Bestand
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Geschichte (Aufgaben- und Organisationsbezogen)
Mehr als ein Jahr vor Gründung der Bundesrepublik, am 19./20.
Februar 1948, kamen die Kultusminister der deutschen Länder erstmals
in Stuttgart-Hohenheim zur Konferenz der deutschen Erziehungsminister
zusammen. Bereits auf ihrer zweiten Zusammenkunft, am 2. Juli 1948, an
der die ostdeutschen Minister nicht mehr teilnehmen konnten,
beschlossen die Kultusminister der Trizone, die
Kultusministerkonferenzen zu einer ständigen Einrichtung zu machen,
die einmal dem Kulturpolitischen Ausschuss beim Länderrat des
amerikanischen Besatzungsgebiets und dem Zonenerziehungsrat der
britischen Zone folgen sollte. Man legte fest, sich künftig im
sechswöchigen Abstand zu treffen und ein Sekretariat als feste Instanz
zwischen den Konferenzen einzurichten. An diesem Sekretariat mit Sitz
in Frankfurt am Main, das seine Tätigkeit am 3. Dezember 1948 aufnahm,
beteiligte sich auch die französische Zone. Bei der 5.
Kultusministerkonferenz am 19./20. Oktober 1948 entschied das Plenum
der KMK, ständige und ad-hoc-Ausschüsse für die verschiedenen Aufgaben
zu bilden. Als erste ständige Ausschüsse wurden der Schulausschuss und
der Hochschulausschuss - sowie einige Monate später - der
Kunstausschuss eingesetzt.
1976 kam die
Kommission für internationale Angelegenheiten als weiterer ständiger
Ausschuss hinzu, ein Indiz für die zunehmende Europäisierung der
Bildungspolitik.
Auf der ersten
Kultusministerkonferenz nach Gründung der Bundesrepublik am 18./19.
Oktober 1949 wurde ein Organisationsausschuss ins Leben gerufen, der
den Auftrag bekam, eine Geschäftsordnung für die KMK auszuarbeiten.
Diese wurde von der 9. KMK am 2./3. Dezember 1949 angenommen. Anfang
April 1950 wurde das Sekretariat von Frankfurt nach Bonn, dem Sitz der
Bundesregierung, verlegt. Am 20. Juni 1959 unterzeichneten die Länder
der Bundesrepublik das Abkommen über das Sekretariat, das am 25.
Oktober 1991 um das Abkommen über den Beitritt der fünf neuen
Bundesländer ergänzt wurde. Das Abkommen legte den rechtlichen Status
des Sekretariats, das formell eine Dienststelle des Landes Berlin ist,
die gemeinsame Finanzierung durch alle Bundesländer und die Aufgaben
des Sekretariats fest.
Die KMK unterscheidet
sich von anderen ständigen Fachministerkonferenzen, z.B. Konferenz der
Innenminister des Bundes und der Länder, dadurch, dass der Bund - mit
Ausnahme des Auslandsschulausschusses - nicht beteiligt ist. Im
Unterschied zu den genannten Konferenzen hat die KMK als reine
Länder-Vertretung einen eigenen,
aus dem
Grundgesetz hergeleiteten Auftrag, der sich aus der Kulturhoheit der
Länder ergibt. Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 übertrug die
Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Bildungswesen einschließlich der
Hochschulen sowie für die allgemeine Kunst- und Kulturpflege ganz
überwiegend und die Verwaltung auf diesen Gebieten vollständig den
Ländern. Ab 1969 wurde der kulturpolitische Zuständigkeitsbereich des
Bundes zwar etwas erweitert, etwa durch die konkurrierende
Gesetzgebung des Bundes im Hochschulbereich, aber der
bildungspolitische Schwerpunkt verblieb bei den Ländern.
Als Teile des Bundesstaates (Art. 20 Abs. 1 GG)
tragen die Länder auch Mitverantwortung für das Staatsganze, woraus
sich eine Pflicht zur Zusammenarbeit untereinander und mit dem Bund
ableiten lässt. Vor diesem Hintergrund dient die KMK nicht nur der
ständigen Interessenvertretung der Länder, sondern auch der
Koordinierung der Länder untereinander. Die Länder nehmen in der KMK
ihre Verantwortung für das Staatsganze wahr und versuchen, ein
Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im Bildungswesen
herzustellen und zu sichern, ohne ein "Bundeskultusministerium" zu
ersetzen. Den KMK-Beschlüssen fehlt daher die Rechtswirkung, die von
Verfassungsorganen ausgeht. Da sie einstimmig gefasst werden, bilden
sie gleichwohl eine verbindliche Richtschnur gemeinsamen
bildungspolitischen Handelns. Es liegt dann bei den einzelnen
Bundesländern, die KMK-Beschlüsse in Landesgesetze umzusetzen.
