Urkunde
Clemens V. an die Bischöfe von Straßburg und Worms: Der Erzbischof von Köln hat ihm vorgetragen, dass Äbtissin und Damen- und Herrenkapitel des Stiftes Essen behauptet-en, nicht seiner Jurisdiktion, sondern nur dem apostol-ischen Stuhl zu unterstehen und das Recht der freien Vogtwahl von kaiserlicher Autorität zu besitzen, er aber behaupte im Gegenteil, jene hätten oft Grafen und Mächt-ige (potentes) zu Vögten gewählt, die die Kölner Kirche schwer bedrängt hätten und auch das Stift selbst habe darunter gelitten. König Heinrich habe auch ihn, den Erzbischof von Köln, als Vogt eingesetzt. Dieser habe den Papst dann um die Bestätigung der königlichen Entscheid-ung gebeten. Er beauftragt die Adressaten, die Parteien vorzuladen, sich von ihnen die Privilegien, Rechte und Urkunden (instrumenta) vorzeigen zu lassen, notfalls den Zwang von Kirchenstrafen anzuwenden und ihm zu berichten. Datum in prioratu de Gransello file://fn@01 prope Malausenam file://fn@02 , Vasionensis file://fn@03 dyocesis, 11. kalendas iulii, pontificatus nostri anno septimo.
- Archivalientitel
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Bischof Johann von Straßburg (Argentinensis) und Bischof Embrico von Worms (Wormatiensis), von Papst Clemens V. als Richter und Exekutoren in nachfolgender Sache einges-etzt, an die Äbte der Zisterzienser von Altenberg (Veteris montis) und der Benediktiner von Deutz (Tuiciensis) und Siegburg (Sybergensis) sowie an die Dekane von Kaiserswerth (Werdensis) und Neus (Nussiensis): Sie haben folgendes Schreiben vom Papst erhalten [Es folgt die Abs-chrift des Auftrags von 1312 Juni 21]. Die beiden Bischöfe beauftragen nun die genannten Äbte und Dekane, den Erzbischof Heinrich von Köln sowie die Äbtissin und das Damen- und Herrenkapitel von Essen aufzufordern, durch ihre Syndici, Oekonemen oder geeign-ete Prokuratoren im Kloster Deutz zu erscheinen, und zwar am Mittwoch nach dem nächsten Epiphanietag [1313 Januar 10]. Die Parteien erhalten von der vorliegenden Urk-unde je eine Abschrift. Die Beauftragten sollen ihre Siegel daran hängen. - Es siegeln die Aussteller. Datum a.d. 1312, ind. 11., pridie kalendas novembris.
- Formalbeschreibung
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Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungskommentar: in Urkunde von 1312 Oktober 31
- Material
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Pergament
- Kontext
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Essen, Stift, Urkunden (AA 0248) >> 1. Urkunden I (870-1327) >> Bischof Johann von Straßburg (Argentinensis) und Bischof Embrico von Worms (Wormatiensis), von Papst Clemens V. als Richter und Exekutoren in nachfolgender Sache einges-etzt, an die Äbte der Zisterzienser von Altenberg (Veteris montis) und der Benediktiner von Deutz (Tuiciensis) und Siegburg (Sybergensis) sowie an die Dekane von Kaiserswerth (Werdensis) und Neus (Nussiensis): Sie haben folgendes Schreiben vom Papst erhalten [Es folgt die Abs-chrift des Auftrags von 1312 Juni 21]. Die beiden Bischöfe beauftragen nun die genannten Äbte und Dekane, den Erzbischof Heinrich von Köln sowie die Äbtissin und das Damen- und Herrenkapitel von Essen aufzufordern, durch ihre Syndici, Oekonemen oder geeign-ete Prokuratoren im Kloster Deutz zu erscheinen, und zwar am Mittwoch nach dem nächsten Epiphanietag [1313 Januar 10]. Die Parteien erhalten von der vorliegenden Urk-unde je eine Abschrift. Die Beauftragten sollen ihre Siegel daran hängen. - Es siegeln die Aussteller. Datum a.d. 1312, ind. 11., pridie kalendas novembris.
- Bestand
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AA 0248 Essen, Stift, Urkunden (AA 0248)
- Laufzeit
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1312 Juni 21
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Diverse Registraturbildner
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 15:10 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1312 Juni 21