüller, Die Organisation der Zentralverwaltung in Kleve-Mark 1897 Seite 60; Jülich-Berg II 4908. - Die Angabe von Erdmann, Düsseldorfer Jahrbuch Band 41, 1939, Seite 84, daß nach dem Volksglauben hier die Herzogin Jakobe 1597 ermordet worden wäre, beruht auf einer Mißdeutung der Angabe von Harless, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 3, Seite 306). Da dieser durch Beschießung 1794 gelitten hatte, brachte man es nach seiner Rückkehr von Glückstadt 1801 zuerst in den Südturm des Schlosses (Jülich-Berg II 1927; Harless, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 3, Seite 310). Wie auch in anderen Territorien wurde das Archivgewölbe im 16. und noch im 17.Jh. zur Aufbewahrung des Schatzes gebraucht (Jülich-Berg II 4355, 4908, 5169 Blatt 202. - Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 3, Seite 305 - Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Jülich-Kleve F 36 / 41 [Bericht des Dr. Gaugler]), galten doch die Archive selbst als Teil des Schatzes. Da das Gewölbe nicht heizbar war, war ein Arbeiten darin nur im Sommer möglich (vgl. das Protokoll der Jahre 1785 - 1793 [Jülich-Berg II 1925]).
Nach der Kanzleiordnung des 16.Jh. hatte der Kanzler die Aufsicht (Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 30, Seite 68), ein Recht, das auch im 18. Jh. noch ausgeübt wurde (Jülich-Berg II 1923). Die Regimentsordnung von 1592 Dezember 11 sah vor, daß auch der Registrator den Schlüssel hatte (Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 2, Seite 232), der wohl die eigentliche Arbeit leistete (1610 werden der Rat Dr. Joachim Mattencloth als ehemaliger und Heinrich Concen als fungierender Registrator genannt [Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Jülich-Kleve F 36/41] - Sallmanns [Organisation der Zentralverwaltung von Jülich-Berg im 16. Jh., in: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins Band 18, 1903, Seite 13 ff.] Gleichsetzung von Archiv und Registratur ist nicht zutreffend). Eigene archivarii sind erst seit der Mitte des 17. Jh. nachweisbar (Die Angabe Erdmanns [Düsseldorfer Jahrbuch Band 41, Seite 83], daß 1662 durch Ernennung von zwei gelehrten Hofräten zu Archivaren die totale Scheidung von Archiv und Registratur erfolgt sei, erledigt sich 1. durch die oben wiedergegebene Liste der Archivare, 2. durch die Tatsache, daß schon im 16. Jh. Archiv und Registratur getrennt waren [Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 30, Seite 68]). Mitglieder des Hof- bezw. Geheimen Rates, die dieses Amt im Nebenberuf ausübten.
Bekannt sind:
Gabriel Mattencloth Licentiat, Rat 1651- 12. Januar 1656 (Die Mehrzahl der nachstehenden Personalangaben beruht auf Aufstellungen von Staatsarchivrat Dr. Lau. - Zu Mattenclott vgl. die Kellnereirechnungen von Boslar 1651/1652 [Blatt 246 a] und Jülich 1656 [Blatt 66 a], Düsseldorf Kreuzbrüder, Urkunde 163).
Melchior Voetz, Rat bezw. Hofrat 1661-1667 (1681 Vizekanzler, verstorben 1685 März 6) [s. Lau Düsseldorfer Jahrbuch 39, 234 Nr. 66; Kellnereirechnungen von Brüggen 1661/1662 [Bl. 34 b], Kaster 1664/1665 [Bl. 42b], Eschweiler 1664 [Bl. 5 a] und Geilenkirchen 1666].
Johann Gottfried Redinghoven 1669-1678 Rat,(verstorben 1704 Jan.23) [Harles in Allgemeine Deutsche Biographie 27, 534 ff; Lau in Düsseldorfer Jahrbuch 39, 233 Nr. 49 - Inhaltsverzeichnis der Sammlung. Redinghoven in der Staatsbibliothek München Cod. Germ. 2213 (siehe. von Hammerstein, Vierteljahresschrift für Heraldik, dazu die Ergänzung im Findbuch I II 5). - Über den ehemals im Haus Rhede, jetzt im Staatsarchiv Düsseldorf befindlichen Teil des Nachlasses siehe Inventar der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen I., Heft II 39 ff. und Handschrift N I 6 ff. - Weiteres siehe Handschrift N I 1 und Nachlaß Redinghoven, Lau, Düsseldorfer Jahrbuch 39, 236 Nr. 28].
Johann Heinrich Hettermann 1679-1704 (Hofrat,Geheimer Rat), 1702 Geheimer Etatssekretär, 1710-26 Vizekanzler, 1711 Reichsfreiherr, verstorben 1721 März 24 (Jülich-Berg II 4287).
Hettermann, Hofrat, 1724-1725.
Heinrich Peter Reiner, 1728-verstorben1747 (Jülich-Berg II 1923; Harless, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 3, Seite 304).
Johann Paul von Reiner 1747-verstorben 1780 Oktober (Jülich-Berg II 1923/1924).
Goswin Joseph von Buininck, 1761-1784 (Koarchivar, Geheimer Rat, Oberappellationsgerichtsrat, Bibliothekar), verstorben1799 (Jülich-Berg II 1924).
Dominik Joseph von Reiner 1780-1785 (Jülich-Berg II 1924).
Hofrat Joseph von Knapp junior 1785-1793 (verstorben am 3. Oktober) (Jülich-Berg II 1924/1925).
Alexander von Daniels 1793-1802 (Harless, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins. Band 3, Seite 308 ff.).
Caspar (von) Bender, Hofrat, Koarchivar (1785-)1793-1802 (verstorben am 4. März 1836)
Heinrich Joseph Kerris, Hofrat, 1802-1821 (verstorben 1839) (Harless, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 3, Seite 308 ff. und Jahresbericht für 1839 [Alte Dienstregistratur J 1 I])
Archivactuarii:
Rocoür 1760-1769/1770 (Jülich-Berg III R Landrentmeistereirechnungen 1760 und 1769/1770).
Caspar Bender 1785-1793 (Harless, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 3, Seite 308).
August Lacomblet 1793- (verstorben 1840) (Harless, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins Band 3, Seite 308, 318; Jülich-Berg II 4511).
Die bayerische Generalverordnung von 1799 Juni 26 sah in jeder Provinz mit besonderer Oberverwaltung die Schaffung eines Landesarchivs vor, das nach dem Muster des Münchener Archivs eingerichtet werden sollte, freilich unter Aussonderung der zum Haupt- und Staatsarchiv nötigen Akten (Jülich-Berg II 1924; Neudegger Seite 225). Durch die Ordnung von 1802 August 25 wurde das Archiv der 1. Deputation der Landesdirektion unterstellt und die Anstellung eines besonderen Archivars angeordnet (Quellenwerk zu Scotti Nr. 2650). Dieses Amt hat der Hofrat Kerris bis zum Ende der bayrischen Herrschaft und noch darüber hinaus bis 1821 versehen. Trotz der engen persönlichen Beziehung zum Geheimen Rat bestand keine Verbindung des Archivs mit den Registraturen. Nur vereinzelte Stücke sind bis Ende des 18. Jh. aus der Hoheitsregistratur abgeliefert worden (so wurden zum Beispiel die Prozeßakten der Herzogin Jakobe, 1787 die älteren Lehensregister abgegeben [Jülich-Berg. II 1925]; vgl. auch Jülich-Berg II 4830). Dagegen hat die Geheime Kanzlei (das Sekretariat des Fürsten) schon im 17.Jh. ihre älteren Bestände an das Archiv abgestoßen, wo sie allerdings lange ungeordnet auf den Kästen umherlagen (Bericht Hettermanns von 1669 Januar 4 über Ordnung von Korrespondenzen Wolfgang Wilhelms - Bericht des Archivars von Reiner 1735 April 7 [Jülich-Berg II 1923]).