Die Geschäftsordnung nennt als Organe der KMK das
Plenum, das Präsidium und den Präsidenten. Im Plenum treffen sich die
Kultusminister der Länder etwa viermal im Jahr - bei Bedarf auch
häufiger - zu den Plenarsitzungen. Neben den Ministern im Plenum
kommen die Staatssekretäre bzw. die leitenden Beamten der Ministerien
seit 1971 regelmäßig zu sogen. Amtschefkonferenzen zusammen. Auf den
Amtschefkonferenzen bereiten die leitenden Beamten die Beschlüsse des
Plenums vor oder behandeln Routineangelegenheiten. Das Plenum wählt
die Mitglieder des Präsidiums, neben dem Präsidenten der KMK drei
Vizepräsidenten sowie zwei weitere Mitglieder. Der Präsident bzw. die
Präsidentin, dessen Amtszeit turnusmäßig nach einem Jahr endet,
vertritt die KMK nach außen und leitet die Plenarsitzungen.
Die auf den Plenarsitzungen der KMK gefassten
Beschlüsse werden durch die Arbeit in den Ausschüssen,
Unteraussschüssen, Kommissionen und Arbeitsgruppen vorbereitet. Laut
Geschäftsordnung muss in den Hauptausschüssen und den ständigen
Unterausschüssen jedes Land vertreten sein - in den Hauptausschüssen
durch den Leiter der entsprechenden Fachabteilungen der
Kultusministerien - , während in den aufgaben- oder projektbezogenen
Kommissionen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen die jeweiligen Experten
zusammengezogen werden, ohne dass jedes Land dabei sein muss. Zwar gab
es seit 1973 Richtlinien für die Einsetzung und Arbeitsweise von
Ausschüssen der Kultusministerkonferenz, doch in den Akten lassen sich
viele Beispiele für eine recht lockere Handhabung der Bildung und der
Einstellung von Ausschüssen, Kommissionen und Arbeitsgruppen finden.
Die Richtlinien sahen vor, dass die Hauptausschüsse mit Einwilligung
des Plenums oder der Amtschefkonferenz ständige Unterausschüsse und
für zeitlich befristete Arbeitsaufträge Ad-hoc-Arbeitsgruppen
einsetzen konnten. Für besondere projektgebundene Aufgaben berief das
Plenum oder die Amtschefkonrerenz Kommissionen, die keinem der
Hauptausschüsse zugeordnet waren. Dies waren zum Beispiel die
Kommission "Schulsport" oder Kommissionen, in denen KMK-Vertreter
gemeinsam mit Vertretern anderer Organisationen an Arbeitsaufträgen
arbeiteten, z.B. gemeinsam mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz
(WRK) in der Kommission für Prüfungs- und Studienordnungen. Die
Möglichkeit der Bildung von Ausschüssen und Kommissionen nach Bedarf
verleiht der KMK eine große Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen
schnell und kompetent zu reagieren.
Im
Sekretariat laufen die Fäden der Gremienarbeit zusammen. Das
Sekretariat wird vom Generalsekretär geleitet, der an die Weisungen
des Präsidenten gebunden ist. Der Generalsekretär mit bei weitem der
längsten Amtszeit war Ministerialdirektor Kurt Frey, der die Geschäfte
der KMK von 1955 bis 1975 führte. Weitere Generalsekretäre
waren:
Oberregierungsrat Vonficht Jan. 1949 -
März 1950;
Ministerialrat Dr. Dr. Klein April
1950 - Febr. 1951;
Dr. Klaus Herrmann April -
Juni 1951 (in Vertretung);
Ministerialdirigent
Burkart Aug. 1951 - Dez. 1953;
Oberregierungsrat Dr. Wilhelm Seitzer Jan. - Nov. 1954;
Ministerialdirektor Dr. Kurt Frey Jan. 1955 - April
1975;
Ltde. Senatsrätin Dr. Sengpiel Mai 1975 -
Jan. 1976 (in Vertretung);
Ministerialdirektor
Dr. Schulz-Hardt Jan. 1976;
Prof. Dr. Erich
Thies
Das Amt des Präsidenten der KMK wird im
Rotationsverfahren jeweils für ein halbes Jahr von eimem/einer der
Kultusminister/innen der Länder wahrgenommen.
