Akten

Exerzitium religionis und Gravamina

Enthält: u.a. Klevische und Märkische Reversalen 1609; Bericht über den Status der Gemeinde im Jahre 1609; desgleichen im Normaljahr 1624; Extrakt der Klevisch-Märkischen Gravamina der Landstände 1632; Treuebekenntnis der Reformierten Gemeinde zur kurpfälzischen Regierung 1642; Bescheid auf das Gesuch des Schiffers Johannes Bürgers um Bürgerrecht und Erlaubnis zum Hausbau 1646; Erklärung der Ref. Gemeinde, dass sie an einer gegen geistliches Eigentum seitens der Generalstaaten gerichteten Maßregel unschuldig sei 1646; Gravamina wegen Brüchten anläßlich der Rochus-Prozession 1646-1648; Einwurf der Kirchenfenster vom Grundsstück des Nachbarn Malzmechers aus durch dort wohnende Jesuitenschüler 1648 und 1705; Notizen zu einer Verhandlung betr. Religionsgravamina in Neuburg 1648; Erlaß des Kaisers Ferdinand III., wonach seine Truppe alle Feindseligkeiten in den brandenburgischen Landen einzustellen hätten 1651. 25.08.1676; vor Johann Eberwein Hellersieg und Johann Schlichting, Kaufhändler bzw. Apotheker, beide Älteste der Ref. Gemeinde zu Düsseldorf, sagt Silvester Loerß, Prediger der Ref. Gemeinde zu Düsseldorf aus, ein Soldat Ref. Religion werde hier im Stockhaus gefangen gehalten. Ihm sei der Besuch des Gefangenen strikte verboten, so dass er seine seelsorgerliche Pflicht nicht erfüllen könne. Der Notar Peter Hilger Fabricius, dem dieses zur Dokumentierung vorgetragen wird, begibt sich nun ins Stockhaus und erfährt von dem Stockknecht, der Wachtmeister-Leutnant habe auf Befehl des Oberstleutnants und zeitlichen Kommandanten zu Düsseldorf das Gebot ausgesprochen, keinen Prediger oder Ältesten mit Ausnahme der Geistlichen zu dem Gefangenen zuzulassen. Darauf sucht der Notar den Oberstleutnant in dessen Wohnung auf der Flingerstrasse auf, wobei der genannte Prediger den Oberstleutnant fragt, ob das Verbot zu Recht bestände. Dieses wird von dem Oberstleutnant bejaht. Niemals seien Prediger zu den Gefangenen zugelassen worden, sondern nur geistliche Patres. Darauf erklärt der Prediger, er selbst sei von dem früheren Gouverneur Freiherrn von Virmundt, Herrn zu Neersen schon zu Gefangenen zugelassen worden. Darauf fordert der Oberstleutnant den Prediger auf, er möchte ihm ein bezügliches Schreiben seiner Obrigkeit vorlegen usw.- Beglaubigte Abschrift. Benachrichtigung betr. den Rheinberger Religionsvergleich 1682; Aufforderung zur Eingabe der Religionsgravamina durch die Inspektoren der Synoden 1787.

Reference number
4KG 005 Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf, 4KG 005 (Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf), 1

Context
Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf >> Bestand Düsseldorf I >> Akten >> I. Gemeinde >> 1. Exerzitium religionis und Gravamina
Holding
4KG 005 Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf

Date of creation
1609-1787

Other object pages
Delivered via
Last update
24.06.2025, 2:25 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1609-1787

Other Objects (12)