Das Archiv war eben vorzüglich Sammelstätte der wichtigen Rechtsdokumente. Urkunden, Verträge und Lehensreverse wurden unverzüglich dorthin gebracht (vgl. Archivprotokoll von 1788 [Jülich-Berg II 1925] betreffend Ordnung von Verträgen aus der Zeit Karl Theodors. - Bericht von 1738 betreffend Lehensregistratur und Archiv [Jülich-Berg II 1924]).
Es umfaßte:
1) Das Urkundenarchiv
a. des Herzogtums Jülich vor 1423 (s. Findbuch B 1,9 u. 2)
b. des Herzogtums Berg
c. der beiden vereinigten Herzogtümer 1423-(1801) 1806
(Findbuch 1,3)
d. Reste des geldrischen Archivs aus der Zeit der Vereinigung Gelderns mit Jülich (Findbuch C 43). Die geldrischen Urkunden, die zwischen 1538-1543 aus Arnhem weggeschafft waren, liegen heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München.
e. einen kleinen Rest des Archivs der Grafen von
Berg (Findbuch B 52; über den heute im Staatsarchiv Münster befindlichen Teil siehe Jülich-Berg II 2491/2492 und Handschrift B II 1).
f. Urkunden der Herrschaft Monschau-Falkenburg (Findbuch B 49)
g. einen Teil des Archivs der Herrschaft Heinsberg (Anteil der Linie Blankenheim [Findbuch B 48]).
2) Die Lehnsurkunden
3) Brief- und Aktenmaterial des 15./16. Jh.
4) Die älteren Akten der Geheimen Kanzlei, zumeist den Dreißigjährigen Krieg betreffend.
5) Die Urkunden der aufgehobenen bergischen Klöster und Stifte.
Wir besitzen wohl Verzeichnisse des 15. Jhs. über die Bestände zu Nideggen, Hambach, Randerath, Kaster, Burg (vgl. Repertorien und Handschriften 1-5; Jülich-Berg I Nr. 60. - Andere Aufbewahrungsorte waren Kaster und Randerath, Repertorien und Handschriften 6-8; Jülich-Berg I Nr. 12, Nr. 102, Nr. 421. - Außerdem Aufbewahrungsort Bensberg). Für das 16./17. Jh. fehlen alle Verzeichnisse bis auf jene von 1610, die bei der Eröffnung des Archivs durch die Possedierenden angelegt wurden (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Reichsarchiv Jülich, Cleve, 34, 36, 40-42 [s. Findbuch J III]. - Neudegger, Geschichte der pfalzbayerischen Archive, 1890-1894, Seite 220/221. - Jülich-Berg III 4908 Verhöre über angeblich entwendete Stücke 1610).
Der Bericht des neuburgischen Rates Dr. Gaugler von 1610 Juni 8 entwirft kein erfreuliches Bild von der Ordnung des Archivs:
Die inventaria über das archivum betreffend, kan über fleissige inquisition deren keines erfragt werden. Es hat zwar O. Mattenclott, welcher vor dem Concin registrator gewesen, ein register übergeben, darinnen ist aber nichts anderes als zu seiner Zeit ins archivium getragen und wider heraus genommen worden.
So ist eine schlechte Ordnung da, liegt alles undereinander wie der gemähede habern, und braucht viel müe, dass mans nur ein wenig zu recht bringe (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Jülich-Cleve F 36/41 Blatt 516). Anscheinend waren die Urkunden in Schubladen untergebracht, die zum Teil mit Aufschriften, zum Teil mit Zeichen bezeichnet waren (Schubladen: Ludovicus; Carolus IVON; Kayser und König in gemein; Fridericus; Maximilianus; Allerhand Vertrag; Carolus VON; Secretiora; Urkund des Cammergerichts; Maximilian II.; Kayser Rudolphi Lehenbrief [Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Jülich-Cleve F 36/41 Blatt 47 b]).
Etwa 1662 hatte Pfalzgraf Philipp Wilhelm auf Vorschlag der Räte eine Ordnung des Archivs vorgeschrieben (Jülich-Berg II 3709). Tatsächlich müssen in den folgenden Jahren größere Ordnungsarbeiten geleistet worden sein, vor allem durch den Archivar Redinghoven, dessen Hand man vielfach auf den Urkunden und Briefen antrifft (vgl. Bericht Hettermanns von 1689 Januar 4 über Ordnung von Korrespondenzen Wolfgang Wilhelms. - Bericht des Archivars von Reiner 1735 April 7 [Jülich-Berg II 1923]). Doch scheint sich diese Tätigkeit in dem Zusammenlegen zusammengehöriger Stücke erschöpft zu haben, ohne daß man ein Findbuch angelegt hätte.
Das Ordnungsschema war das im 18. Jh. übliche nach Kapseln.
Ganz in Ordnung ist das Archiv nie gewesen (Jülich-Berg II 4827. - Berichte des Archivars von Reiner von 1735 April 7 und 1743 Februar 9 [Jülich-Berg II 1923] - Protokoll von1781 Februar 26 über die Besichtigung des Archivs durch den Vizekanzler Knapp [Jülich.-Berg II 1924] und Protokoll von 1785 [Jülich-Berg II 1925 u. Jülich-Berg III 778]), aber welches Archiv war das je? Immerhin waren 1748 sowohl die Urkunden wie die Lehensurkunden in Folianten verzeichnet, die Urkunden nach einem Sachschema, die Lehensurkunden nach der Abcfolge der Lehen, getrennt für die beiden Herzogtümer. Johann Paul von Reiner (verstorben 1780) scheint sich in seinen letzten Lebensjahren um das Archiv so wenig gekümmert zu haben wie sein Koarchivar Buininck. Bei der Besichtigung nach seinem Tode 1781 ergab sich, dasß das Archiv seit zwei Jahren nicht mehr betreten worden war.
Pro Memoria
"Am 26. Februar (Hornung) 1781 ist das in hiesigem Schloßgewölb verschlossen bestehende kurfürstliche Archiv in Anwesenheit Ihrer Exzellenz des Herrn Kanzlers, des Vicekanzlers und Registratoren Freij eröffnet und befunden worden, daß die Schränke, in welchen die Kapsulen und Akten liegen, zwar wohl verwaret gewesen, das Zimmer, Tischen, Stühl waren aber mit vielem Staub überdecket, die auf solchem erfindliche zwei kleine Fenster sind offen und größtenteils verbrochen, und die Schlössere sind verrostet befunden worden. - Die Tische und Stühl sind ganz vermoderet, und auf dem Haupttische sind 60 Stück auf Holz gemahlter Wappen jener adlichen Geschlechten betroffen worden, welche im Jahre 1585 auf der sogenanten gülischen Hochzeit ihre Wappen präsentiret hatten. Zu dem etwas höher liegenden, dem archivario ehemals zugewiesen gewesenen Zimmer ist außer denen vier Wänden in einem verschlossenen, aus Dannen Holz gemachten Schrank, einigen Stühlen und schlechten Tisch nichts - und nach beschehener Eröffnung des Schranks ist in diesem auch nichts befunden worden. Außer denen aus dem Sterbhaus des verstorbenen Vicekanzlers von Reiner abgegebenen, in fünf Folianten bestehenden Inventarien sind diesem nach keine älteren Inventarien vorgefunden worden, daß über verschiedenen Schränken kein Inventarium vorhanden, und daß solche nicht in Ordnung seyen".
