Bestand

Feuerwehr / Luftschutz (Bestand)

Vorwort: Konnten innerhalb der Gebäude Luftschutzräume nicht geschaffen werden, so waren Luftschutzräume als Sonderbauten herzustellen (Nr. 1 der Zweiten Ausführungsbestimmungen zum § 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Sonderbaubestimmungen) vom 2. Sept. 1939).

Bei der Stadtverwaltung wurde deshalb eine Abt. Luftschutzbau bei der Hauptverwaltung eingerichtet, dessen Leiter Dr.-Ing. Hespeler von der Baupolizei war. Bis Kriegsende waren in Lübeck 20 Luftschutzhochbunker in Benutzung (Schreiben von Baurat Dr. Pieper an Senator Ehrtmann vom 9. Febr. 1951).

Die Bewirtschaftung (Ausstattung mit Gerät, Möbeln usw.) lag in den Händen der Abt. Luftschutz beim Polizeipräsidenten, die bauliche Unterhaltung bei dem Kriegsschädenamt der Hansestadt Lübeck.

Nach dem Kriege ging die Unterhaltung auf das Hochbauamt über, das auch die Entfestigung der Hochbunker durch Spezialfirmen durchführen ließ. Die Vermietung der Räume erfolgte durch das Liegenschaftsamt.

Später (in welchem Jahr?) ging die Zuständigkeit für die Bunker, da wohl Bundesvermögen, auf die Oberfinanzdirektion Kiel über.

Die wieder nutzbar gemachten Bunker wurden dem Amt für Zivilschutz/Feuerwehr übergeben.

Die Akten wurden im Jahre 1990 von der Feuerwehr bzw. dem Hochbauamt an das Archiv abgegeben (Erwerb 13/1990).

Lübeck, den 11.4.1994
Wiehmann

Reference number of holding
Archiv der Hansestadt Lübeck, 04.03-7.3

Context
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 04 Gemeindevertretung und Behörden nach 1937 >> 04.03 Recht, Sicherheit und Ordnung >> 04.03-7 Feuerwehr

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22.02.2023, 10:29 AM CET

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