Bestand
Rat der Gemeinde Oberkaina (Bestand)
Vorwort: Die Siedlung Oberkaina wurde 1436 erstmals als Obir Keyne erwähnt. Die älteste sichere Erwähnung von Boblitz stammt bereits von 1345 - damals als Herrensitz Boblicz.
Oberkaina war ursprünglich ein kleiner sorbischer Gutsweiler am Boblitzer Wasser. Der ältere Teil des Dorfes liegt heute an der Boblitzer Straße. Die Anlage der heutigen Siedlung an der Neusalzaer Straße erfolgte erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
1934 wurde der Ort Boblitz zu Oberkaina gemeindet.
Auf eine Kirche musste allerdings aufgrund der Zugehörigkeit zur St. Michael Kirchgemeinde in Bautzen verzichtet werden. Für die Teilnahme am Gottesdienst musste stets die Michaeliskirche im Stadtzentrum Bautzens aufgesucht werden.
1973 erfolgte die Eingemeindung von Oberkaina nach Bautzen.
Bestandsinhalt: siehe Verzeichnungsangaben
Bemerkungen: Die Siedlung Oberkaina wurde 1436 erstmals als Obir Keyne erwähnt. Oberkaina war ursprünglich ein kleiner sorbischer Gutsweiler am Boblitzer Wasser. Der ältere Teil des Dorfes liegt heute an der Boblitzer Straße. Die Anlage der heutigen Siedlung an der Neusalzaer Straße erfolgte erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. 1934 wurde der Ort Boblitz zu Oberkaina gemeindet. 1973 erfolgte die Eingemeindung von Oberkaina nach Bautzen.
Bestandsgeschichte: Im Bestand wurden bislang unverzeichnete Unterlagen der Gemeinde Oberkaina mit Unterlagen der Klassifikationsgruppen Oberkaina und Boblitz aus dem Bestand 65001 Dorfschaften zum Bestand 64304 vereinigt. 2019 erfolgte die vollständige Verzeichnung der Unterlagen in der Datenbank Augias Archiv 9.1. Zum Ende der Bearbeitung umfasst der Bestand 0,77 lfm bzw. 51 Verzeichnungseinheiten.
Abgebende Stelle: Gemeindeverwaltung Oberkaina
- Bestandssignatur
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64304
- Kontext
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Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> eingemeindete Orte
- Provenienz
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Gemeinde Oberkaina
- Bestandslaufzeit
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1654 - 1973
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Für die Nutzung gelten die städtischen Satzungen über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bautzen und über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds in der jeweils gültigen Fassung.
- Zugangsbeschränkungen
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Benutzungsmodalitäten: Es gelten die Nutzungsbedingungen nach Sächsischem Archivgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 07:28 MESZ
Datenpartner
Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Gemeinde Oberkaina
Entstanden
- 1654 - 1973