Der zugleich erschienene Schloßverwahrer Bergmann erinnerte, daß wenigsten in zwei Jahr keiner im Archiv gewesen, er aber dessen Reinigung besorgen wolte, indem diese ihm für alle Teile des Schlosses oblieget, welche unter Obsicht des Registratoren Freij vorzunehmen demselben aufgetragen worden (Jülich-Berg II. 1924).
gezeichnet Knapp.
Ein ärgerlicher Streit zwischen dem Vicekanzler Knapp und dem jüngeren von Reiner (Dominikus Joseph), der die Anwartschaft auf die Archivarstelle besaß, verschob die Neuordnung noch um mehrere Jahre (zum Folgenden siehe. Jülich-Berg II. 1924 und 1925). Es war sogar der Zustand eingetreten, daß dem Archivar der Schlüssel zum Archiv verweigert wurde.
1784 März 6 erging eine neue Archivordnung, vermutlich durch Vicekanzler Knapp entworfen, 1784 Mai 14 kam von. Buininck um Enthebung von der Archivarstelle ein; im gleichen Jahr gelang es auch, von Reiner zum Rücktritt zu bewegen. Die Ernennung des Hofrates Joseph Knapp zum Archivar 1785 März 1, dem der bisherige
Amtsverwalter zu Miselohe, Bender, als Actuarius beigegeben wurde, bedeutete einen neuen Abschnitt in der Geschichte des Archivs. Wie das für die Jahre 1785-1793 erhaltene Protokoll zeigt, begann man mit einer durchgreifenden Erneuerung des Mobiliars und arbeitete solange, wie es die Jahreszeit erlaubte, täglich im Archivon Anscheinend hat man sich aber nur mit einer Einordnung der Akten in die neuen Kästen begnügt, ohne Verzeichnisse aufzustellen, während die vorhandenen Urkundenrepertorien ergänzt wurden.
Der Tod Knapps 1793 und die Flüchtung des Archivs nach Glückstadt 1794-1801 verhinderten auf Jahre hinaus die Weiterführung der Arbeiten. Durch "die willkürliche Einziehung des Archivfonds" wurden 1809 dem dabei hülf- und gehaltslos ausharrenden Archivare alle Mittel und Aufmunterung zur Vervollständigung der Ordnung und der Verzeichnisse entzogen und kaum der völlige Verfall verhindert (Bericht 1820 [Regierung Düsseldorf 2564 Bl. 17].
Wie die meisten Territorialarchive war das Archiv für den Landesherrn und die landesherrliche Verwaltung bestimmt. Zutritt hatten nur die damit beauftragten Beamten, Kanzler und Registrator, später die Archivare und Archivaktuare (vgl. etwa die Benutzungsgenehmigung für den Hofkammerrat Baumeister als Fiscus cameralis 1747 Juli 7 [Jülich-Berg II 1924]). Die Ordnung von 1610 über die Revision des Archives zeigt, mit welcher Vorsicht man zu Wege ging (vgl. Anmerkung 47 a und b. - Besonders die Stände wachten darüber, gestützt auf das Privileg von 1489, dass keine ”Ausländischen“ Zutritt zum Archiv und zu den Registraturen erhielten [Gravamina Berg, Ritterschaft 1591, Jülich-Berg II 5157], wozu sie selbst 1628 den neuburgischen Kanzler Zechlin rechneten [Landtagsakten von Jülich und Berg, 2. Reihe I, 1925, Seite 434 und Seite 469]). Der Sukzessionsstreit, vor allem aber die Lehns- und die verwickelten Territorialverhältnisse veranlassten sehr oft ein Zurückgreifen auf das Archivon Von den Archivaren hat vor allem Redinghoven das Archiv zur Anlage seiner umfangreichen Sammlungen benutzt (Harless in ADB 27, 534 ff; Lau in Düsseldorfer Jahrbuch 39, 233 Nr. 49. - Inhaltsverzeichnis der Sammlung. Redinghoven in der Staatsbibliothek München Cod. Germ. 2213 [siehe von Hammerstein, Vierteljahresschrift für Heraldik, dazu die Ergänzung im Findbuch I II 5]. Über den ehemals im Haus Rhede, jetzt im Staatsarchiv Düsseldorf befindlichen Teil des Nachlasses siehe Inventar der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen I. Heft II 39 ff. und Handschrift N I 6 ff. - Weiteres siehe Handschrift N I 1 und Nachlass Redinghoven. - Lau, Düsseldorfer Jahrbuch 39, S236 Nr. 28). Von Gelehrten hat vielleicht nur der Mannheimer Hofrat Christoph Jakob Kremer Zutritt zum Archiv erhalten (vgl. die Einleitung zu Bd. I. der Akademischen Beiträge, Mannheim 1769), doch beruhen seine Beiträge, die einzige umfassendere Urkundenveröffentlichung aus dem Archiv, wenn man von dem Schriftenmaterial des Sukzessionsstreites absieht, nicht auf den Urschriften, sondern auf den Abschriften der Sammlung Redinghoven. Ein wesentlich schlechteres Schicksal hatten die Behördenregistraturen. Der Geheime Rat, die Hauptverwaltungsbehörde, besaß mindestens seit der 2. Hälfte des 18. Jh. 5 Registraturen: Die Hoheits-, Geistliche, Lehens- ,Geheime Rats- und Landtagsregistratur. Die Geistliche und die Lehensregistratur waren möglicherweise ursprünglich die Registraturen des Geistlichen Rats (l694-1716) und des Lehenskommissariates (l693) gewesen. Doch sind die Registraturverhältnisse in dieser wie in der vorhergehenden Zeit nicht klar zu erkennen. (vgl. Erdmann, Düsseldorfer Jahrbuch 41, S. 72 ff.). Die übrigen Zentralbehörden, Hofkammer, Hofgericht, Oberappellationsgericht, Steuerrat, Oberforst- und Jagdrat hatten ihre eigenen Registraturen. Verzeichnisse sind uns nur für die Hoheitsregistratur von 1766 (Repertorien und Handschriften 14), für die Hofkammer von 1794 (Jülich-Berg III 100/101) und den Hofrat (Jülich-Berg Hofrat Generalia 1ff.) erhalten.
