Archivale

Bericht über eine vollzogene Beschlagnahme

Regest: Dem Herrn Rudolf Grafen zu Sulz, Hofrichter zu Rottwyll, entbietet Galli Mecker, ein Urteilsprecher des Hofgerichts seinen untertänigen willigen Dienst und tut folgendes kund. Da der Graf ihm im Namen des Hofgerichts zu Rottwyll geboten hat, den ehrsamen und weisen Benedict Krafft, Bürger zu Ulm, in nützlich Gewähr (= in Nutznießung) zu setzen auf die Güter des Claus Gösslin zu Ruttlingen, weil dieser infolge der Klag des ehrsamen Jacob Geenger, auch Bürger zu Ulm, ein offen verschriebener Ächter sei, so hat Mecker das getan, und mit Namen (= und zwar) auf all sein Hab und Gut, es sei liegendes oder fahrendes, auch auf die 100 Gulden hinterstelliger (= rückständiger) Schuld und Heiratsguts, das ihm seine Mutter Agtha (Agatha) Sexin (Sax) zu tun (= geben) schuldig ist, auch auf alle anderen Stücke, es sei liegenden Gelds Schulden (= Hypotheken ?), Barschaft, gemeinlich und sonderlich (= insgesamt und einzeln) auf alles das, was er jetzt hat, füro (= künftig) überkommt, was ihm als Erbe oder sonstwie zufiele, gar nichts ausgenommen noch hinangesetzt. Die nützliche Gewähr-Besitzung (= Nutznießung) hat Benedict Krafft auf dem allem besessen (= in Besitz genommen) 6 Wochen 3 Tag und länger unversprochenlich (= unwidersprochen ?) und bei guten Gerichten, wie er von Recht (= nach Recht) sollte. Das sagt Mecker auf seinen Eid.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7912
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: angehängtes Insigel des Mecker

Siegel (Erhaltung): gut erhalten und deutlich

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 26 Rottweiler Hofgerichtsurteile
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1515 Juni 19, Zinstag (= Dienstag) nach St. Vyts Tag

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1515 Juni 19, Zinstag (= Dienstag) nach St. Vyts Tag

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