Archivale

Forderung - Geld

Enthält: Schultheiß und Schöffen des Gerichts Kerpen verkünden, daß das bereits taxierte Unterpfand des Beklagten Anthon Dietrich Prumm, der die Zinsen und nach eigener Aufkündigung auch das Kapital dem Kerpener Kapitel nicht gezahlt hat, dem Kerpener Kapitel derart zuzusprechen sei, daß der Rezeß an anderen Unterpfändern per expressum reservirt sei, wenn bei Verkauf seine Ansprüche nicht befriedigt würden. Unterschrift: Bertram Hilbrandts, Gerichtsschreiber, pro copia prothocolli.

Archivaliensignatur
GerKer, 106

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1692 März 18

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:35 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1692 März 18

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