Da eine geregelte Aktenabgabe an das Archiv nicht stattfand, lagen in den Registraturen sehr alte Bestände, die zum Teil ins 15. Jh. zurückreichten (vgl. Sachweiser zur Hoheitsregistratur [Repertorien und Handschriften 14]). Verluste durch schlechte Aufbewahrung, Feuchtigkeit und Hochwasser sind schon im 18. Jh. eingetreten (1661 Juli 28 Ordnung der Hoheits- und Lehensregistratur angeordnet [Erdmann im Düsseldorfer Jahrbuch 41, S. 78]. 1744 September 3 Schlechter Zustand der Litteralien in der Geheimen Ratsregistratur [Jülich-Berg II. 1923] - Protokoll über Verluste der Hoheitsregistratur beim Bombardement 1758 [Jülich-Berg II 5045] Druck von Mering. Gesch. der Burgen II.11, 1858, S. 118 - 124, irrtümlich auf das Landesarchiv bezogen). Bereits bei dem Brande des Düsseldorfer Schlosses waren die Papiere in Unordnung ins Zollhaus geschafft worden [Friedrich Lau, Bauten am Düsseldorfer Schloß, Düsseldorfer Jahrbuch 31, 1920/1924, S. 150 Anmerkung 1]).
Bei dem Anmarsch der Franzosen 1794 ließ man dieHoheits- und Hofkammerregistratur, die Litteralien der Exjesuitenkongregationen und einzelne jülichsche Amtsarchive nach Styrum und schließlich in die Johanniterkommende Wesel bringen (Jülich-Berg II 4081/4082, Jülich-Berg III 100/101 [Inventar der Hofkammerakten], 102 [teilweiser Rücktransport 1796]). Ein Nachen mit Steuerlitteralien wurde bei Mönchenwerth durch die Franzosen aufgebracht und der Inhalt in den Rhein geworfen (Staatsarchiv Speyer, Jülich-Berg 690). Die Versuche der Regierung, etwa angeschwemmte Stücke wieder zu sammeln, dürften kaum Erfolg gehabt haben (Verfügung der Klevischen Regierung vom 21. November 1794 [Kleve, Gerichte, Emmerich la] ). Die Beschießung des Schlosses durch die Franzosen vernichtete die zurückgebliebenen Reste der Hofkammer,-Exjesuiten- und Steuerregistraturen, sowie die Registratur des Bergischen Forst- und Jagdamtes (Jülich-Berg III. 40, siehe auch Anmerkung 61). Die Lehensregistratur war kurz zuvor nach Pempelfort geschafft worden (Jülich-Berg II. 1926).
Über die Auslieferung der Jülichschen Akten an die Franzosen 1801 liegt nur der Bericht des Grafen Hompesch vom 17. Juli 1805 vor, daß schon vor dem particular Frieden durch die französische Commissäre Dorten und Bilderbeck die hier vorhanden gewesenen Jülichschen Akten und Briefschaften mit Zwang und nicht in der gehörigen Ordnung weggenommen worden sind, so dass sich wenige Reste davon finden werden, und die französischen Behörden selbst Schuld daran sind, wenn man über dasjenige, was ausgeliefert worden ist oder nicht, jetzt keine vollständige Auskunft mehr geben kann (Geheimes Staatsarchiv München, Akten des Auswärtigen Geheimen Ministerial Departments J. VON XXVIIc 676). Soweit es sich überschauen läßt, haben die französischen Kommissare sich auf die Akten der beiden Obergerichte, auf die Kameralakten und die geflüchteten Jülichschen Amtsregistraturen beschränkt (Jülich-Berg Hofrat Generalia 158; Jülich-Berg II 5074 [Nur Notizen]; Roerdepartement, Präfektur, Generalsekretariat c l zu 1807; Unterpräfektur Köln I 28; Regierung Düsseldorf Domänen 12301 [Bericht von 1827 September 4]; Zeitschrift für Rheinische Heimatpflege 9, 1937, S. 537). Auf diese Weise sind die Jülichschen Kellnereirechnungen, Bergwerksakten und Exjesuitenakten dem Schicksal entgangen, von dem die übrigen Bestände 1809 betroffen wurden. Die Aussonderung von 1809 - man kann ruhig sagen Vernichtung - der alten Registraturen geschah auf Drängen des Finanzministers Beugnot, der die Räume der Alten Kanzlei frei haben wollte (il n' a été question jusqu' ici que du déménagement des archives anciennes et solitaires, dont l´inutilité démontrée même aux yeux de Votre excellence ne justifiait pas l´emploi de vastes appartements...)(Großherzogtum Berg Finanzministerium I 32).
Der Umfang dieser Verluste ist nur bei der Hoheitsregistratur genau festzustellen, da in deren Sachweiser die vernichteten Stücke - etwa 4/5 des Bestandes - gekennzeichnet sind (vgl. den Sachweiser zur Hoheitsregistratur Repertorien und Handschriften 14). In der geistlichen Registratur müssen die Jülichschen Spezialakten ganz, in der Kameralregistratur die bergischen Kellnereirechnungen vor 1750 vernichtet worden sein. Nur die Landtagsregistratur ist ganz erhalten geblieben. Man hat anscheinend nur die Akten aufgehoben, die für die laufende Verwaltung noch benötigt wurden. Einzelne Stücke, die der Vernichtung entgangen und in Sammlerhände geraten waren (Haupt, Custodis, Guntrum), gelangten mit den Sammlungen später ins Staatsarchiv (Bericht Lacomblets von 1834 März 1[Dienstakten F 1 I a]. Findbuch zur Sammlung Guntrum. - Doch kann es sich möglicherweise um Stücke handeln, die dem alten Archiv entwendet worden sind.).
Ein Band der Causae Juliacenses war 1837 im Besitz des Appellationsrates Schmitz in Köln (Jahresbericht für 1837 [Dienstakten J 1 I]). Der Rest der Registraturen zusammen mit den Akten des Großherzogtums Berg wurde nach 1813 als Reponierte Zentralregistratur der Regierung Düsseldorf zusammengefaßt, nachdem die auf den Sprengel der Regierung Köln bezüglichen Stücke nach dorthin abgegeben worden waren. Sie wurden erst nach 1830 in das Provinzialarchiv übernommen. Die Akten des Hofrates lagen bei dem Landgericht.
Als Sonderbildungen der Registraturen sind die Nachlässe der leitenden Beamten anzusprechen, die nach ihrem Tode nur zum Teil wieder an den Staat gelangten (siehe die Nachlaßverzeichnisse des Kanzlers Wilhelm Lüninck, verstorben 1528 [Repertorien und Handschriften Nr. 10], und des Sekretärs Gerhard von Jülich, verstorben 1575 [Repertorien und Handschriften 11]. - Über die Bemühungen um den Nachlaß des Vicekanzlers Snellen, verstorben 1671 (siehe Düsseldorfer Jahrbuch 41, S. 84 Anmerkung 5). Immerhin sind dadurch wertvolle Stücke der Vernichtung des Jahres 1809 entgangen. Bekannt sind bislang die Nachlässe:
1) des Kanzlers von Vlatten (verstorben 1562) Mirbachsches Archiv
auf Haus Harff (siehe Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 41, S. 160-181).
2) des Kanzlers von Nesselrode im Staatsarchiv Depositum Nesselrode, Landesarchiv (LA).
3) des Bischofs von Spiga, Agostino Steffani (im Staatsarchiv Hannover, Calenberg Br. Des. 23c. [s.Findbuch I I e 2]).