Bearbeitungshinweis: Die bisher
ans Bundesarchiv abgegebenen Akten sind - soweit es sich um Abgaben
aus dem Sekretariat der KMK handelt - bewertet und erschlossen.
Lediglich einige über Professor Heinemann aus Hannover nachträglich
zusammen mit anderen Beständen ans BArch gelangte Unterlagen sind noch
unbewertet. (Stand: Nov. 2015)
Bestandsbeschreibung: Das Gerüst
für die Überlieferung der KMK bildet das Schriftgut der
Hauptausschüsse Schulausschuss, Hochschulaussschuss, Kulturausschuss
sowie Kommission für Internationale Angelegenheiten. Die jeweilige
Überlieferung ist in drei Teilfindbüchern nachgewiesen. Die kleineren
Ausschüsse für Kultur und Erwachsenenbildung sowie für Internationales
sind mit den allgemein das Sekretariat oder die KMK betreffenden Akten
in einem Teilfindbuch zusammen verzeichnet. Schul- und
Hochschulausschuss als die beiden zentralen Hauptausschüsse bilden
jeweils gesonderte Teilfindbücher mit mehr als 800
Verzeichnungseinheiten. Die Akten erlauben den Nachvollzug des
Zustandekommens von Beschlüssen d.h. deren Vorbereitung durch interene
Abstimmung aber auch durch Stellungnahmen von Schulpolitikern oder
Verbänden. Ein großer Teil der Akten besteht aus Gremienschriftgut,
d.h. Serien von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und ihrer
Unterausschüsse, aber auch von Gremien, in denen die KMK Vertreter
entsandte, etwa Deutscher Bildungsrat.
Verweise
auf verwandte Bestände:
B 106 Bundesministerium
des Innern (bes. für Zeitraum bis 1969)
B 138
Bundesministerium für Bildung und Forschung, hier bes.
Aktenplanhauptgruppe 4 Hochschulen
B 154
Deutscher Ausschuss für das Erziehungs-und Bildungswesen;
B 212 Deutscher Akademischer Austauschdienst;
B 251 Deutscher Bildungsrat;
B
284 Zentrale für die Vergabe von Studienplätzen
Inhaltliche Charakterisierung:
Die Akten sind aus der Arbeit der Ausschüsse erwachsen. Entsprechend
dem Tätigkeitsschwerpunkt der KMK bilden die Akten des
Schulausschusses den größten Teil der KMK-Überlieferung. Inhaltliche
Schwerpunkte der Überlieferung des Schulausschusses sind: Herstellung
der Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen, Entwicklung von
Rahmenlehrplänen für einzelne Unterrichtsfächer, Abstimmung der
Ferientermine im nationalen und internationalen Rahmen, Regelung der
beruflichen Bildung, Hochschulzulassung, Lehrerbildung. Der
Auslandsschulausschuss ist - gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt - für
die deutschen Schulen im Ausland zuständig, etwa für das Prüfungswesen
dort oder die Anerkennung als deutsche Schule. Der Hochschulausschuss
befasste sich mit der Hochschul- und Studienreform ebenso wie mit dem
Besoldungsgrecht für Hochschullehrer. Er war maßgeblich am
Staatsvertrag für die Vergabe von Studienplätzen von 1972 und an
dessen Novellierung beteiligt. Die Überlieferung zum Sekretariat
enthält - neben Akten zum Haushalt und zur Organisation des
Sekretariats - die Profokollserien mit den Plenarsitzungen der KMK von
1948 bis 1983 und den Amtschefkonferenzen von 1971 bis 1991. Der
Ausschuss für Kunst und Erwachsenenbildung befasste sich vor allem mit
Denkmalpflege und Filmförderung sowie außeruniversitärer
Erwachsenenbildung. Im Teilbestand Kommission für internationale
Angelegenheiten bilden die Unterlagen aus den gemischten Kommissionen
im Kontext bilateraler Kulturabkommen, in denen die KMK vertreten war,
den Schwerpunkt der Überlieferung.
