Abschnitt

Mitwirkung der Vollzugsanstalten bei der Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 26 StGB)

Mitwirkung der Vollzugsanstalten bei der Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (§ 26 StGB)

Digitalisierung: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Hamburgisches Justizverwaltungsblatt ; 44.1970

Erschienen
1970

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 13:22 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1970

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