4) des Kammerpräsidenten Grafen von Goltstein im Goltsteinschen Archiv zu Breil (Abschriften im Kasten Privatarchive)
5) die Sammlung Redinghoven (Harless in ADB 27, S. 534 ff; Lau in Düsseldorfer Jahrbuch 39, S. 233 Nr. 49. - Inhaltsverzeichnis der Sammlung Redinghoven in der Staatsbibliothek München Cod. Germ. 2213 [siehe von Hammerstein, Vierteljahresschrift für Heraldik, dazu die Ergänzung im Findbuch I II 5]. Über den ehemals im Haus Rhede, jetzt im Staatsarchiv Düsseldorf befindlichen Teil des Nachlasses siehe Inventar der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen I. Heft II 39 ff. und Handschrift N I 6 ff. - Weiteres siehe Handschrift N I 1 u. Nachlaß Redinghoven, Lau, Düsseldorfer Jahrbuch 39, S. 236 Nr. 28).
6) die Knappsche Sammlung (Handschrift N I 2 [Findbuch E 3] u. 3).
7) Die von Fuchsiussche Sammlung (Handschrift N I 4).
8) Sammlung des Archivars Johann Paul von Reiner (l747-1780) (Handschrift N I 5).
Die spätere Geschichte des Jülich-Bergischen Archivs, die jetzt eine Teilgeschichte des Provinzial- und jetzigen Staatsarchivs wird, soll hier nur kurz behandelt werden. Das Archiv war 1816 der Regierung Düsseldorf unterstellt worden und diente von jetzt ab der Aufnahme der mannigfaltigsten Archive und Archivteile aufgelöster Korporationen. Nach einem Bericht des Archivars Lacomblet von 1826 umfaßte es:
5) Das eigentliche Jülich-Bergische Landesarchiv (Urkundenarchiv).
6) Eine große Sammlung älterer Litteralien (ungeordnet).
7) Landtagsverhandlungen.
8) Die Archive der Landstände.
9) Das Niederrheinisch-Westfälische Kreisarchiv (Dienstakten Generalia 3 Bl. 19. Zum Folgenden siehe die Jahresberichte des Staatsarchivs [J l]).
1828 wurde das Archiv der Ritterschaft zum Teil übernommen, ein weiterer Rest - Stammbäume, Collectaneen, Notaten - wurde 1829 aus dem Nachlaß des letzten landständischen Sekretärs Robens in Aachen erworben. Die Auflösung des Provinzialarchivs Köln 1832 brachte die 1801 an Frankreich ausgelieferten Kameralrechnungen und Akten, auch die folgenden Jahre brachten laufend Zugänge, so 1832 Lehensakten aus der aufgelösten Liquidstellungskommission, 1838 bergische Kellenereirechnungen aus der Registratur der Regierung Köln. Das 1826 nach Berlin eingeforderte Sogenannte Familienarchiv wurde 1843 zurückgegeben, die Kaiserurkunden 1904. Lacomblet hat in den Jahren 1826-1840 die Ordnung des Archivs nach dem Schema, Urkunden, Litteralien und Archivregistratur (= Akten) durchgeführt. Die Verzeichnung der Litteralien blieb freilich unvollendet. Die Belege zu den Kellnereirechnungen sind durch ihn zum Teil wegen des Raummangels vernichtet worden (vgl. den Bericht vom 8. Februar 1842 [Dienstregistratur K l Bl. 8]: Die Belege der Kellnereirechnungen seit dem Anfange des 16. Jh., sofern sie nicht als Urkunde über ein Vertragsverhältnis aufzubehalten waren; die Nachweisungen über gerichtliche, Steuer-, Zoll- und ähnliche Gefälle, deren Haupterträge sich in den Zentralrechnungen wiederfinden; die Nachrichten über Herstellungen, Kurmede, Pachtnachlaß und Rückstände; die Verhandlungen, welche nur persönliche Verhältnisse untergeordneter Officianten, Vergehen und Bitten usw. zum Gegenstande hatten; die vielen doppelt, ja zehn- und mehrfach vorfindlichen Druckschriften aller Art und so manches andere Schriftstück gleicher Natur und Bedeutungslosigkeit habe ich im Laufe der Regulierungen jener weitläufigen Registratur als Makulatur beseitigt. Über eine weitere Kassation 1861 übernommener Akten siehe Dienstregistratur K 1 Bl. 105). Eine Neuordnung wurde ein Bedürfnis durch größere Aktenabgaben aus den Registraturen der Regierungen Düsseldorf und Köln, zumal auch die von Harless vorgenommene Neuordnung der Litteralien keineswegs ausreichend war. Entsprechend dem Herkunftsgrundsatz sollten aus dem Urkundenbestand die Archive der alten Grafschaften Jülich und Berg (vor 1423) sowie der kleineren Herrschaftsgebiete ausgeschieden, die Akten nach den Behördenregistraturen aufgeteilt werden. Die durch Foltz 1909-1912 vorgenommene Aufteilung des Urkundenarchivs war freilich nicht in allem glücklich. So wurden die Staatsverträge des 17. und 18. Jh., soweit sie auf Papier geschrieben worden waren, zu den Akten genommen, ein Fehler, der zu spät erkannt bei der Neuordnung nicht wieder gut gemacht worden ist. Die ravensbergischen Urkunden - nicht nur das Archiv der alten Grafen von Ravensberg, sondern auch die jülich-bergischen Urkunden, soweit sie sich auf Ravensberg bezogen - wurden zusammen mit den ravensbergischen Litteralien (gleichfalls Akten der hiesigen Verwaltung) zur Abgabe an das Staatsarchiv Münster vorgesehen. An der Neuverzeichnung der Litteralien und Akten ist seit 1914 gearbeitet worden. Geplant war eine Aufgliederung nach Behörden - Geheimer Rat, Hofkamner usw. - , wobei die sogenannten Litteralien als Vorakten den einzelnen Sachgruppen beigefügt werden sollten. Ein weiterer Plan sah eine zeitliche Querteilung vor:
Alte Kanzlei(=Litteralien) bis ca. 1528
Kanzlei ca. 1523-1668
Geheimer Rat (Hofkammer) Steuerrat usw. 1668-1802
Landesdirektion I u. II 1802-1804
Geheimer Rat (Neu) und herzogliche Apanagialregierung 1804-1806
Die abschließende Verzeichnung 1934-1940 suchte nach Möglichkeit die Vorarbeiten zu verwerten, doch sind aus praktischen Gründen mehrfach Änderungen vorgenommen worden.
Übersicht der Gliederung:
Jülich-Berg I Altes Landesarchiv (Das Briefmaterial bis 1521)
Geheimer Rat und Geheime Kanzlei 1521-1806 (auch Landesdirektion I und Kurfürstlicher Geheimer Rat)
Hofkammer (ca. 1543-1806) (s. auch Landesdirektion II).
