Bestand
MELF Bodenreform, Flurbereinigung, Siedlung, Landesplanung NW 0132 (Bestand)
Bodenreform, Flurbereinigung, Siedlung, Agrarstrukturverbesserung und Landesplanung, Wasserwirtschaft
Form und Inhalt: 1. Der Bestand
Der Bestand wurde am 28.3.1968, Akzession III 50/68, von der Abteilung III des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten künftig: MELF übernommen, vgl. Dienstregistratur A 1.9 Bd. 1. Die Ablieferung umfaßte ca. 75 m Stehordner und 11 m Schnellhefter in Kartons. Es handelt sich um Akten der vormaligen Abt. V des MELF, die 1969 in Abt. III umbenannt wurde.
2. Zur Behördengeschichte
Die Aufgaben Wasserrecht, landwirtschaftlicher Wasserbau, Beratungsstelle Dülmen für Abwasserverwertung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie Bauwirtschaft und Wasserkraft wurden ursprünglich in der Abt. II C 3 des Ministers für Wirtschaft Abteilung Wasserwirtschaft bearbeitet und 1953 der Abt. VC des MELF übertragen, die selbst auf wasserwirtschaftlichem Gebiet schon folgende Aufgaben hatte: landwirtschaftliche Abwasserverwertung, Bodenverbesserungen mit kleinerer Einwirkung auf Bäche und Flüsse, landwirtschaftliche Folgeeinrichtungen nach größeren Wasserregelungen und Mitwirkung bei der Rekultivierung der Braunkohlengruben. In den beiden anderen Gruppen der Abt. V wurden seit jeher die allgemeinen Verwaltungs- und Rechtsfragen sowie die Bodenreform V A und die Siedlungs- und Landeskulturbelange V B bearbeitet.
Die Einzelaufgaben wurden während der folgenden Jahre mehrfach zwischen den einzelnen Gruppen hin- und hergeschoben, doch behielt die Wasserwirtschaft immer ihren Schwerpunkt in der Gruppe C. Von 1958 - 1964 bestand für die ländliche Siedlung und Agrarstrukturverbesserung eine eigene Gruppe D. 1962 entfällt der umfangreiche Komplex "Bodenreform" nach der Aufhebung des Bodenreformgesetzes GV NW 1962 S. 323.
Vgl. NW G 211 - 215, 217 - 219, 225, 226, 229 - 231, 241 und 242, ferner die Aktenpläne der Abt. V NW G 224, 250 und 679.
Ergänzende Bestände:
NW 268 MELF Abt. 3 unmittelbare Fortsetzung und Ergänzung zu NW 132 NW 10, NW 87: Ministerium für Wiederaufbau, Kleinsiedlung das MELF Abt. V war bei der Kleinsiedlung beteiligt, die Federführung lag bei MfW
RWN 186, 197, 217: Bodenreform 215: Siedlungswesen
RW 139: Deutsche Bauernsiedlung
RW 191: Gesellschaft zur Förderung der inneren Kolonisation
RW 92: Siedlerberatungsstelle der GFK
RW 93: Landesausschuß der Siedlerbewerber
RW 94: Kuratorium zur Förderung der Eingliederung von Heimatvertriebenen in die NW Landwirtschaft
NW 131 MELF Abt. 2 Landwirtschaft
Über die frühe Zeit des MELF bis 1950 informieren recht gut die Monatsblätter Nordrhein-Westfalen Januar 1948 - Januar 1950 Handbibliothek H K 19 und die Akte NW 132 - 1168 Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes.
3. Zur Verzeichnung
Die Verzeichnung des Bestandes wurde 1978 von StAR z.A. Dr. Schleidgen begonnen und 1979 von OStAR Dr. Petry abgeschlossen. Der Klassifikation wurde ansatzweise der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan von 1965 zugrunde gelegt NW G 232, da einzelne Akten und Aktenserien bis zu diesem Zeitpunkt fortgeführt wurden. Aus praktischen Erwägungen heraus wurde jedoch in vielen Fällen einer Gliederung der Vorzug gegeben, die sich nach den Bedürfnissen der Benutzer ausrichtet.
Die unter den Nummern 1385 - 1388 an den Schluss des Bestandes gestellte Kartei ist eine Kopie des Originals, das von der Landesplanungsbehörde Staatskanzlei angelegt wurde. Nach etwaiger Übernahme der Originalkartei kann die Kopie vernichtet werden.
Das Findbuch schrieb Frau Hindel.
Informationen zur Nutzung
Eine Nutzung des Bestandes ist grundsätzlich nach Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) und Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (ArchivNGO) in der gültigen Fassung möglich.
Grundsätzlich kann jedermann das, im Landesarchiv verwahrte Archivgut nutzen (§ 6 I ArchivG NRW).
Die Nutzung erfolgt nach Ablauf einer Schutzfrist. Für vorliegende Akten findet die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren nach Aktenschluss Anwendung (§ 7 I 1 ArchivG NRW). Eine Nutzung ist nach Ablauf dieser Frist möglich, sofern keine Gründe des § 6 II ArchivG NRW vorliegen.
Für die Nutzung und Anfertigung von Reprographien können auf Grundlage der ArchivNGO Gebühren anfallen.
Es gibt keine Informationen über bereits erfolgte Nutzung der Unterlagen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
- Bestandssignatur
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NW 0132 360.05.00
- Umfang
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1388 Einheiten; 213 Kartons
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste Landesorgane NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.20. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> 4.2.20.4. Raumordnung, Landesplanung
- Verwandte Bestände und Literatur
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"Das Grüne Buch von NW. Aufgaben, Leistungen und Probleme der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft", hg. vom MELF. Hiltrup 1962 D III a 226;
Scheerer, W.: "Im Strom der Zeit. Werden und Wirken des MELF", Hiltrup 1970 D III a 1198;
"Das Recht der Bodenreform und Siedlung in NW", Textsammlung, hg. von H. Claßen. Düsseldorf/Frankfurt 1951 VIII C 69;
"Das Verfahren der ländlichen Siedlung in den Ländern der BRD", hg. von der Gesellschaft zur Förderung der inneren Kolonisation, Bielefeld 1955 Schriften der GFK 1;
Trittel, G., J.: "Die Bodenreform in der britischen Zone 1945 - 1949", Stuttgart 1975 Akz. 75/372;
- Bestandslaufzeit
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1926-1966
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1926-1966