Kapitel

Cap. 14. Von Erbschafften ab intestato und wie einer für dem anderen zu dem Erbe gelassen werde.

Cap. 14. Von Erbschafften ab intestato und wie einer für dem anderen zu dem Erbe gelassen werde.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
17 pages
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Ordenung des ... Hern Ernsten, Graffen zu Holstein ... , so I. G. in sachen, Policey, Gerichte, und andere nothwendige Articull betreffend, uffgerichtet, und zu befurderung der heiligen Justiz und gemeinen Nutz

Erschienen
1615

Letzte Aktualisierung
28.08.2025, 00:52 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1615

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