Geh. Steuerrat 1778-1802/1806) mit den Steuerakten des Geh. Rates)
Bergisches Oberforst- und Jagdamt 1792 - 1802
Herzogliche Apanalregierung 1804 - 06
Hofrat (1668 - 1809)
Oberappellationsgericht (1769 - 1809)
Schönheitsfehler der neuen Ordnung sind 1) Die willkürliche Abgrenzung des sogenannten Alten Landesarchivs mit dem Jahr 1521, das für Jülich-Berg weder einen Herrscherwechsel noch eine Änderung der Behörden mit sich brachte, wenn auch das Briefmaterial der älteren Zeit aus praktischen Gründen eine Zusammenfassung verdiente 2) die Zusammenfassung des Geheimen Rates und der Geheimen Kanzlei in einem Bestand, obwohl es sich um zwei getrennte Behörden handelt, doch sind die Akten der Geheimen Kanzlei im Findbuch zusammengefaßt worden. Bei dem Mangel an älteren Registraturverzeichnissen (auch das sogenannte Repertorium der Hoheitsregistratur ist nur ein Sachweiser, kein Standverzeichnis) und bei der Trümmerhaftigkeit der Überlieferung ist die innere Gliederung der einzelnen Bestände nach Sachgesichtspunkten vorgenommen worden.
2. Entwicklung des jülich-bergischen Behördenwesens
Über die obersten landesherrlichen Behörden des 16. Jh. hat K. Sallmann (Beiträge zur Geschichte des Niederrheins 17 und 18), über den Hofrat bis zum Tode des Kurfürsten Johann Wilhelm 1716 hat Kurt Erdmann (Düsseldorfer Jahrbuch 41, 1939) gearbeitet. Eine ausreichende Untersuchung der Anfänge liegt noch nicht vor. Soweit sich aus dem Jülich-Bergischen Landesarchiv erschließen läßt, werden Räte (consiliarii) im Herzogtum Jülich zuerst 1367 (Lacomblet III. S. 676f.), im Herzogtum Berg 1371 (Lacomblet III S. 715) erwähnt. Die erste Nennung eines Rates (consilium) ist in beiden Herzogtümern bis auf den Monat gleichzeitig 1404 Mai (Jüich-Berg I 9 und 1037). Obwohl man für diese ersten Jahrzehnte noch an keine feste Organisation des Rates zu denken braucht, ist es im 15. Jh. bereits ein bestimmter Personenkreis, ein oder zwei Kanoniker und eine Anzahl Adeliger, meist Inhaber bestimmter Ämter, etwa die Landdrosten, der Marschall, der Hofmeister. Die Kanzler sind anscheinend erst mit Wilhelm Lüninck (ca. 149O-1528) Mitglieder des Rates geworden. Neben diesem engen Kreis steht ein weiterer von gelegentlichen Räten, die nur zugezogen werden, wenn sie sich gerade bei Hofe befinden, und von bloßen Titelinhabern. Seitdem im 16. Jh. die Verwaltung einen festen Sitz hat, entwickelt sich auch der Rat zu einer festen Behörde, die bis zur Trennung des Hofrates vom Geheimen Rat 1668 die oberste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde war. Die Verwaltung der landesherrlichen Einkünfte war schon früh (vor 1547) einer besonderen Rechenkammer übertragen. Der im 16. Jh. gelegentlich erwähnte ”Geheime Rat“ war so wenig wie der ”folgende Rat“ eine eigene Behörde, beide sind als Ausschüsse des Rates anzusehen, die zur Beratung geheimer Staatssachen oder Begleitung des Herzogs bestimmt waren. Ein besonderes Hofgericht wird zuerst 1595 erwähnt. Es hat anscheinend bis zur Errichtung des Hofrates 1668 bestanden. Der Erbfolgestreit (nach 1609) und die Regierung des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg hatten wohl beträchtliche Änderungen in der persönlichen Zusammensetzung des Rates, aber keine wesentliche Änderung des Verwaltungsgefüges zur Folge. Der einzige Versuch, die Schaffung eines Geistlichen Rates 1618, ist nicht von langer Dauer gewesen. Erst die Trennung des Hof- (und Justizrates) von dem Geheimen Rat 1668-1682, endgültig seit 1692 leitet eine Anzahl von Umänderungen ein. Eine reinliche Scheidung von Justiz und Verwaltung war diese Trennung freilich nicht, da der Geheime Rat seit 1692 Revisionsinstanz für die Urteile des Hofrates wurde und auch in Lehens-, Steuer-, Jagd- und Bergwerkssachen, später auch in protestantischen Ehesachen richterliche Erkenntnis ausübte. Von den zahlreichen Neugründungen des Kurfürsten Johann Wilhelm (l688 das Bergratskollegium, 1693 das Lehenskommissariat, 1694 der Geistliche Rat, 1699 der Polizei- und Kommerzienrat, 1703 die Geheime Kriegskommission, 1704 die Geheime Konferenz, 1708 das Collegium medicum) hat lediglich das Generalkriegskommissariat seinen Gründer überlebt. Die besondere Steuerverwaltung, die dem Generalkriegskommissariat (seit 1721 Geheime Kriegskommission, seit 1722 Militär- und Financienkommission) zustand, ist von den Ständen jahrzehntelang bekämpft worden. Die 1743 aufgelöste Militair- und Financienkommission erstand allerdings 1778 wieder als Geheimer Steuer-, Financien- und Kriegsrat. Geheimer Rat, Hofkammer, Hofrat sind die drei Hauptbehörden des 18. Jh., wozu 1769 das Oberappellationsgericht, 1778 der schon erwähnte Geheime Steuerrat, l792 das Forst- und Jagdamt treten. Der Geheime Rat war die oberste und angesehenste Behörde, seine Verwaltungstätigkeit erstreckte sich auf die Hoheits-, Lehens- und Geistlichen, zeitweise auch auf die Steuersachen, dazu kam die schon erwähnte richterliche Tätigkeit. Die Verwaltungsreform des Jahres 1802 faßte die seit 1794 bzw. 1801 auf Berg beschränkten Verwaltungsbehörden in einer Landesdirektion zusammen, deren erste Deputation im wesentlichen die Fortsetzung des Geheimen Rates war, während Hofkammer, Steuerrat und Oberstforst- und Jagdamt in der 2. Deputation zusammengefaßt waren; statt des Consilium medicum wurden Medizinalräte ernannt. Von den zahlreichen, zu Ende des 18. Jh. geschaffenen Kommissariaten (Hoheits-, Religions-, Lehens-, Jagd-, Münz-, Bau-, Land- und Rheinzoll-, Eller und Benrather Schloß-, Generalpolizeikommissariat usw.) blieben nur die Landtagskommissionen, das Steuercassen-Commissariat und das Wegebau-Commissariat bestehen; dazu kam als Neuschöpfüng die Separatkommission zur Verwaltung des säkularisierten geistliehen Besitzes (1802 ff), die aber 1805 als Ausfluß des kurfürstlichen Geheimen Rates bezeichnet wurde. Diese Neuordnung war nicht von langer Dauer. Am 20. Februar 1804 wies Kurfürst Maximilian seinem Vetter Herzog Wilhelm in Bayern das Herzogtum Berg zum apanagialen Besitz und Genuß an (Scotti Nr. 2742). Die dem Kurfürsten vorbehaltenen Hoheitsrechte wurden durch einen Geheimen Rat, die eigentliche Verwaltung durch die herzogliche Regierung ausgeübt. Die Abtretung Bergs an Joachim Murat 1806 machte dieser Doppelherrschaft ein Ende.
