Monografie | Verordnung

Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Ob Wir gleich in Unserm unterm 2ten Januarii 1744. publicirten Edict gnädigst verordnet haben, daß den Witwen, Waisen, und Armen ... die im Lande zu verbrauchende Spiel-Karten ... gestempelt werden, und Unsere Unterthanen sich keiner andern als mit dem Geld-Stempel bezeichneten Karten bedienen sollen ... : [Gegeben in Unser Vestung Wolfembüttel den 20sten Martii 1745]

Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Ob Wir gleich in Unserm unterm 2ten Januarii 1744. publicirten Edict gnädigst verordnet haben, daß den Witwen, Waisen, und Armen ... die im Lande zu verbrauchende Spiel-Karten ... gestempelt werden, und Unsere Unterthanen sich keiner andern als mit dem Geld-Stempel bezeichneten Karten bedienen sollen ... : [Gegeben in Unser Vestung Wolfembüttel den 20sten Martii 1745]

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10895698
Umfang
[2] Bl. ; 4°
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2012. . (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Carl Herzog zu Braunschweig und Lüneburg
VD18 10895698

Beteiligte Personen und Organisationen
Karl
Erschienen
[S.l.] , 1745 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:47 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Beteiligte

  • Karl

Entstanden

  • [S.l.] , 1745 -

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