Die Laufzeit
der Akten aller Ausschüsse und des Sekretariats reicht von 1947 bis
2001. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt auf den 1950er bis
1970er Jahren.
Vorarchivische Ordnung: Die
Zuständigkeit des Bundesarchivs für die Überlieferung der KMK ergibt
sich aus der Vereinbarung der 42. Archivreferentenkonferenz des Bundes
und der Länder vom 19. Oktober 1976, derzufolge das Bundesarchiv Akten
von Bund-Ländergremien und von Gremien, denen alle Bundesländer
angehören, übernimmt.
Die im Bestand B 304,
KMK, verzeichneten Akten stammen aus dem Sekretariat der KMK und sind
in den Jahren 2004 bis 2006 an das Bundesarchiv gelangt.
Die nur schwach entwickelte Schriftgutverwaltung im
Sekretariat sowie das Fehlen geeigneter archivischer Hilfsmittel
erschwerten die archivische Bearbeitung des Bestands. Die nach
Arbeitsgebieten der Hauptausschüsse in den 1970er Jahren erstellten
Aktenpläne wurden von den Referaten unterschiedlich - meistens aber
auf der Ebene der ersten Ziffer, der Hauptgruppenkennung - beachtet.
Die Schriftstücke sind offenbar großzügig nach Betreff in den
Aktenordnern abgelegt worden, so lange, bis der Ordner nicht mehr
fassen konnte. Auf die Bildung von Bandfolgen wurde weitgehend
verzichtet.
Das Fehlen einer funktionierenden
Schriftgutverwaltung im Sekretariat führte zu Mehrfachablagen von
Schriftstücken und Vorgängen. Redundanzen wurden auch dadruch
begünstigt, dass nicht zwischen Handakten - etwa von
Ausschussvorsitzenden - und allgemeinen Sachakten unterschieden wurde.
Die Arbeitsweise des Generalsekretärs im Sekretariat und der
Ausschussvorsitzenden prägten entscheidend die Qualität der Akten. Da
die Ausschussvorsitzenden und Vorsitzenden der sonstigen Gremien ihre
Ausschussarbeiten von ihrer Dienststelle im Kultusministerium eines
Landes aus erledigten, hat sich Schriftgut der KMK teilweise mit dem
der Kultusministerien der Bundesländer vermengt. So lassen sich
zeitliche Brüche in der KMK-Überlieferung des Sekretariats u.a. mit
der personellen Verflechtung von KMK-Mitgliedschaft und amtlicher
Tätigkeit in der Kultusveraltung der Länder erklären.
Umfang, Erläuterung: 2004 kamen
die ersten Aktenabgaben von Prof. Dr. Heinemann aus Hannover ins
Bundesarchiv. Aktenabgaben erfolgten darüber hinaus 2006 direkt durch
das Sekretariat der KMK mit Sitz in Bonn. Alle bisher ans Bundesarchiv
gelangten Aktenportionen sind bewertet und klassifiziert (Ausdrucke
aus der Klassifiaktion in drei Teilfindbüchern im Referat
verfügbar.)
Zitierweise: BArch B
304/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch B 304
- Extent
-
3330 Aufbewahrungseinheiten; 538,3 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Bildung, Wissenschaft, Forschung
- Related materials
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 138, BMBW
Amtliche Druckschriften: Handbuch für die Kultusministerkonferenz, hg. v. KMK, Bonn 1995.
Die KMK veröffentlicht ihre Beschlüsse als Lose-Blatt-Sammlung und eine Auswahl auch auf der Homepage ww.kmk.org. Auf der Homepage sind auch zahlreiche anderere Veröffentlichungen der KMK zu finden.
Literatur: Einheit in der Vielfalt. 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948 - 1998. Hrsg. Sekretariat der KMK, Bonn. Berlin: Luchterhand 1998; Handbuch für die Kultusministerkonferenz 1995. Hrsg. Sekretariat der KMK, Bonn 1995.
- Date of creation of holding
-
1948 - offen
- Other object pages
- Provenance
-
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), 1948-
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1948 - offen