2.1. Hofkanzlei
Da eine ausreichende Untersuchung der Kanzleigeschichte nicht vorliegt, kann hier nur ein kurzer Abriß gegeben werden. Soweit die spärlichen Überreste einen Schluß gestatten, war die Kanzlei der Herzöge von Jülich und Geldern vermutlich unter niederländischfranzösischem Einfluß besser entwickelt als die bergische Kanzlei. Lehenbücher sind schon seit Markgraf bzw. Herzog Wilhelm (verstorben 1361) geführt worden. (Jülich-Berg, Lehen Generalia 15, Abschrift des 16. Jh.). Die erhaltenen zwei Kopiare (Repertorien und Handschriften 17 und 18), das Briefregister der Jahre 1392-1393, die Reste des Briefarchivs (Jülich-Berg I 2-9) und der Rechnungen (Jülich-Berg I 10-11c) würden uns allerdings nur eine unvollkommene Vorstellung liefern, wenn wir nicht noch die Register und Kopiare der geldrischen Kanzlei (Geldern Handschriften 1-6) und die zahlreichen Rechnungen des Reichsarchivs Arnhem besäßen. In der bergischen Kanzlei ist der einzige Versuch, ein Briefregister zu führen (l393/1394), in den Anfängen stecken geblieben. Man hat den Band (Jülich-Berg I 18a) später zur Eintragung von Fehdelisten benutzt. Von den Errungenschaften der Jülich-Geldrischen Kanzleien hat die bergische nach der Vereinigung der Herzogtümer Jülich und Berg nur die Führung der Lehensregister übernommen (vgl. Jülich-Berg, Lehen Generalia l ff.), danach wurden die früh schon geführten Kopiare weitergeführt. Den Kanzleibetrieb wird man sich in den ersten Jahrzehnten sehr einfach zu denken haben. Ein oder zwei Kleriker (notarii) besorgten das Schreibwerk (vgl. etwa den notarius des Markgrafen Wilhelm von Jülich, Kanoniker zu Nideggen 1344 Juni 5, Stift Jülich, Urk. 7). Seit etwa 1427 findet man in der Regel zwei ”schriver'' nebeneinander, für die auch der Ausdruck Kanzler benutzt wird. Daneben gab es den Küchenschreiber oder folgenden Kellner für die herzogliche Hofhaltung und den Schreiber (Kemmerling) des Herzogs.(vgl. Jülich-Berg I 96 ff. Registratur des Christian zum Pütz 1455-1476). Erst Wilhelm Lüninck (c. 1483-1528) ist der erste wirkliche Kanzler und alleinige Kanzleileiter. Seitdem sind die Kanzler Mitglieder des Rates, wenn auch Lüninck keineswegs alleiniger Leiter der Politik war. Unter ihm erhielt die Kanzlei die für die nächste Zeit bleibende Organisation. Sekretäre und Registratoren besorgen die Kanzleigeschäfte. Ihr Aufgabengebiet ist auch später nicht scharf geschieden (vgl. die Kanzleiordnungen, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 30, S. 88 ff. und 90 ff.). Die Aktenführung erinnert an die heutige; man bewahrte die Eingänge und die Entwürfe zu den Ausgängen auf, daneben führt der Kanzler selbst ein dem heutigen Tagebuch ähnliches Memorialienbuch (Jülich-Berg I 120 ff).
Herzog Johann führte dazu anscheinend bald nach seinem Regierungsantritt 1511 die Registerführung nach klevischem Vorbild ein: Lehens- und Präsentationsregister (vgl. Jülich-Berg, Lehen Generalia 5 ff. und Jülich-Berg II 373 ff.) und die sogenannten Causae (Handschriften A I und A II). Von den zahlreichen Registern, deren Führung die Kanzleiordnung von ca. 1560 vorschrieb (Register der Parteien, der gemeinen bevelch, edicten und Ordnungen, der Verschreibungen, der Präsentationen und der Bitten) (Zeitschift des Bergischen Geschichtsvereins 30, S. 88 ff.) haben sich nur wenige Stücke erhalten, dazu geringe Reste der Ratsprotokolle (Jülich-Berg II 22, 23, 2042) (1921). Die später erwähnte ”folgende Kanzlei“ war sowenig wie der ''folgende Rat'' eine eigene Behörde, sondern ein Ausschuß zur Begleitung des Herzogs.
Für die Kanzleigeschichte des 17. Jh. sei auf die Arbeit von Erdmann verwiesen (Düsseldorfer Jahrbuch 41, S. 72 ff.).
3. Zur inneren Ordnung des Bestandes Jülich-Berg II
Die Akten der Geheimen Kanzlei, die mit der Hofkanzlei in keinem Zusammenhang stand und eine eigene Registratur besaß, sind wenigstens im Findbuch zusammengefaßt.
Die Ordnung hat die Registraturgruppen des 18. Jh. zugrundegelegt. Doch ist bei dem Mangel an älteren Verzeichnissen die Zuweisung der einzelnen Stücke und auch die innere Ordnung der Gruppen nach Sachgesichtspunkten erfolgt. Die Reste der Lehensregistratur sind mit dem Lehensarchiv vereinigt. Die geringen Akten der Steuerregistratur sind als Vorakten zum Bestand Jülich-Berg IV Geheimer Steuerrat genommen worden, an den sie vermutlich schon im 18.Jh. abgegeben waren. Die Akten der 1. Deputation der Landesdirektion (1802-1804), die nichts anders war als der alte Geheime Rat, sowie die Akten des kurfürstlichen Geheimen Rates 1804-1806 sind in diesen Bestand mit einbezogen worden, zumal sie sehr häufig nur die weitergeführten Akten des Geheimen Rates waren. Die Akten der herzoglichen Apanagialregierung (1804-1806) (Jülich-Berg VI) sind aus dem gleichen Grunde mit in das Findbuch aufgenommen worden. Über die Bestände dieser kurzlebigen Behörden unterrichtet das Findbuch 102. 04. 7 (B 2h), doch enthält dieses keine Hinweise auf die zahlreichen Akten, die sich als Vorakten in den Beständen Großherzogtum Berg, Regierung Düsseldorf und Regierung Köln befinden. Die Reste der Registraturen des Geheimen Geistlichen Rates (l694-1716) und der verschiedenen Kommissionen des 18.Jh. waren zu gering, um sie gesondert aufzustellen.
Auszuscheiden sind bei Gelegenheit die kurpfälzischen Akten, die 1826 durch Baden an Preußen ausgeliefert worden sind (Regierung Düsseldorf 2557). Sie sind in einer besonderen Übersicht zusammengestellt (siehe Dienstakten A I 3 zu 1942).
Material zur Geschichte siehe Nachlaß Lacomblet.
