Archivale

Urteil- oder Spruchbrief

Regest: Zwischen Rüdin Appenzeller, Bürger zu Reutlingen, und dem Konventual Peter des Klosters zu Königsbronn als Pfleger dieses Klosters in ihrem Zehenthof zu Reutlingen sind Spän und Zweiung (= Streitigkeiten) gewesen wegen eines 1/2 Mannsmahd großen Baumgärtleins, gelegen zu Reutlingen in Gachenriett bei der Leimgrube an Ludwig Hännigers Baumgarten, der Widemgut (= ein der Kirche gestiftetes Gut) ist, und an Hans Hächingers des Schuhmachers Baumgarten, den er (Appenzeller) dem Hans Eschenbach zu kaufen gegeben hat. Der Konventual Peter hat ihn darum "mit Recht fürgenommen" (= vor Gericht gezogen) und gemeint, daß des Appenzellers Baumgärtlein Widemgut sein solle. Dem hat Appenzeller widersprochen. Es ist vereinbart worden, daß das Baumgärtlein fürohin (= künftig) nicht mehr Widemgut sein soll und daß Appenzeller, und wer das Baumgärtlein hat, den ehrwürdigen geistlichen Herrn des Klosters zu Königsbronn jährlich und ewiglich auf St. Martins Tag aus dem Baumgärtlein geben soll 1 Pfund 8 Heller.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1094
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Eberhart Bächt, Bürgermeister, und Wernher Urach, Richter zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1451 Januar 13, St. Hilarien Tag

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1451 Januar 13, St. Hilarien Tag

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