4. Jülich-Berg betreffende kurpfälzische Akten im Generallandesarchiv Karlsruhe (1959)
77/340: Die im Spanischen Erbfolgekrieg von Düsseldorf nach Neuburg geflüchteten Akten und ihre Verbindung nach Mannheim 1782
77/668 Wildberger Bleibergwerke 1754 - 1768
77/3893 Galeriedirektor Krahe 1768 - 1780
77/3894 Die auf Befehl des Kurfürsten Karl Philipp von Düsseldorf nach Mannheim verbrachten Pretiosen und Malereien 1730
77/3895 Inventar über die von Düsseldorf und Schloß Benrath nach Mannheim gesendeten Statuen, Malereien und sonstigen Kunstgegenstände 1731
77/3902 Inventar über das physikalische Kabinett 1789
77/6132 Bilanz der jülichschen Pfennigmeisterei Februar 1788
77/6140 General-Kameral-Reglement für u.a. Jülich und Berg 1717
77/ 9634 Die Galerie in Düsseldorf 1794
77/ 9668 Pfalz-Neuburgische Bergwerke 1737
(aus dem Bestand ”Kurpfalz Generalia“ - vgl. St.A. Nr. 1244 - A XX vom 8. 4. 59)
I S. I Nr. 1000
Verzeichniß der von dem Großherzoglich-Badenschen Provinzialarchiv zu Mannheim hiesiger königlicher Regierung ausgelieferte Jülichsche und Bergische Acten zum Resort königlicher Regierung zu Düsseldorf gehörig (Fotografien eines handschriftlichen Verzeichnisses in Regierung Düsseldorf 2557)
5. Kurpfälzische Akten im Bestand Jülich-Berg II
(Abgabe des Generallandesarchivs Karlsruhe von 1826)
54) Vogtstelle zu Mönchengladbach
91) Grenze mit Geldern und Lüttich 1765
430) Pfarrei Boslar 1737-1744
442) Pfarrei Gimlinghausen 1767
512) Beschwerde von Papiermachern zu Bergisch-Gladbach 1753-1755
652) Lutherische Pfarrei 1769
777) z.T. Umbau der Katholischen Kirche zu Hückeswagen 1762
901) Kontroverspredigten zu Mülheim-Rhein 1780-1796
1037) III und IV) betreffend Ronsdorf
1041)
1796) Apotheke zu Lennep 1762
1900) Verbindung der Duisburger Bördschiffahrt mit dem Orte Zündorf 1792
1918) Zollfreiheitsvertrag mit Kurköln 1739-1774
1919) Zollfreiheit für die Bagage der Brandenburgisch- Onolzbachischen Truppen 1788-1790
2477) betreffend Herrschaft Oefte 1722
2590) Limburg-Styrum gegen Limburg St. 1706-1745
3773) Freiherr von Wieser 1723-44
3776) Der Krieg am Rhein 1734
3788) Erbschaft de Reuter 1778
3905) Exzesse und Kontributionsforderungen der Hannoverschen Truppen 1758
39o8) Kardinal Montmorency 1793
3907) Anmarsch französischer Truppen 1792
3909) Verlegung des Österreichischen Gouverneurs nach Düsseldorf 1793
3919) Anlage einer Spielkarten- und Seidenwarenfabrik durch den Juden Meyer-
Levi zu Düsseldorf 1737-1739
3948) Zandersche Apotheke zu Düsseldorf 1765
3973) Lazarett Bensberg 1793
3987) Durchmarsch der alliierten Armee 1745-1748
4051) Die kölnischen Banko- und Lotteriebriefe 1754
4129) Jurisdiktionseingriffe der protestantischen Klassen und Synoden 1755
4195) Vogt- und Gerichtsschreiberstelle zu Boslar 1770
4209) Gerichtsschreiberstelle zu Randerath 1763
4453) Forderung des Freiherrn von Franken an die Stadt Erkelenz 1762
4213) Verwendung von Mutterkorn 1765
4825) Abt zu Gladbach wegen des sogenannten Kammerwaldes 1765
4871) Grind in der Maas bei Grevenbicht 1706
5057) Unterhaltung der Jagdhunde zu Düsseldorf 1764-1769
5058) Dominicus Tourniel 1733
506l) Zoll zu Rodenkirchen 1785-1788
5063) Bau der Chaussee Brügge-Thorhout-Courtray 1745
5069) Prätensionen an das Haus Österreich 1743-1748
5065) Ernennung des Hofrates Contzen zum Geheimen Rat und Hofratsdirektor
5070) Das Medizinalwesen in Jülich-Berg 1775-1778
6127) Hafen zu Urmond 1765
5068) Extrakte aus dem Finanzstatus 1736
1389) Privilegium illimitatum de non appelando I-VIII. 1764-1781
6. Übersicht über die Verwahrungsstellen der kurpfälzischen Hof- und Staatskalender.
Zusammengestellt am Bayrischen Hauptstaatsarchiv München. [1940 am Staatsarchiv Düsseldorf eingegangen]
In der folgenden Tabelle bedeutet:
1 Bamberg, Staatliche Bibliothek
2 Berlin-Charlottenburg, Geheimes Hausarchiv
3 Düsseldorf, Landes- und Stadtbibliothek
4 Düsseldorf, Geschichtsverein
5 Gotha, Herzogliche Bibliothek
6 Heidelberg, Universitätsbibliothek
7 Karlsruhe, Landesbibliothek
8 Kiel, Universitätsbibliothek
9 Köln, Universitäts- und Stadtbibliothek
10 Mannheim, Schloßbücherei
11 Mannheim, Schloßmuseum
12 Mannheim, Dr. Fr. Bassermann
13 Marburg, Universitätsbibliothek
14 München, Geheimes Hausarchiv
15 München, Geheimes Staatsarchiv
16 München, Hauptstaatsarchiv
17 München, Staatsbibliothek
18 München, Universitätsbibliothek
19 Neuburg an der Donau, Provinzialbibliothek
20 Speyer, Staatsarchiv
21 Trier, Stadtbibliothek
22 Düsseldorf, Staatsarchiv
Kurpfälzischer Hof- und Standeskalender
1734
1734:6, 11
Kurpfälzischer Hof- und Staatskalender
1748-1778
1748:3, 6, 7, 10, 20
1749:10
175o:-
1751:7, 10
1752:7
1753:-
1754:-
1755:-
1756:13
1757:22
1758:3, 19, 22
1759:11
176o:1o,13
1761:6, 7, 10
1762:7, 10, 22
1763:8, 14
1764:6, 7, 10, 11, 17
1765:4, 7
1766:1, 10, 18, 22
1767:2, 14, 15
1768:1, 11, 22
1769:3, 7, 10, 13
177o:3, 6, 1o, 11, 13
1771:3, 6, 10
1772:-
1773:3, 5, 10, 11
1774:11, 14
1775:6, 10, 14, 16
1776:3, 6, 14, 16
1777:3, 12
1778:6
178o:22
1781:22
1782:22
1787:22
Jülicher Gerichte, Akten IV Amt Brüggen 331
Verzeichnis der Beamten des Unteramtes Dahlen für den Hof- und Staatskalender 1746
Almanach electoral-palatin
1748-1777, 1779
1748:-
1749:7
1750:7, 17
1751:7, 13
1752:7
1753:7
1754:7
1755:-
1756:21
1757:11, 14
1758:1o, 14
1759:17
1760:-
1761:6, 11
1762:7
1763:7, 11
1764:7
1765:6, 11
1766:11
1767:-
1768:6, 11
1769:3, 6, 11
1770:11, 17, 22
1771:7, 11
1772:1, 6
1773:3, 12
1774:11
1775:3, 7, 10
1776:6, 7, 10, 11
1777:3, 7, 9
1779:3
Almanach de la Cour Palatine
1778
1778:3, 14
- Reference number of holding
-
AA 0031 102.09.01-07
- Extent
-
6942 Einheiten; 1533 Kartons
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.2. Jülich-Berg >> 1.1.2.5. Geheimer Rat und Geheime Kanzlei
- Date of creation of holding
-
1288-1809
- Other object pages
- Delivered via
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- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1288-1809